Illegale Greifvogelverfolgung

Hallo Abschaffung der Jagd,

ich bin hier in Meerbusch durch die Jäger auf Ihre Seite gestoßen., bzw.. das Verhalten einiger Jäger hat mich erst darauf gebracht.

Es fing damit an, dass ich mit meinen Hunden bei uns am Rhein spazieren ging, ich überquerte dabei ein Stoppelfeld: es war also abgemäht.
Auf einmal kam ein Suzuki-Geländewagen auf mich zu, die Fahrerin hupte und lenkte auf mich und meine Hunde zu. Kurz vor mir stoppte sie, es staubte ganz fürchterlich, weil Spätsommer war und es seit Wochen nicht geregnet hatte. Auf dem Beifahrersitz saß ein alter Mann mit einer Flinte die Fahrerin keifte mich an: Es wäre ihre Pacht und ich soll mit meinen Hunden verschwinden, ich würde das ganze "Niederwild" verscheuchen usw. ...
Ich fragte, wo hier auf dem abgemähten Stoppelfeld denn bitte Wild sein soll, die Frau schrie mich hysterisch an, dass es Wilderei sei, was ich mache und sie das Recht hätte meine Hunde ( zwei kleine Shelties Hütehunde also) zu erschießen, wenn die dort frei laufen würden.
Ein Wort ergab das andere. Leider hatte ich mich emotional dann nicht mehr ganz so im Griff und schrie zurück, dass ich die beiden gleich aus ihrer Dreckskarre zerre, wenn sie nicht verschwinden und mich in Ruhe lassen. Sie fuhren dann.

Kurze Zeit später fand ich an genau derselben Stelle, keine 20 Meter weiter, eine Krähenfalle im Gebüsch. In der Mitte war eine Krähe, die mit Wasser und einem Hähnchenknochen versorgt wurde, und Drumherum flatterten vier weitere Krähen, ängstlich eingepfercht in kleinen Drahtboxen (halber Schuhkarton groß) mit so einer Art Falltüre davor.
Ich befreite die armen Vögel, wobei sie teilweise schon so geschwächt (es waren 30 C und die Tiere vielleicht seit Tagen gefangen) waren, dass sie nicht mehr fliegen konnte. Hilflos versuchten sie zu starten und wegzulaufen... ein schlimmer Anblick.
Meine Hunde saßen daneben und verstanden die Welt nicht mehr. Ich auch nicht.

Ein paar Tage danach fand ich wieder eine Falle: Mit einer Aart Wippe drin und einer geköpften Taube als Köder. Die Falle war aus festem Draht und im Gebüsch versteckt auch diese Falle habe ich unschädlich gemacht. Jetzt war mir klar, warum diese Jäger so aggressiv waren sie wollten nicht, dass die Fallen entdeckt werden.

Dann sah ich das Jägerpärchen in ihrem Geländewagen am Rhein-Deich entlang fahren der Wagen stoppte, ein Gewehr wurde zum Seitenfenster rausgehalten und es krachte. Die Jägerin stieg aus und ließ einen Münsterländer aus dem Heck aussteigen, entdeckte mich und schrie: "Bleiben sie stehen, wir haben hier einen Jagdhund mit Wild im Fang, der beißt, um das zu verteidigen".
Ich sagte nur: "Wenn Sie Ihren Hund nicht im Griff haben, ist das Ihr Problem." Sie schrie weiter, dann stieg der Schütze aus mit dem Gewehr in der Hand, blaffte er mich an, er würde seiner Pflicht nachgehen und ich soll machen, dass ich wegkomme. Der Münsterländer kam angelaufen und in seinem Maul zuckte ein angeschossenes Kaninchen dem Tod entgegen. Eilig wurde eingeladen mir wurde noch ein "Das gibt eine Anzeige" zur Einschüchterung entgegengekeift und sich aus dem Staub gemacht.

Dann kam der Herbst und ich musste mit ansehen, wie am Wochenende Hobbyjäger wahllos auf Enten und Gänse schossen: Es wurde wirklich auf alles geballert, was nach Gans oder Ente aussah. Einige Enten trieben angeschossen und hilflos flatternd den Rhein herab. Manche Gänse kamen ANGESCHOSSEN auf einer Wiese runter ein Jagdhund war überfordert mit dem vielen Gänsen: Er biss mal in einen Flügel, mal in einen Kopf, schnappte sich eine Gans am Hals, schleifte diese mit, ließ diese los um sich eine andere zu schnappen. Die Gänse versuchten zu fliehen, was aber wegen ihren Verletzungen nicht mehr ging. Der Hund rannte von einer Gans zur nächsten, die ganze Wiese war voll mit blutigen Federn. Der Todeskampf der Gänse dauerte teilweise über 10 Minuten!
Ich sprach die Jäger darauf an, diese motzten mich lautstark an, dass sie mit Fallschrot schießen und das deswegen erlaubt sei und ich soll meine Hunde (die neben mir standen) gefälligst an die Leine nehmen, ich hätte keine Ahnung und soll verschwinden.

