Reform der Jagdgesetzgebung

Reform der Jagdgesetzgebung

Forderungen für eine Reform der Jagdgesetzgebung

Jagd und Jäger geraten zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Seit Jahren kritisieren nicht nur Natur- und Vogelschützer, sondern auch renommierte Wissenschaftler die Jagd mit Zahlen und Fakten. So ist längst erwiesen, dass die Freizeitjagd überflüssig und schädlich ist und sich nicht mit wissenschaftlichen Argumenten rechtfertigen lässt - auch nicht in unserer heimischen Kulturlandschaft. Der anerkannte Zoologe und Ökologe Prof. Dr. Josef Reichholf, der an beiden Münchner Universitäten lehrte, kommt zu dem Ergebnis, dass die Jagd - nach der industriellen Landwirtschaft - der "Artenfeind Nr. 2 ist. Im Tierschutzrecht bewanderte Juristen machen zudem geltend, dass viele Regelungen der Jagdgesetzgebung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben worden ist (Art. 20a Grundgesetz).

Ohne Jagd finden Natur und Tiere in ein Gleichgewicht. Dies beweisen alle jagdfreien Gebiete in Europa.

"Seit rund 70 Jahren gab es kaum Änderungen am Bundesjagdgesetz" (Oberbayerisches Volksblatt, Bericht über die Rede des ehemaligen Landwirtschaftsministers Horst Seehofers beim Bayerischen Jägertag, 22.4.07)
1934 erließ Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister, das Reichsjagdgesetz. In den westlichen Ländern der Bundesrepublik wurden zwischen 1949 und 1950 Landesjagdgesetze erlassen, die in ihren Grundzügen wesentlich dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen; das jagdliche Brauchtum und die Trophäenorientierung wurde nicht einmal ansatzweise verändert (Vgl. Klaus Maylein: Jagd und Jäger in der modernen Gesellschaft - Ambivalenz und Notwendigkeit?).

In deutschen Wäldern und Fluren gelten also nicht moderne Maßstäbe von Natur- und Tierschutz, sondern Jagdtraditionen aus der Zeit von Reichsjägermeister Göring; und diese haben im 21. Jahrhundert nun wirklich nichts mehr verloren. Die immer weiter fortschreitende Zerstörung von Lebensräumen, das weltweite Aussterben vieler Tierarten sowie ein erwachtes Bewusstsein in der Bevölkerung für Tier- und Naturschutz fordern andere Gesetze als noch vor 50 oder gar mehr als 70 Jahren.

Ökologische und ethische Grundlagen

Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, der Natur die Möglichkeit zu einer weitgehenden Selbstregulation zurückzugeben und es unseren Mitbürgern zu ermöglichen, infolge sinkender Fluchtdistanzen und geringerer Scheu der Tiere in nichtbejagten Arealen wieder die Möglichkeit zu ungestörter Naturbeobachtung zu geben.
Nach aktuellem Erkenntnisstand in Ökologie und Wildbiologie kommt der Jagd keinesfalls jene ökologische Unabdingbarkeit zu, wie sie von Jäger immer wieder gerne behauptet wird. Vielmehr regeln sich die Bestandsdichten von Wildtieren aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität sowie sozialen und physiologischen Faktoren ohne menschliches Zutun. Der hohe Jagddruck erhöht dagegen die Reproduktionsraten der betroffenen Tierpopulationen und dient damit nur den an einer Maximierung ihrer Abschusszahlen interessierten Jägern. Die Jagd fügt Natur und Tieren jedoch noch andere schwerwiegende Schäden zu:

