Aktion "Stoppt Treibjagden!"

Stoppt Treib- und Drückjagden!

Es herrscht Krieg in Wald und Flur: Bei den großen Treib- und Drückjagden in Herbst und Winter werden die Tiere von den Jägern massenhaft abgeknallt. Gliedmaßen werden weggeschossen, Sozialstrukturen auseinandergesprengt, Jungtiere verlieren ihre Eltern, angeschossene Tiere leiden tagelange Qualen.
Tiere flüchten über die stark befahrenen Straßen, öffentliche Wege sind gesperrt, überall erdröhnen Schüsse. Haustiere werden mit Wildtieren "verwechselt" und auch auf Menschen wird geschossen...

Treibjagd - Was kann jeder unternehmen?

Das sicher Wichtigste ist die Aufklärung der Öffentlichkeit: Sehr wirkungsvoll sind entsprechende Presseberichte, denn die meisten Menschen haben noch immer wenig Vorstellung, was eine Treibjagd für die Wildtiere (und evtl. auch für Menschen und Haustiere, die in eine Treibjagd geraten) bedeutet. Wenden Sie sich an die örtliche Presse, vielleicht greift ein Redakteur das Thema auf. Und wenn nicht, weisen Sie durch einen Leserbrief auf das blutige Treiben hin.

Auch sonst gilt: Nehmen Sie Jagd-Berichte in der Presse zum Anlass, durch Leserbriefe über das blutige Hobby der Waidmänner und den ökologischen Unsinn der Jagd hinzuweisen. Anregungen dazu finden Sie hier.

Wenn die Treibjagd statt findet: Machen Sie Fotos vor Ort; das verunsichert die Jäger und lässt sie vorsichtiger werden. Vielleicht gelingt es Ihnen eine Straftat zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu bringen!
Wenn Sie bei der Treibjagd offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren können (z.B. angeschossene, leidende Tiere), können Sie eine Anzeige bei der
Polizei erstatten. Auch an das Vetarinäramt und die Jagdbehörde könnten Sie sich wenden. Anzeige sollten Sie auch erstatten, wenn Menschen (Anwohner, Spazuiergänger) durch die Treibjagd gefährdet wurden.

Sprechen Sie mit ihren Freunden und Bekannten über das Thema Jagd. Vielen Menschen ist noch nicht bekannt, was die Jagd für Tiere und Natur wirklich bedeutet. Infomaterial können Sie gerne bei der Initiative zur Abschaffung der Jagd bestellen.

Wissenswertes zu Treibjagden

Beachten Sie bei Treibjagden in Ihren Orten, dass die Warnschilder, die an den Straßen aufgestellt werden, die offiziellen Schilder der Straßenverkehrsordnung sein müssen. Selbstgefertigte und handgemalte Schilder sind nicht zulässig! Sollten Sie auf solche unzulässigen Warnhinweise treffen, schalten Sie bitte die Polizei ein. Wenn Sie Treibjagden beobachten, sollten Sie immer mit Foto oder Filmapparat ausgerüstet sein, um Verkehrsgefährdungen und Personengefährdungen zu dokumentieren. Hilfreich sind auch mehrere Zeugen, zumal die Jäger bei Treibjagden meist in Gruppen von mehr als 10 Leuten agieren.

Im Umfeld solcher Jagden ist es immer angebracht, die parkenden Autos dahingehend zu überprüfen, ob Waffen in den Fahrzeugen zurückgelassen wurden. Sollte so etwas vorkommen, bitte sofort die Polizei rufen.