Ein paar Tage danach wurde am Rhein mit einem Setter das Apportieren "geübt": der junge Hund verhielt sich aber nicht so, wie der Jäger es wollte, er rannte mit einer LEBENDIGEN (!) Ente im Maul herum, anstatt diese zu bringen. Dann schnappte sich der Jäger (er hatte ein Gewehr dabei, also war es wohl einer) den Hund am Halsband und trat dem armen Tier mehrfach in den Bauch und die Rippen, ich lief hin und der Setter schaute mich panisch und flehend an. Ich fragte den Jäger, was er denn dort mache und dass er den Hund loslassen solle. Eine Frau kam dazu und schimpfte, dass es ja grausame Tierquälerei sei, was er dort macht. Die Antwort des Jägers war nur: "Der muss parieren, sonst taugt der nichts." Dann sagte bzw. antwortet er gar nicht mehr, ging zu seinem Wagen und fuhr mit dem Hund der uns aus dem Kofferraum traurig nachschaute davon.
Ich fing an mich mit dem Thema Jagd zu befassen und kann so auf www.aschaffung-der-jagd.de . Jäger haben mich also darauf gebracht. Später wurde mir immer wieder der Vorwurf gemacht, ich wäre ein "Jägerhasser" oder sogar ein militanter Jagdgegner, was natürlich Blödsinn ist.
Auf www.abschaffung-der-jagd.de lernte ich auch, was Jäger dürfen und was nicht.

Mir waren schon länger so genannte Luderplätze aufgefallen. Hier legen die Jäger ganze Tierkadaver als Köder aus!
Meine Anrufe beim Ordnungsamt und der unteren Jagdbehörde verliefen im Sand und ich wurde immer wieder abgewimmelt.
Als zu den Tierleichen, die als Köder dienten, auch noch ein toter Bussard dazu gelegt wurde machte ich die Sache publik:

http://www.rp-online.de/public/article/meerbusch/665211/Jagdfrevel-aktenkundig.html
http://www.rp-online.de/public/article/meerbusch/666029/Jaeger-Lobby-im-Visier.html
http://www.rp-online.de/public/article/meerbusch/671595/Polizei-befreit-Bussarde.html
http://www.rp-online.de/public/article/meerbusch/671738/Befreite-Bussarde-kaempfen-ums-Ueberleben.html
Sogar ein Radiosender berichtete hier von den Jagdvergehen.

Jetzt wurde hier hart durchgegriffen und sogar das Umweltministeriums hat sich der Vergehen hier vor Ort angenommen.

Interessanterweise scheinen viele Jäger auf "Abschaffung der Jagd .de" zu lesen: Ich haben sich viele Waidmänner bei mir gemeldet und sich bedankt, dass endlich mal jemand die Klappe aufmacht und sich jetzt was in den alten Seilschaften unter den Jägern tut. In den Gesprächen wurde oft Ihre Seite (abschaffung-der-jagd) genannt!
Ich möchte mich ganz herzlich für Ihre Arbeit bedanken und ich bin mir sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nachtigal

Greifvogelmord in Deutschland

In Deutschland brüten 17 Greifvogelarten, drei weitere Arten kommen als regelmäßige Wintergäste und Durchzügler. Seit 1977 gilt für alle Greifvögel in Deutschland eine ganzjährige Schonzeit. Sie unterstehen zwar dem Jagdrecht, dürfen aber nicht gejagt werden. Aber: Greifvögel haben im Jagdrecht nichts zu suchen und sollten auch aus diesem gestrichen werden! Auch durch das Bundesnaturschutzgesetz sind Greifvögel streng geschützt - und sie fallen zudem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Weiter sind 14 der in Deutschland vorkommenden Arten durch die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 geschützt.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen rechtlichen Grundlage stellt sich die Frage: Warum ist die Greifvogelverfolgung in Deutschland immer noch ein Thema? Und wie kann es sein, dass Jagd und Verfolgung die zweithäufigste Ursache für Bestandsrückgänge von Vogelarten mit europäischer Schutzbedeutung sind (nach Tucker & Heath)? Wer verfolgt eigentlich heute noch streng geschützte Greifvögel? - Das sind zum einen Jäger (zumeist Hobbyjäger - in Deutschland gibt es nämlich kaum Berufsjäger), zum anderen Taubenzüchter und Geflügelhalter.

Wir beginnen mit den Taubenzüchtern und Geflügelhaltern. Es gibt einige Taubensportfreunde, die Wanderfalken und Habichte verfolgen - die Greifvögel wissen natürlich nicht, dass sie keine Tauben jagen dürfen. Und es gibt Geflügelhalter, die den Habicht, aber auch den Mäusebussard verfolgen. Angesichts der Tatsache, dass Tauben- und Geflügelzüchter keinen Jagdschein haben, handelt es sich neben Verstößen gegen das Naturschutzgesetz und weitere Schutzbestimmungen um den Straftatbestand der Jagdwilderei. Verfolgung heißt hier: Vergiftung oder Lebendfang. Bei der Vergiftung werden z.B. einer lebendigen Taube Gefiederpartien mit Gift bestrichen und einige Flugfedern gestutzt, damit der Greifvogel - aufgrund seiner Selektion von schwachen oder kranken Tieren - die Taube als leichtes Opfer erbeutet und so vergiftet wird. Der Lebendfang erfolgt mit einem so genannten Habichtsfangkorb mit einer lebendigen Locktaube (der Besitz des Fangkorbs ist erlaubt, der Einsatz zum Fang von Greifvögeln ist verboten). Es versteht sich von selbst, dass der gefangene Habicht seinen Beutezug meist mit seinem Leben bezahlen muss (obwohl gerne behauptet wird, er würde frei gelassen; dann würde er allerdings zurückkommen, da er sich natürlich die Örtlichkeiten mit guter Nahrungsgrundlage einprägt). Aber natürlich können auch sowohl bei Geflügelhaltern als auch bei Taubenzüchtern Abschüsse, Fallenfang und Vergiftungen von Greifvögeln vorkommen. Der Greifvogel hat ein natürliches Bedürfnis der Nahrungsaufnahme. Er sieht das zahlenmäßig große Nahrungsangebot an Hühnern oder Tauben und will dieses nutzen, da er so viel Zeit und Energie spart. Er kann ja nicht wissen, dass dies verboten ist - und dass er diese Nahrungsaufnahme unter Umständen mit dem Leben bezahlen muss.