>> So provoziert die Jagd vielfach Wild- und Verbissschäden statt derartige Schäden einzudämmen. Jäger füttern z.B. Wildschweine im großen Stil mit Kraftfutter an, was zu einer explosionsartigen Vermehrung führt. Zudem werden durch die bevorzugte Bejagung von trophäenträchtigen Tieren (vor allem auf Treib- und Drückjagden) meist die großen und erfahrenen Wildschweine erschossen (z.B. die führenden Leitbachen). Dadurch kommt es nicht mehr zu einer selektiven Fortpflanzung unter den erfahrenen Elterntieren. Vielmehr pflanzt sich die führungslos gewordene Rotte völlig unkontrolliert untereinander fort. Auch dies erhöht die Wildschweinpopulation drastisch. Der Wildschweinexperte des Deutschen Jagdschutzverbands, Norbert Happ, fasst dies wie folgt zusammen: "Das Wildschweinproblem ist jägergemacht!" Rehe beispielsweise sind von Natur aus Bewohner von Wiesen und Waldrändern. Erst durch den hohen Jagddruck werden die Rehe in den Wald hineingetrieben, wo sie außer Junganpflanzungen nichts zu essen finden. Außerdem wird der Nahrungsbedarf der Tiere durch die Jagd deutlich erhöht.

>> So stört die Jagd das soziale Zusammenleben intensiv bejagter Arten bis hin zum vollständigen Zusammenbruch natürlicher Verhaltensweisen (z.B. Zerstörung von Familienstrukturen und Sozialverbänden, Benutzung von Bauen und Verstecken, Wechsel von Tag- zur Nachtaktivität, verstärkte Abwanderung in nicht bejagte Siedlungsgebiete, unnatürliche Tierkonzentrationen an Futterstellen zur jagdlichen "Hege").

>> So zerstört die rücksichtslose Verfolgung der natürlichen Konkurrenten wie Fuchs, Marder und Iltis das ökologische Gleichgewicht.

>> So macht der hohe Jagddruck die Tiere unnatürlich scheu und führt zu einer großen Fluchtdistanz vor dem Menschen. Dies macht es außerordentlich schwer, wildlebende Tiere zu beobachten und zu studieren.

Die Jagd ist somit aus ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen. In den einschlägigen Jagdzeitschriften geben Jäger offen zu: Der wahre Grund für die Jagd ist die "Lust am Töten" und die "Freude am Beutemachen".
In einer modernen Gesellschaft stellt sich jedoch die Frage, ob der Jagdtrieb einzelner Menschen es rechtfertigen darf, Tiere qualvoll zu töten. In den hochindustrialisierten Ländern unserer modernen Welt kann man kaum davon sprechen, dass Menschen jagen müssen, um sich zu ernähren oder kleiden zu können. In weiten Teilen der westlichen Welt werden Tiere überdies zunehmend als Mitlebewesen akzeptiert, die - ähnlich wie der Mensch - einen Anspruch auf Leben und Unversehrtheit besitzen. Weder die Produktion eines Luxusguts (wie es etwa ein Pelzmantel fraglos darstellt) noch die Jagdfreude eines Menschen rechtfertigen vor diesem Hintergrund das - oftmals qualvolle - Töten eines Tieres.



Rechtliche und politische Grundlagen

Im Grundgesetz wurde der Schutz der Tiere im Jahr 2002 zum Staatsziel erhoben. Das Tierschutzgesetz verlangt diesen Schutz schon seit Jahren "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf", weshalb niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" darf (§ 1 Tierschutzgesetz). Dieser "vernünftige Grund" fehlt bei der Jagd. Zudem lehnt die große Mehrheit der Deutschen die Jagd in ihrer jetzigen Form ab.

Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger treten in repräsentativen Umfragen ein
· für ein Verbot der Jagd auf wildlebende Tiere als Freizeitsport (Hobbyjagd),
· für eine Begrenzung der Jagd zugunsten des Tierschutzes,
· für ein Verbot der Jagd auf Zugvögel,
· für ein Verbot des Haustierabschusses,
· für ein Verbot von Totschlagfallen,
· für ein Verbot der Verwendung von bleihaltiger Munition,
· für eine verpflichtende Überprüfung der Schießleistungen von Jägern mindestens alle 3 Jahre,
· für eine Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften: jeder Grundeigentümer soll selbst entscheiden dürfen, ob Jäger auf seinen Ländereien jagen dürfen oder nicht.
(Quellen: GEWIS-Institut 1996; GEWIS 2002; Vogelschutzkomitee/EMNID 2003, Vier Pfoten/EMNID 2004)


Forderungen an den Gesetzgeber

1. Verbot der Tötung von Haustieren
Ganz "legal" fallen jährlich ca. 300.000 Katzen und ca. 30.000 Hunde den Jägern zum Opfer. Jede Katze, die je nach Bundesland ein paar 100 Meter vom nächsten bewohnten Haus ihre Mäuse fängt, läuft Gefahr, von einem Jäger erschossen zu werden.

Die Tötung freilaufender Haustiere im Rahmen des so genannten Jagdschutzes ist ebenso wie die Verfolgung anderer, derzeit nicht der Naturschutzgesetzgebung unterstellter Arten zu verbieten. Diese Forderung stellen u.a. auch der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Naturschutzring DNR.

2. Verbot der Fallenjagd
Es gibt keine Fallen, die mit Sicherheit sofort töten. Dennoch ist die Benutzung von Fallen, in denen die Tiere durch das Zusammenschlagen von Stahlbügeln zerquetscht werden, erlaubt. Häufig quälen sich die Tiere stundenlang; oder es werden Gliedmaßen eingequetscht, die sich die Tiere abbeißen, um zu entkommen. In Lebendfallen gefangene Tiere geraten in große Panik und Todesangst, verletzen sich, leiden Hunger und Durst, bevor sie vom Jäger erschossen oder erschlagen werden.

3. Ganzjährige Schonzeiten für Vögel, Hasen, kleine Beutegreifer
Vorreiter ist auch hier das Bundesland Berlin: Bestimmte Vogelarten, Hasen und die meisten der kleinen Beutegreifer sind ganzjährig unter Schutz gestellt. Die "Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten", die sich auf § 26 des Landesjagdgesetzes Berlins stützt, wurde am 21.02.2007 zugunsten der "jagdbaren" Vögel abgeändert. Für Wildtruthennen und -hähne, Waldschnepfen, Rebhühner, Türkentauben, Gänse, Höckerschwäne und Möwen wurden die Jagdzeiten aufgehoben.

Weiterhin sind Feldhasen sowie Baummarder, Dachse, Mauswiesel, Hermeline und Iltisse ganzjährig unter Schutz gestellt.

4. Ganzjährige Schonzeit für Füchse
Füchse erfüllen genauso wie Marder und Iltisse eine wichtige ökologische Aufgabe in der Natur ( Gesundheitspolizei des Waldes ). Fuchsjagd ist kein geeignetes Mittel, um bedrohten Vogel- und Säugetierarten zu helfen. In ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet sind Füchse nie die Ursache der Gefährdung einer Tierart; der Grund ist vielmehr in der zunehmenden Zerstörung des Lebensraumes vieler Wildtiere zu sehen. Es wäre also angebracht, die Flinte zur Seite zu legen und stattdessen Hecken zu pflanzen, Ausgleich für zerstörte Biotope zu schaffen, um dadurch die Lebensgrundlagen der gefährdeten Tiere wieder herzustellen. Im Übrigen ist es selbst mit drastischen Maßnahmen nicht möglich, Fuchspopulationen zu reduzieren - und es ist auch gar nicht erforderlich, denn die Dichteregulation übernimmt das ausgeklügelte Sozialsystem der Füchse weit effektiver, als es der Mensch jemals könnte. Fuchsjagd kurbelt lediglich die Produktion von Nachwuchs an und dient damit allenfalls jenen Menschen, die Spaß am Töten von Füchsen haben oder damit Geld verdienen, ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen.
Tollwut gibt es in Deutschland nicht mehr. Die Krankheit wurde in den vergangenen Jahren weder bei Menschen, noch bei Tieren festgestellt. Anderslautende Äußerungen von Jägern sind demnach reine Panikmache - und Deckmäntelchen für ein blutiges Hobby.