Fütterung und Kirren

Fütterungen sind grundsätzlich verboten. Lediglich das sogenannte "Kirren", also das anlocken von Wild zum Erlegen, ist an genehmigten Kirrplätzen mit maximal 1 Liter ausgebrachtem Mais erlaubt. Das Kirrmaterial muss so ausgebracht sein, dass dieses nur für Schwarzwild zugänglich ist, also z.B. abgedeckt mit einem Stein in einer Erdmulde. Sollten Sie offen ausgelegtes Futter in größeren Mengen als diesen besagten Liter finden, handelt es sich um unerlaubte Fütterungen. Zeigen Sie diese bei der unteren Jagdbehörde an. Luderauslagen, also die Ausbringung von Kadaverteilen zur Anlockung von Füchsen, muss grundsätzlich in sogenannten Luderrohren geschehen, die für anderes Wild nicht zugänglich sind. Offene Luderauslagen fördern die Ausbreitung von Seuchen wie z.B. die Schweinepest und sollten daher beim zuständigen Veterinäramt umgehend angezeigt werden.

Sonstiges

Halten Sie im Wald immer die Augen offen und achten Sie speziell auf folgende Sachverhalte, die Sie am besten durch beweiskräftige Fotos und Ortsangaben dokumentieren sollten.Ein Jäger, der sich nicht unmittelbar auf der Jagd befindet, muss das Gewehr immer abgeknickt tragen. Es ist nicht statthaft, mit gespannter Waffe sich außerhalb der Jagd zu bewegen. Finden Sie Fallen, sollten Sie grundsätzlich die untere Jagdbehörde Ihres Kreises einschalten, da für die Aufstellung von Fallen eine besondere Genehmigung vorliegen muss. Offene Schlagfallen sind grundsätzlich verboten. Solche Fallen sind allenfalls in sogenannten "Fallenbunkern" erlaubt, durch die eine Gefährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann.

Finden Sie alte und zusammengebrochene Hochsitze oder Müllablagerungen an Hochsitzen, sollten Sie die Naturschutzbehörde verständigen. Der Revierinhaber ist zur kurzfristigen Beseitigung verpflichtet.

In Rheinland-Pfalz ist die Größe eines Hochsitzes auf 4 Quadratmeter Grundfläche begrenzt. Für größere Hochsitze bedarf es einer Baugenehmigung nach der Landesbauordnung!

Und im übrigen ...

Jäger, die Wildbret zum Verkauf anbieten, können dies nur im Rahmen eines Gewerbes tun. Wie jedes Gewerbe unterliegt auch dieses der Steuerpflicht. Weit verbreitet ist jedoch ein Verkauf "unter der Hand". Dies ist ein Sachverhalt, der im Rahmen der allgemeinen Steuergerechtigkeit für die Finanzämter von Interesse ist. Im Internet finden sich Angebote in Form von Internetshops von oder für Jäger, die wie jedes andere Internetangebot den Wettbewerbsgesetzen und den Gesetzen für Internethandel unterliegen. Die Gesetzgebung schreibt ein korrektes, vollständiges Impressum und die korrekte Auszeichnung von Preisen und Mengen vor. Unter www.wettbewerbszentrale.de können zum einen die entsprechenden Verordnungen und Gesetze eingesehen werden und auch Anzeigen vorgenommen werden.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

Die fadenscheinige Rechtfertigung der Jagd besteht normalerweise darin, dass Wildschweine in die Städte und Dörfer vordringen würden, Gärten zerstören und die Bevölkerung gefährden. Diese Argumentation wird oftmals für die intensivierte Jagd herangezogen. Doch gerade bei Ansiedlungen am Waldrand sind häufig die Bewohner mit Schuld an den "Übergriffen" der Wildschweine: Komposthäufen locken die Waldbewohner eben so an wie der gar nicht oder schlecht umzäunte Gemüsegarten.

Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Tiere von unerwünschten Plätzen fernzuhalten. Neben chemischen "Vergrämungsmitteln" (z.B. Hukinol, Verkauf in Jagdgeschäften!) gibt es sanfte Methoden mit Menschenhaar (z.B. beim Frisörgang mit nach Hause nehmen und an den geeigneten Plätzen verteilen) oder das Ausbringen von menschlichem Urin.

