Zwangsbejagung ade
Keine Jagd auf meinem Grundstück!
Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist der § 6a Bundesjagdgesetz in Kraft getreten: Grundstückseigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
"Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!
Alle Grundstücke des Erdlingshofs e.V., idyllisch gelegen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald,sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2023 offiziell jagdfrei! Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der der beiden Vorstände Birgit Schulze und Johannes Jung stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist! weiterlesen |
BVerwG: Vereine können Jagdbefriedung beantragen
Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur natürliche Personen das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei juristischen Personen . Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 "Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken" die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) |
Grundstücke in Rohrbronn/Rems-Murr-Kreis jagdfrei
Die Grundstücke von Eva Maria Leitner in Remshalden-Rohrbronn nahe Stuttgart sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Im Februar 2023 erhielt die Tierfreundin den Bescheid des Kreises Rems-Murr, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zum Ablauf des Jagdjahres zugestimmt wurde - nur 10 Monate nach der Antragstellung! weiter |
Bundesverwaltungsgericht: Wichtige Leitsätze
Wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen |
Urteil des BVerwG: 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei
Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Christine und Werner Schnös besitzen mehrere Wald- und Wiesengrundstücke sowie Ackerland in zwei unterschiedlichen Jagdrevieren im nördlichen Steigerwald. 2014 stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen. Es sollte ganze 8 Jahre dauern, bis die Grundstücke endlich jagdfrei werden. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht. |
Verwaltungsgericht: Grundstück ab 2022 jagdfrei
Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald. Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird! Zunächst spielte die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein auf Zeit, dann lehnte sie den Antrag der Tierfreunde ab: Die Bejagung der an das Haus angrenzenden Wiese und des Waldgrundstücks sei notwendig. Daraufhin reichten die Mönchs Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Erfolg! Das Grundstück wird zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2022 jagdfrei! weiterlesen |
Bio-Weingut Gänz endlich jagdfrei!
Die Weinberge der Bio-Winzerfamilie Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) sind seit 1.4.2022 endlich jagdfrei! Sarah, Peter und Albert Gänz können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen oder auf den Streuobstwiesen Tiere tot schießen. Bereits im Jahr 2010 hatte die Bio-Winzerfamilie zum ersten Mal einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Ab 1.4.2015 wurde ein Großteil der Flächen der Bioweingutes für befriedet erklärt - aber nur befristet auf drei Jahre. Anfang April 2022 kam - 12 Jahre nach dem ersten Antrag auf Jagdverbot auf den eigenen Grundstücken - endlich die erlösende Nachricht: Ein Großteil der Flächen der Bio-Winzerfamilie Gänz ist ab sofort jagdfrei - und zwar ohne Befristung! weiter |
GEO-Artikel über Zwangsbejagung
Warum auch auf Grundstücken von Tierfreunden gejagt werden darf - und was sie dagegen tun können |
SWR 2: "Keine Jagd auf meinem Grundstück"
Hörenswerter Radiobeitrag: SWR 2 berichtete am 26.3.2021 in einem ausführlichen Radiobetrag über Jagen auf Privatgrundstücken: "Ein eigenes Wald-Grundstück: Viele Besitzer wollen daraus ein Biotop für Wildtiere machen. Doch dann greift oft die sogenannte Zwangsbejagung. Dann treffen zwei völlig unterschiedliche Auffassungen von Tierschutz aufeinander und oft gibt es Streit." (Senderinfo). |