5. Verbot von Bau-, Treib- und Drückjagden
Treib- und Drückjagden sind mit einer besonders großen Panik und Todesangst der Tiere verbunden. Oft kommt es bei Treibjagden zu unkontrollierten Schüssen, die eine unnötige, oft stunden- oder tagelange Qual der angeschossenen Tiere zur Folge haben - immer wieder werden sogar Treiber oder Jagdkollegen angeschossen. Da bei diesen Gesellschaftsjagden in der Regel ein Jagdkönig gekürt wird, lautet das Motto zumeist: Was sich bewegt, wird erschossen!

Die Baujagd ist eine besonders tierquälerische Jagdform: Da kein Fuchs freiwillig den Bau verlässt, wenn ein Jäger davor steht, werden Hunde auf das Feindbild Fuchs trainiert und in den Fuchsbau geschickt. Auch Füchse, die sich erfolgreich gegen den Hund zur Wehr setzen, haben nur geringe Überlebenschancen: Kurzerhand wird der Bau aufgegraben. Jungfüchse werden umgehend mit Schrot getötet oder vom Hund abgewürgt , wohingegen bei erwachsenen Tieren ein Marterinstrument, die so genannte Dachszange zum Einsatz kommt.

6. Verbot der Jagd in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere
Die Störungen durch die Jagd sind in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere auf ein unumgängliches Mindestmaß einzuschränken; die Schonzeiten sind entsprechend zu verlängern. Zur Paarungszeit und in der Zeit der Jungenaufzucht hat absolute Jagdruhe zu herrschen.

7. Jagdverbot in Nationalparks, Naturschutz- und Wildschutz-, FFH-Gebieten und Zufluchtstätten von Wildtieren
Naturschutz- oder Großschutzgebiete sind - wie der Name schon sagt - Schutzgebiete für Tiere und Natur und keine Jagdreservate. Während bislang Spaziergängern, die in einem Schutzgebiet die Wege verlassen, ein saftiges Bußgeld droht, hat der Jäger auch in diesen Gebieten die Lizenz zum Töten. Obwohl den Tieren in einem Schutzgebiet von Natur aus ein hohes Nahrungsangebot zur Verfügung steht und Biologen bestätigt haben, dass sich die Beäsung wild wachsender Flächen naturschutzfachlich positiv auswirkt, hat man jedoch auch in Nationalparks, Biosphärenreservaten und Naturparks kein Vertrauen in die Natur. Hinzu kommt, dass viele Urlauber die Wildnis zunehmend auch in Deutschland suchen und zur Wildnis gehört der Kontakt zu wildlebenden Tieren. Die Jagd führt zu unnatürlicher Scheu der Tiere und verhindert diesen Kontakt. Dies schmälert nicht nur den Naturgenuss, sondern auch die regionale Wertschöpfungskette. So betrachtet sollte es leichter sein damit zu beginnen, die Jäger endlich aus Schutzgebieten herauszuhalten.