Bitte helfen Sie mit, den alltäglichen Jagdterror zu verringern. Viele Einzelaktivitäten, wie oben aufgeführt, müssen dazu beitragen. Denn Jäger verstoßen sehr oft stillschweigend und unbemerkt gegen geltendes Recht. Sie können mit dazu beitragen, dass Jäger bei der Jagdausübung sich genauso an Recht und Ordnung halten müssen, wie jeder andere Bürger in jedem anderen Lebensbereich. Nur so können wir das Leben der herrlichen Wildtiere vor der Freizeit und Vergnügungsjagd schützen.


Weitere Infos unter:
www.pro-iure-animalis.de

Jagd: Nebenform menschlicher Geisteskrankheit

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, schrieb:

Jägerei ist eine Nebenform von menschlicher Geisteskrankheit .
(Theodor Heuss: Tagebuchbriefe 1955-1963, hg. V. Eberhard Pikart, Tübingen/Stuttgart 1970, S. 106)

Fakten gegen die Jagd

Die moderne Wissenschaft

Die moderne Wissenschaft

hat in zahlreichen Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen, dass Tiere empfindungsfähige, Freude und Schmerz verspürende Wesen sind. Tiere verfügen über ein reiches Sozialverhalten und gehen wie wir Beziehungen und Freundschaften ein. Sie können Liebe und Trauer empfinden, ja, sogar Fairness, Mitgefühl, Empathie, Altruismus und moralisches Verhalten zeigen, das über Trieb- und Instinktsteuerung weit hinausgeht.

Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Jägern angepöbelt und bedroht werden - und sie protestieren gegen Ballerei in Naherholungsgebieten sowie gegen Massenabschüsse auf Treibjagden. Immer wieder zu lesen, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld, Jagdkollegen oder Ponys auf der Weide mit Wildschweinen verwechseln - das kann einem draußen in der Natur durchaus Angst machen - ebenso wie Schüsse am Spazierweg oder Kugeln, die in Autos einschlagen. Außerdem haben Millionen Tierfreunde kein Verständnis, wenn Jäger ihre Hauskatzen abknallen oder drohen, den Hund zu erschießen.

Tierrechtsorganisationen decken immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei Treib- und Drückjagden sowie bei Gatterjagden auf, wo halbzahme Tiere gegen Geld abgeknallt werden. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der Roten Liste bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,7 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen.

Lesen Sie:

Fakten gegen die Jagd - Die Natur braucht keine Jäger

Warum jagen Jäger wirklich?

Die Frage "Warum jagen wir?" beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: "Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?"
Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: "Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz."

Der Neurologe und Psychoanalytiker Dr. Paul Parin - ebenfalls begeisterter Jäger - schrieb in seinem Buch "Die Leidenschaft des Jägers": "Seit meinen ersten Jagdabenteuern weiß ich: Jagd eröffnet einen Freiraum für Verbrechen bis zum Mord und für sexuelle Lust, wann und wo immer gejagt wird."

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Warum jagen Jäger wirklich?

Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland

Von Schleswig-Holstein bis Bayern: In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am vom 26.6.2012 entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Eine aktuelle Dokumentation über jagdfreie Grundstücke und laufende Anträge auf jagdrechtliche Befriedung finden Sie hier.

Seit 1974: Jagdverbot im Kanton Genf

Im Schweizer Kanton Genf ist die Jagd seit 40 Jahren verboten. Noch nie war die Biodiversität größer und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. weiterlesen

Seit 1914: Jagdverbot im Nationalpark Schweiz

Im Schweizerischen Nationalpark ist die Jagd seit 1914 Jahren verboten - ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht. weiterlesen

Jagdverbote in immer mehr Ländern

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

verboten. Damit liefert unser Nachbarland den praktischen Beweis dafür, wie unnötig das massenhafte Töten von Füchsen ist - auch in der modernen Kulturlandschaft: Weder hat die Zahl der Füchse zugenommen noch gibt es Probleme mit Tollwut. Die Verbreitung des Fuchsbandwurms geht sogar zurück.

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus. weiterlesen