Von manchen Jägern - wir reden hier fast ausschließlich von der Hobbyjagd - werden ebenfalls Greifvögel verfolgt. Warum? Es sind ähnliche Gründe wie bei Taubenzüchtern oder Geflügelhaltern: Es ist der Futterneid der Niederwildjäger, der einige Jäger dazu veranlasst, rigoros und gesetzeswidrig wahre Vernichtungsfeldzüge gegen Greifvögel zu führen. Denn den Hasen, den der Greifvogel erwischt, hätte der Jäger gerne selber geschossen (obwohl der Feldhase auf der Liste der bedrohten Arten steht!). Und so bringt die so genannte Niederwildjagd (Jagd auf Fasan, Feldhase, Kaninchen usw.) leider auch eine enorme illegale Greifvogelverfolgung mit sich.
Jägerlatein - Dichtung und Wahrheit

Natürlich behaupten einige Jäger, dass Greifvögel wie Habicht und Mäusebussard (in Deutschland brüten rund 50 % des europäischen Bestandes), Rotmilan (in Deutschland brüten ca. 60 % des europäischen Bestandes), Sperber etc. ihr Niederwild erheblich dezimieren, gar ausrotten würden. Was natürlich nicht stimmt: Es hat noch niemals eine Tierart eine andere ausgerottet - einzig der Mensch bringt Tierarten zum Aussterben... Und so kommen sogar Abschüsse von Seeadler, Steinadler und Uhu immer wieder vor - obwohl diese Greifvögel allesamt streng geschützt und selten sind.

Jäger argumentieren gerne, es gebe zu viele Greifvögel und der totale Schutz solle wieder aufgehoben werden. Doch jeder Biologe weiß, dass es keine Überpopulationen von Greifvögeln gibt - dafür sorgen innerartliche Konkurrenz, Begrenzung der Verfügbarkeit von Brutarealen oder die Nahrungssituation. An einem einfachen Beispiel kann erklärt werden, dass von einem Greifvogel oder auch anderen Beutegreifern (Prädatoren) wie dem Fuchs keine Beutetierart ausgerottet werden kann. Der Biologe spricht von der Schwellenreaktion : Wenn eine Beutetierart für z.B. den Habicht als Beutegreifer seltener wird, wird er sofort auf andere Arten ausweichen. Logisch betrachtet ist das auch einleuchtend, denn wenn nur noch wenige Exemplare von einer Beutetierart vorhanden sind, müsste der jeweilige Beutegreifer viel mehr Zeit und Energie für die Nahrungssuche aufwenden und würde evtl. sogar verhungern. Aber das will einigen Jägern einfach nicht klar werden - Ökologie und Biologie (speziell Nahrungserwerb/Beutespektrum) des jeweiligen Greifvogels werden komplett ausgeblendet (oder das Wissen ist einfach nicht vorhanden). Dass Greifvögel auch eine wichtige Rolle im Ökosystem innehaben, interessiert nicht mal am Rande. Und so wird der lästige Konkurrent verfolgt. Dem Mäusebussard wird nicht einmal ein Junghase oder Jungfasan gegönnt, wo er doch hauptsächlich Mäuse und Regenwürmer erbeutet und sogar Aas frisst, was von den Jägern ausgenutzt wird (durch vergiftete Fleischköder). Der Jäger will den Hasen oder den Fasan eben selbst schießen - und so geht es den Greifvögeln an den Kragen.
Es gehört inzwischen zum Allgemeinwissen, dass für den Rückgang des Feldhasen und anderer Tierarten, die der Jäger als Niederwild bezeichnet, die industrielle Landwirtschaft verantwortlich ist: Monokulturen, chemische Gifte und Zerstörung von natürlichen Lebensräumen bedrohen so manche Tier- und Pflanzenart. Wenn der Jäger weniger Hasen vor die Flinte bekommt, müssen der Fuchs (seine Hauptnahrung sind Mäuse) und die Greifvögel als Sündenböcke herhalten. Bei manchen Niederwildjägern entsteht ein regelrechter Hass auf die Beutegreifer, so dass sie den Greifvögeln den Krieg erklären und dafür dann jegliche Gesetze brechen. Es geht ja darum, die maximale Strecke zu ernten, d.h. so viele Fasane wie möglich zu schießen - wobei an dieser Stelle erwähnt werden muss, dass jedes Jahr Tausende von Zuchtfasanen und Stockenten zur jagdlichen Nutzung eigens ausgesetzt werden...

Die Verfolgungspalette reicht vom Abschuss und Ausschießen von Nestern bis zu Vergiftungen und Fallenfang: entweder mit Totschlagfallen wie z.B. Schwanenhals oder Tellereisen (Besitz erlaubt, Anwendung verboten) oder Lebendfallen mit Lockvögeln (z.B. umfunktionierte nordische Krähenmassenfalle mit lebendiger Locktaube oder Habichtsfangkorb mit lebendiger Locktaube).