8. Verbot von Bleischrot
Nach Schätzungen von Umweltverbänden werden durch die Jagd jährlich ca. 3. - 4.000 Tonnen Blei in die Natur freigesetzt. Blei ist ein Schwermetall und tötet Tiere nicht nur grausam, sondern es gelangt auch durch chemische Umwandlung in die Nährstoffkreisläufe der Natur und landet schließlich im Boden, Trinkwasser und Brotgetreide. Mehr als drei Millionen Tiere enden jährlich im Schrothagel der Jäger, darunter auch Hunderttausende von Wasservögeln. Aufgrund der großen Streuwirkung der Schrotkugeln werden Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent der Vögel nicht unmittelbar getötet, sondern krankgeschossen, was mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar ist. Eine Untersuchung ergab, dass von 215 seit 1990 in Deutschland tot oder sterbend aufgefundenen Seeadlern 27 Prozent tödliche Bleiwerte aufwiesen. Im Januar 2006 starb der vierte Steinadler in den Allgäuer Alpen an akuter Bleivergiftung. Verbote von bleihaltiger Munition existieren bereits in Dänemark, Holland und Schweden. Es bleibt daher zu hoffen, dass eine baldige Jagdreform der Vergiftung der Umwelt durch Bleischrot ein Ende setzt.

9. Verbot von Kirrungen, Luderplätzen und Anlegung von Fütterungen zu Jagdzwecken
Durch massenhafte Kirrungen und Fütterungen werden die Tiere in vielen Gebieten regelrecht gemästet. Dies führt zu einer unnatürlichen Vermehrung und damit zu einem Ungleichgewicht, was die Jäger wiederum veranlasst, mehr Tiere zu schießen statt durch die Herstellung eines gesunden Gleichgewichtes langfristig Sorge zu tragen, weniger oder überhaupt keine Tiere mehr erlegen zu müssen. Zudem trägt nicht artgemäßes Futter, wie z.B. Getreide für Rehe und Hirsche, zu Schäden im Wald bei, da die Tiere zur Verdauung die Rinde von den Bäumen schälen. Die zusätzlichen Futtermengen verändern auch die Nährstoffanteile im Waldboden und viele seltene, besonders angepasste Pflanzen können nicht mehr überleben. Daneben können Luderplätze die Gesundheit von Wildtieren und Menschen erheblich gefährden. So setzen die Jäger oftmals selbst die Ursache für die Verbreitung von Seuchen, in dem sie an Luderplätzen infiziertes Futter ausbringen. Dabei können auch für den Menschen pathogene Erreger verbreitet werden.

9. Absolutes Jagdverbot in bewohnten und befriedeten Bezirken
Gemäß § 6 BJagdG ruht in bewohnten und befriedeten Bezirken lediglich die Jagd und kann in einem beschränkten Umfang gestattet werden. Dies ist ein Unding: In von Menschen bewohnten Bezirken muss ein absolutes Jagdverbot herrschen, andernfalls stehen Menschenleben auf dem Spiel. Sollte ausnahmsweise ein Abschuss von Tieren in bewohnten Bezirken erforderlich sein, reichen hierfür die Befugnisse der landesrechtlichen Sicherheitsbehörden völlig aus.

10. Freistellung von der Zwangsbejagung
Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Grundstückseigentümer sind von der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften auf Antrag mit sofortiger Wirkung und ohne Kosten freizustellen. Auf Privatgrundstücken darf gegen den Willen des Eigentümers keine Bejagung stattfinden; auch dürfen dort keine jagdlichen Einrichtungen gegen den Willen des Eigentümers angelegt werden.

11. Verpflichtender Schießleistungsnachweis und Nachweis der körperlichen und fachlichen Eignung alle 2-3 Jahre
Um Jagdunfälle - bei denen jedes Jahr zahlreiche Menschen sterben - und unnötiges Leid unter den Tieren zu vermeiden, sollten Jagdausübungsberechtigte alle 2-3 Jahre verpflichtende Schießleistungsnachweise erbringen.

Der Jagdausübungsberechtigte muss zudem zuverlässig sein. Die Zuverlässigkeit erfordert, dass der Jagdausübungsberechtigte aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist. Da Reaktionsvermögen und Sehstärke mit zunehmendem Alter naturgemäß schwinden, sollte der Gesetzgeber fordern, dass der Nachweis der körperlichen Eignung in regelmäßigen Abständen erneuert wird.