Das am häufigsten verwendete Mittel zum Greifvögelmord sind Vergiftungen z.B. mit Fleischbrocken (Tierteilen und Eingeweiden), Gifteiern (meist präparierte Hühnereier) oder Ködertauben (die zumeist mit dem Insektizid Carbofuran getränkt/ präpariert wurden). Übrigens werden auf diese Weise auch viele Katzen und sogar einige Hunde vergiftet, wenn sie die vergifteten Fleischbrocken oder Eier in der Natur finden. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass Carbofuran für Menschen giftig und speziell für Kinder sehr gefährlich ist. Es gibt alleine in Nordrhein-Westfalen unzählige bekannte Reviere, wo Jahr für Jahr zu bestimmten Zeiten (meist im Herbst) regelmäßig Giftköder ausgelegt oder Fallen aufgestellt werden. Dies passiert fast ausschließlich in der Nähe von jagdlichen Einrichtungen (z.B. Hochsitzen, Fasanenfütterungen).

Ein aktueller und noch laufender Prozess zeigt das Ausmaß dieses Vernichtungsfeldzuges einiger Jäger. In einem Jagdrevier in Düren-Disternich wurden seit April 2006 81 tote Greifvögel gefunden. Der vermeintliche Täter (Jagdpächter) wurde beim Aufheben eines toten Mäusebussards und zudem mit einem Habichtsfangkorb in den Händen beim Abtransport gefilmt. Aufgrund der Häufigkeit von Funden in Jagdrevieren muss von einem Netzwerk ausgegangen werden - von ein paar schwarzen Schafen zu sprechen, wäre sehr fahrlässig. Zudem kann man davon ausgehen, dass maximal die Spitze des Eisbergs an die Öffentlichkeit kommt, denn die meisten Vorfälle werden erst gar nicht bekannt und damit auch nicht angezeigt. Der Jäger oder auch Jagdausübungsberechtigte hat durch den Gesetzgeber das weite Feld der Eigenverantwortung und Selbstanzeige bei Verstößen erhalten. Natürlich wird eine Selbstanzeige in den meisten Fällen nicht passieren, weil die Greifvogelverfolgung ja gezielt ist. Zudem gibt es in Deutschland praktisch gar keine Kontrollen für Jäger. In anderen Ländern wurde eine Forst- oder auch Umweltpolizei eingerichtet, aber in Deutschland kann der Waidmann eben machen, was er möchte. Natürlich gibt es das Bundesjagdgesetz und auch andere einzuhaltende Gesetze (z.B. das Tierkörperbeseitigungs- und Tierseuchengesetz). Aber es läuft wie fast in allen Bereichen des Lebens: Wo kein Kläger, da kein Richter... Erst seit einigen Jahren existiert eine Stabsstelle für Umweltkriminalität, die bei beobachteten Verstößen/Straftaten kontaktiert werden sollte. Diese Stelle sammelt zentral solche Vorfälle und fungiert als Bindeglied zwischen den einzelnen Behörden - sie ermöglicht die schnelle Verfolgung/Aufklärung solcher Delikte.

Die Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, ja sogar Jagdwilderei! Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit bis zu 5 Jahren Haft oder einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Nur wird das Strafmaß, wenn mal jemand bei der Verfolgung von Greifvögeln erwischt und angeklagt wird, nicht ausgeschöpft. Hier müsste dringend ein Präzedenzfall (mit einer hohen Geldstrafe oder auch mit Haft) geschaffen werden, damit mögliche potenzielle Kriminelle es sich zweimal überlegen, ob sich für sie die Verfolgung von Greifvögeln lohnt. Hier reicht es keineswegs aus, nur den Jagdschein zu entziehen - das wäre nur eine logische Konsequenz.
dschein zu entziehen - das wäre nur eine logische Konsequenz.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Verfolgung solcher Straftaten noch effektiver wird und immer mehr Menschen mit offenen Augen durch Wald und Flur laufen. Speziell Hundehalter können beim Spaziergang im Wald eine Menge mitbekommen, was natürlich seitens der Jägerschaft nicht gerne gesehen wird... Und so versuchen die Jäger, die Öffentlichkeit mit Horrormärchen von Tollwut und Fuchsbandwurm aus den Revieren draußen zu halten. Denn welcher Jäger lässt sich schon gerne bei solch einem blutigen Hobby über die Schulter schauen und möchte dazu noch bei Verstößen oder auch Straftaten beobachtet werden?

Vor allem sollten sich Eltern dessen bewusst sein, dass in einigen Revieren auch Fallen nicht vorschriftsmäßig aufgestellt werden - und auch Kinder in Fallen geraten können. Und natürlich sind Giftköder (z.B. präparierte vergiftete Tauben, Gifteier oder andere vergiftete Tiere) zusätzlich eine Bedrohung für spielende Kinder. Opfer von Fallen wurden auch schon Spaziergänger und Pilzesammler - zudem werden Hunde und Katzen immer wieder Opfer von Fallen oder Vergiftungen.

Ist es noch zeitgemäß, in seiner Freizeit Tiere zu töten, in Fallen zu fangen und zu vergiften? Nein! Es gibt eine Vielzahl von Hobbys die nicht solch ein Tierleid und Elend mit sich bringen...


Was jeder tun kann

Wer sich für dieses Thema interessiert oder aktiv werden möchte, der findet im Internet unzählige Informationen über die Greifvogelverfolgung. Welche jagdbaren Tierarten es gibt und wann diese gejagt werden dürfen, kann auf den jeweiligen Homepages der Landesjagdverbände (LJV) ganz einfach eingesehen werden.Bei allem Engagement für Tiere und Natur sollte man sich immer vorsichtig und deeskalierend verhalten. Zudem sollte man sich von Jägern niemals einschüchtern lassen, denn das ist gängige Methode und kommt sehr oft vor. Wer effektiv Verstöße oder Straftaten feststellt, sollte die Poizei rufen und die Verstöße zur Anzeige bringen - denn sonst hilft niemand den Tieren in Wald und Flur.

In Nordrhein-Westfalen sollte man Verstöße und Straftaten an die Stabsstelle für Umweltkriminalität weiterleiten:
Tel. 0211/4566-473
e-mail: Juergen.Hintzmann@munlv.nrw.de

Aus ganz Deutschland können Sie sich an das Vogelschutz-Komitee e.V. wenden:
Vogelschutzkomitee e.V., An der Mühle 23, 37075 Göttingen
e-mail: info@vogelschutz-komitee.de


Aus: Magazin "Freiheit für Tiere" 1/2009 (pdf-downlad des Artikels)

5 erschossene Bussarde in Heinsberg

Wir mussten am Freitag, 6.3.2009 in Heinsberg im Landschaftsschutzgebiet innerhalb von drei Stunden leider 5 (!!!!) geschossene Bussarde finden.
Teilweise sind deutliche Spuren von Schrotbeschuss an den Greifvögeln zu finden.
Die Polizisten waren schockiert, aber sagten auch gleich, dass es unmöglich sei, dem VERANTWORTLICHEN Jagdpächter etwas nachzuweisen,
weil irgendjemand anderes die Schlachthofabfälle (Tüte "Förstner s Wildapfel"), die Greifvögel, Komorane und die Kadaver dort abgelegt haben könnte.

Pressecho

2.1.2010: Polizei beschlagnahmt Greifvogelfalle

Polizei beschlagnahmt Greifvogelfalle
Strafanzeige gegen Taubenzüchter

Rheinberg
: Eine illegale Falle zum Fang streng geschützter Greifvögel hat am Neujahrstag einen Polizeieinsatz in der Feldflur von Rheinberg-Vierbaum ausgelöst. Dabei handelte es sich um einen sog. Habichtfangkorb, den ein Taubenhalter auf dem Dach seiner Zuchtanlage am Langenacker aufgestellt hatte. Unter dem Gerät hatte der Mann einen kleinen Drahtkäfig mit einer lebenden Ködertaube postiert, die bei Temperaturen um den Gefrierpunkt hungrige Falken und Habichte in die Falle locken sollte.

Den entscheidenden Hinweis auf den "Vogelfänger" erhielt die Polizei von Vogelschützern, die die illegale Falle bei einer Kontrolle entdeckt hatten. "Sobald wir uns davon überzeugt hatten, dass die Falle aktiviert und mit einem lebenden Lockvogel bestückt war, haben wir sofort die Leitstelle der Polizei in Wesel informiert und um Hilfe gebeten", berichtet Biologe Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord.

Als eine Streifenwagenbesatzung die verbotene Falle sicherstellen wollte, erschien der Grundstücksbesitzer. Konfrontiert mit dem Vorwurf der Vogel-Wilderei weigerte sich dieser zunächst, seine Personalien anzugeben und behauptete, eine Genehmigung zum Fang von Greifvögeln zu besitzen. Da er jedoch auf Verlangen keine entsprechenden Dokumente vorweisen konnte, wurde die Falle unter lautem Protest ihres Besitzers beschlagnahmt. Dem Mann, gegen den bereits vor zwei Jahren wegen Verdacht auf illegalen Vogelfang ermittelt wurde, droht nun eine Anklage wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Tierquälerei.

Trotz strenger Schutzbestimmungen sind viele Greifvogelarten stark gefährdet. Ein Grund dafür sind laut Komitee gegen den Vogelmord illegale Verfolgungen durch Taubenzüchter und Jäger, denen die gefiederten Beutegreifer ein Dorn im Auge sind. Allein in NRW sind in den letzten fünf Jahren mehr als 170 Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung entdeckt und zur Anzeige gebracht worden. Der Großteil der Taten bleibt laut Komitee jedoch unentdeckt.

Pressemeldung Komitee gegen den Vogelmord e.V., 2.1.2010

Habichtfangkorb

Habichtfangkorb

Beschlagnahme durch die Polizei

Beschlagnahme durch die Polizei

13.3.09: Jäger zu 3000 Euro Strafe verurteilt

Greifvogelfänger zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt
Vogelschützer filmten ihn mit einer illegalen Falle

Münster (ots) - Weil er mit einer großen Käfigfalle streng geschützten Greifvögeln nachgestellt hat, ist gestern ein Jäger aus dem Münsterland zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Jagdaufseher im Wald bei Groß-Reken im Frühling 2008 eine sog. Krähenmassenfalle betrieben und damit mindestens einen streng geschützten Mäusebussard sowie Krähen gefangen hat. Mitarbeiter des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten die illegale Falle nach einem Hinweis mehrere Tage lang observiert und den Angeklagten an der Falle sowie beim Versorgen einer lebenden Ködertaube gefilmt. Vor Gericht hatte der Jäger bis zuletzt behauptet, bei der Falle handele es sich um einen "Wildgarten", in dem er verletzte Vögel "gepflegt" habe. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit dem Gerät jedoch streng geschützten Greifvögeln nachgestellt und in mindestens einem Fall auch gefangen haben. (...)

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e.V., 13.3.2009 (Auszug)

27.2.09: Jäger zu Geldstrafe verurteilt

JUSTIZ: Weihnachtsschuss auf Mäusebussard

Langjähriger Jäger aus Marzahna wurde gestern zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt

MARZAHNA - Unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ist Gerhard S. aus Marzahna gestern vor dem Amtsgericht in Brandenburg/Havel verurteilt worden.
Amtsrichterin Susanne Götsche verhängte gegen den 68-Jährigen eine Geldstrafe von 1000 Euro. S. hatte am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2007 von seiner Terrasse aus auf einen Mäusebussard geschossen. Der besonders geschützte Greifvogel wurde getötet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf dem Schützen vor, ohne vernünftigen Grund auf das wild lebende Tier gefeuert zu haben.
Nach Angaben von Gerhard S. hatte ein Raubvogel mehrfach seine Hühner angegriffen. (...)

Das Gericht ließ sich von Jörg Lippert vom Landesumweltamt sachkundig beraten. Demnach steht der Mäusebussard auf der Liste der streng geschützten Greifvögel. Der "Doppelrechtler" stehe zugleich unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Bundesjagdgesetzes. Zirka 20 000 bis 30 000 Brutpaare gebe es im Land Brandenburg. Der Angriff eines Mäusebussards auf große Hühner sei ungewöhnlich. "Zwerghühner hingegen können schon mal seine Beute sein", so der Gutachter.
Als langjähriger Jäger wusste Gerhard S., dass er gegen geltendes Recht verstieß, das zudem Schüsse in Ortslagen untersagt. (...)

Quelle: Märkische Allgemeine, 27.2.2009 (Auszug)

Polizei befreit Bussarde

Meerbusch (RP) Büdericher erstattet Anzeige. Kreisveterinäramt bittet um Amtshilfe. Chefermittler des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums verfolgt die Vorgänge in Meerbusch mit Interesse.

Thomas Nachtigal lässt nicht locker. Der Büdericher drängte zuletzt die Behörden, zahlreiche Verstöße gegen die Jagdvorschriften in Meerbusch zur Kenntnis zu nehmen und zu verfolgen (RP berichtete exklusiv). Inzwischen hat er prominente Unterstützung bekommen. Jürgen Hinzmann, Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität im nordrhein-westfälischen Ministerium in Düsseldorf, interessierte sich gestern für die Beschlagnahme von zwei Bussarden, die rechtswidrig in einem Verschlag an der Stadtgrenze Büderich und Neuss gefangen gehalten worden waren.

"Das Kreisveterinäramt hat die Tiere in einer Aktion gestern kurz nach Mittag befreit", bestätigte Hans-Willi Arnold, Sprecher der Kreispolizeibehörde, der Rheinischen Post. Der Verantwortliche habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und eine Straftat begangen, erklärte er. (...)

Nachtigal hatte die gesetzeswidrig eingesperrten Greifvögel bei einem Spaziergang mit seinen Hunden entdeckt. "Ich habe bemerkt, dass die Bussarde panisch flatterten", berichtet er. Anschließend sei er über den Zaun gestiegen und habe die Tiere zur Dokumentation durch ein Gitter hindurch fotografiert. In der Polizeiwache sei ihm dann zunächst mal ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch in Aussicht gestellt worden. Nachtigal erzählt, dass auf der 200 Quadratmeter großen Fläche auch Hühner und Tauben gehalten würden. Einen Frischwasseranschluss und Strom gebe es dort nicht.
Nachtigals Aufmerksamkeit in Tierschutzfragen findet nicht nur in der Bevölkerung Anerkennung. Wilhelm Deitermann, Sprecher des Umweltministeriums, sagte gestern: "Solche Aktivitäten fördern das Bewusstsein für den Tierschutz, und das ist gut so und in unserem Sinne." Die Vorfälle in Meerbusch seien in Düsseldorf bekannt, und sicherlich werde Jürgen Hinzmann sich von den Behörden informieren lassen.

Quelle: Rheinische Post, 10.2.2009 (Auszug)

Sechs Greifvögel erschossen oder vergiftet

Kreis Heinsberg. Die Tötung geschützter Vögel im Kreis Heinsberg sorgt derzeit für Bestürzung und Verärgerung. In den letzten Tagen haben Spaziergänger und Ornithologen wieder drei schlimme Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt.

Bei Hückelhoven-Altmyhl fanden Spaziergänger am Sonntag zwei frisch verendete Mäusebussarde und informierten das Bonner Komitee gegen den
Vogelmord, das die Vögel bei einem Tierarzt untersuchen ließ.

Röntgenaufnahmen brachten die Todesursache in Form von kleinen Bleikügelchen ans Licht. Die Vögel wurden ohne Zweifel mit einer Schrotflinte abgeschossen. Ein Tier lag zudem in der Nähe eines Hochsitzes. Wir vermuten deshalb, dass die Täter im Kreis der Jägerschaft zu suchen sind , so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd. (...)

Am Samstag informierten Zeugen den Naturschutzbund Heinsberg (NABU) über
einen toten Mäusebussard, der im Bereich des sogenannten Hagelkreuzes
bei Wegberg-Holtum lag. Auch hier gehen die Naturschützer von einem
illegalen Abschuss aus.

Bereits in der letzten Woche stellten Polizisten bei Geilenkirchen-Hoven
einen mutmaßlichen Giftköder sicher. (...)
Rund um den Fundort in der Nähe eines Feldweges waren dem Komitee Ende
Januar von Spaziergängern drei tote Mäusebussarde gemeldet worden. Die
Tiere zeigten eindeutige Anzeichen einer Vergiftung.

Quelle: Aachener Zeitung, 4.2.2009 (Auszug)

Großeinsatz gegen Wilderei und Tierquälerei

in Jagdrevieren - 28 illegale Fallen entdeckt

Euskirchen/Düren/Düsseldorf-D. (red) Bei einer Kontrolle von Jagdrevieren in Nordrhein-Westfalen hat ein Großaufgebot von Polizei und Vogelschützern in den letzten fünf Tagen zahlreiche Umweltstraftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt.

Aktivisten des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten nach Hinweisen in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Kleve, Wesel, Borken, Neuss und Düren zahlreiche illegale Tierfallen sowie vergiftete, gefangene und geschossene Vögel geschützter Arten entdeckt. Insgesamt wurden sechs Strafverfahren eingeleitet und 28 illegale Fallen für den Fang von Vögeln und Säugetieren beschlagnahmt oder bei den zuständigen Jagdbehörden zur Anzeige gebracht. Weiterhin wurden bei der Aktion acht tote und ein frisch gefangener Greifvogel sowie zwei mit Schrot geschossene Reiher entdeckt.
"Die Verstöße haben eine unglaubliche Dimension. Offenbar pfeifen viele Jäger im Rheinland auf das Gesetz und töten gewohnheitsmäßig geschützte Arten", fasst Komiteepräsident Heinz Schwarze die Funde zusammen. Laut Komitee waren seit Donnerstag 20 Vogelschützer und mehr als 12 Polizeibeamte in sieben verschiedenen Landkreisen im Einsatz.

Am Sonntag wurden in einem Gehege für Jagdfasane in der Nähe des Gutes Barbarastein (Rhein-Kreis Neuss) vier illegal aufgestellte Tellereisen und zwei große Fallen zum Fang von Greifvögeln und Krähen entdeckt. Direkt neben den Fallen stellte die Polizei die Kadaver von zwei Habichten und zwei Mäusebussarden sicher, die dort teilweise verscharrt worden waren. Ein lebender Mäusebussard, der sich in einem der Tellereisen gefangen hatte, wurde umgehend in eine Tierklinik gebracht. (...)

Das Aufstellen von Tellereisen und Vogelfallen ist in NRW streng verboten und stellt einen Verstoß gegen das Jagdgesetz dar. Das Fangen und Töten von Greifvögeln kann laut 66 Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Quelle: www.input-aktuell.de, 20.1.2009

Bussarde durch Schlagfallen getötet

In der Wittmunder Ortschaft Asel sind Bussarde durch Schlagfallen getötet worden. Ein Fall der Jagdwilderei wurde der Polizei Wittmund am Freitag angezeigt. Eine 39-jährige Spaziergängerin hatte am Uthammer Weg in Asel einen Bussard in einer Falle entdeckt. Der Vogel war schwer verletzt und rang mit dem Tod. Die Frau befreite den Greifvogel und übergab die Falle der Polizei. Die Beamten entdeckten an dem entlegenen Tatort zwei tote Bussarde und eine weitere Schlagfalle. Diese verbotenen Fallen wurden sichergestellt. Gegen den noch unbekannten Täter wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Quelle: Ostfriesen Zeitung, 05. Jan. 2009

Jagdpächter bestreitet vor Gericht alle Vorwürfe

Disternich/Aachen. Für alles hatte der Angeklagte (65) aus Disternich eine Erklärung. Der Jagdpächter musste sich am Montag vor Gericht verantworten, weil ihm Verstöße gegen das Natur- und Tierschutzgesetz vorgeworfen werden.

Er soll am 5. Januar 2007 und danach noch zwei Mal gewohnheitsmäßig , wie der Staatsanwalt ihm vorwarf, sieben Greifvögel in Lebendfallen gefangen und getötet haben. Er soll auch vergiftetes Fleisch ausgelegt haben.
(...)

Der Angeklagte ist von zwei Vogelkundlern, beide angestellt beim Komitee gegen den Vogelmord , beobachtet und gefilmt worden. Doch die heimlich aufgenommenen Bilder ließ das Gericht bisher als Beweismittel nicht zu. Und was die Vogelschützer gesehen haben, das deutete der Angeklagte komplett anders als die Ornithologen: Der Angeklagte sagte, er sei zwar auf dem von ihm gepachteten Gelände beobachtet worden, aber da habe er die Habichtsfalle gerade entdeckt, also zum ersten Male in seinem Leben gesehen.

Er habe sich um das tote Tier und die Taube gekümmert. Die Taube habe er befreit, sie sei ihm aber zu Hause entkommen. Die Komitee-Mitglieder wollen demgegenüber beobachtet haben, dass da ein Jäger eine Habichtsfalle mit einer lebenden Taube (mit Ring) quasi routinemäßig versorgte und ein totes Tier in sein Auto schaffte. (...)

Als am 17. Januar 2007 Kripobeamte im Rahmen ihrer Ermittlungen das Anwesen des Angeklagten durchsuchten, fanden sie alle Teile, die man für die Köderauslage und die Lebendfallen braucht . (...)

Quelle: www.an-online.de, 8.12.2008 (Auszug)

3.000 Euro Strafe für "Krähenfalle"

3.000 Euro Strafe für "Krähenfalle" - trotz fehlendem Geständnis
Richter: Jagdfrevel ist nach europäischen Gesetzen streng zu ahnden

Nürnberg (D-AH) - Wer lebende Krähen in einen speziellen Drahtkäfig sperrt, um damit wertvolle Greifvögel wie die europaweit geschützten Mäusebussarde und Sperber anzulocken und zu fangen, hat mit der ganzen Härte deutscher Gerichte zu rechnen. Das Amtsgericht Münster (Az. 13 Ds 540 Js 1613/08) verurteilte jetzt einen 48-jährigen Landwirt zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, dem solcher Jagdfrevel auf Grund von Indizien und Zeugenaussagen zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte - obwohl er selbst die Untat vehement bestritt.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, entdeckten Waldarbeiter in dem Revier, das unter der Jagdaufsicht des beschuldigten Waidmanns stand, zufällig eine seltsame mit Draht bespannte Holz-Konstruktion: Unten war eine Krähe neben einem Futter- und Trinknapf eingesperrt - offenbar als Köder. Denn oben ermöglichte eine trichterförmige Öffnung Beute suchenden Greifvögeln zwar das Einschlüpfen, versperrte aber den Rückweg in die Freiheit. "Solche als 'nordische Krähenfallen' bekannten Vorrichtungen sind in europäischen Wäldern strengstens verboten", bestätigt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

So wollte das Münsteraner Amtsgericht auch keinerlei Milde gegenüber dem Wilderer walten lassen, obwohl er nicht unmittelbar mit der verbotenen Beute ertappt worden war. Vor allem wies das Gericht seine Aussage zurück, die Falle sei von ihm ausschließlich als Voliere bzw. als "Wildgarten" zum Aufpäppeln kranker Krähen genutzt worden, um diese alsdann als Lockvögel bei der Jagd auf Rabenkrähen einzusetzen, wie sie alljährlich in der dafür vorgesehenen Jagdsaison erlaubt sei.

Nach Auffassung des Gerichts nur Ausreden - wie auch die Schutzbehauptung, die Drahtfalle sei so mit Reisig und Holzlatten abgedeckt gewesen, dass oben gar keine Vögel hineinschlüpfen konnten. Auf den an verschiedenen Tagen vom Tatort aufgenommene Fotos war nichts davon zu sehen.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline AG - Pressereferat -, 10.06.2009

Jagd: Nebenform menschlicher Geisteskrankheit

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, schrieb:

Jägerei ist eine Nebenform von menschlicher Geisteskrankheit .
(Theodor Heuss: Tagebuchbriefe 1955-1963, hg. V. Eberhard Pikart, Tübingen/Stuttgart 1970, S. 106)

Fakten gegen die Jagd

Die moderne Wissenschaft

Die moderne Wissenschaft

hat in zahlreichen Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen, dass Tiere empfindungsfähige, Freude und Schmerz verspürende Wesen sind. Tiere verfügen über ein reiches Sozialverhalten und gehen wie wir Beziehungen und Freundschaften ein. Sie können Liebe und Trauer empfinden, ja, sogar Fairness, Mitgefühl, Empathie, Altruismus und moralisches Verhalten zeigen, das über Trieb- und Instinktsteuerung weit hinausgeht.

Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Jägern angepöbelt und bedroht werden - und sie protestieren gegen Ballerei in Naherholungsgebieten sowie gegen Massenabschüsse auf Treibjagden. Immer wieder zu lesen, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld, Jagdkollegen oder Ponys auf der Weide mit Wildschweinen verwechseln - das kann einem draußen in der Natur durchaus Angst machen - ebenso wie Schüsse am Spazierweg oder Kugeln, die in Autos einschlagen. Außerdem haben Millionen Tierfreunde kein Verständnis, wenn Jäger ihre Hauskatzen abknallen oder drohen, den Hund zu erschießen.

Tierrechtsorganisationen decken immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei Treib- und Drückjagden sowie bei Gatterjagden auf, wo halbzahme Tiere gegen Geld abgeknallt werden. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der Roten Liste bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,7 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen.

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Fakten gegen die Jagd - Die Natur braucht keine Jäger

Warum jagen Jäger wirklich?

Die Frage "Warum jagen wir?" beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: "Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?"
Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: "Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz."

Der Neurologe und Psychoanalytiker Dr. Paul Parin - ebenfalls begeisterter Jäger - schrieb in seinem Buch "Die Leidenschaft des Jägers": "Seit meinen ersten Jagdabenteuern weiß ich: Jagd eröffnet einen Freiraum für Verbrechen bis zum Mord und für sexuelle Lust, wann und wo immer gejagt wird."

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Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland

Von Schleswig-Holstein bis Bayern: In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am vom 26.6.2012 entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Eine aktuelle Dokumentation über jagdfreie Grundstücke und laufende Anträge auf jagdrechtliche Befriedung finden Sie hier.

Seit 1974: Jagdverbot im Kanton Genf

Im Schweizer Kanton Genf ist die Jagd seit 40 Jahren verboten. Noch nie war die Biodiversität größer und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. weiterlesen

Seit 1914: Jagdverbot im Nationalpark Schweiz

Im Schweizerischen Nationalpark ist die Jagd seit 1914 Jahren verboten - ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht. weiterlesen

Jagdverbote in immer mehr Ländern

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

verboten. Damit liefert unser Nachbarland den praktischen Beweis dafür, wie unnötig das massenhafte Töten von Füchsen ist - auch in der modernen Kulturlandschaft: Weder hat die Zahl der Füchse zugenommen noch gibt es Probleme mit Tollwut. Die Verbreitung des Fuchsbandwurms geht sogar zurück.

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus. weiterlesen