12. Jagdscheinentzug bei Verstößen
Die oben genannte Zuverlässigkeit erfordert auch, dass der Jagdausübungsberechtigte aufgrund seines persönlichen Verhaltens zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit sollte in der Regel nicht gegeben sein, wenn der Jagdausübungsberechtigte wegen Verletzung von Vorschriften des Strafrechts über die körperliche Unversehrtheit, gemeingefährliche Delikte oder Delikte gegen die Umwelt, des Abfall-, Wasser-, Jagd-, Natur- und Landschaftsschutzrechts, des Lebensmittel-, Pflanzenschutz- oder Seuchenrechts, des Betäubungsmittel-, Waffen- oder Sprengstoffgesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.000,- Euro oder mit einer Strafe belegt wird.

Konzepte für eine Natur ohne Jagd

Folgende spezifische Hilfs- und Rahmenprogramme schaffen die Voraussetzungen für ein möglichst natürliches und stabiles Gleichgewicht in unserer Restnatur.

Zunächst müssen der Natur solche Bedingungen geboten werden, die ein natürliches und stabiles Gleichgewicht langfristig ermöglichen. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich unsere Wälder und die Restnatur durch die ständige Jagd und die kommerzielle Wald-Nutzung, aber auch wegen der angrenzenden agrartechnischen bzw. industriellen Bereiche, in einem völlig instabilen, meist biodivers verarmten Zustand befindet. Eine natürliche Waldverjüngung ist deshalb oft nicht möglich. Wirklich naturnahe, standorttypische und potentielle natürliche Vegetationen sind in Deutschland aber kaum noch zu finden und sollten deshalb mit flankierenden Maßnahmen sinnvoll gefördert werden. Bei dieser sehr komprimierten Darstellung können zunächst nur die wichtigsten Aspekte dargelegt werden:


Waldrand-Programme

Für bejagte Wälder gilt: "Da überdies große Flächen unterwuchsarmer Nadelforste den Tieren nicht die nötige abwechslungsreiche Nahrung bieten, äsen sie um so stärker in den verbliebenen naturnahen Beständen." (Wilmanns, Otti, Ökologische Pflanzensoziologie, S. 310) Diesen Zustand bezeichnet Prof. Carlo Consiglio ("Vom Widersinn der Jagd") als "ökologische Falle": Ein zunächst für Wildtiere attraktiver Zufluchtsort mit ausreichend Deckung bietet nicht mehr die Nahrungsmengen, die ein natürlicher Wald bzw. eine natürliche Landschaft bieten könnte und fördert damit gleichzeitig die Schäden an jungen und erreichbaren Pflanzen bzw. Pflanzenteilen. Dabei muss man wissen, dass der natürliche Lebensraum von Rehen nicht der Wald ist - sondern der Waldrand, die Wiesen und Felder.

Deshalb muss ein Hilfsprogramm am Waldsaum gestartet werden. Am künftig unbejagten Waldrand bleiben zunächst Teile der Acker- und Feldflächen unbewirtschaftet, d. h. es findet zum Teil ein Anbau, aber keine Ernte statt. Dies ist vor allem in der Übergangszeit von Bedeutung, da die Zusammensetzung der Wälder deutlich langsamer zu ändern ist als die Größe der Tierpopulationen. Dieser Schritt kann nicht als Zufütterung verstanden werden, da im folgenden Jahr diese Flächen vollständig stillgelegt werden und eine natürliche Sukzession eintreten kann. (Wenn dies subventioniert wird, sollte die Einwirkung von Herbiziden auf diese Flächen ausgeschlossen werden können.) Deshalb sind einige Soforthilfen notwendig: Konsumenten erster Ordnung (Pflanzenfressern) wird eine natürliche Nahrungsaufnahme ermöglicht, damit eine Zufütterung unterbleiben kann. Ist dies aus strukturellen Gründen nicht möglich (z.B. angrenzender Weinanbau), wird für die Wildtiere ein adäquater Ausweichraum mit entsprechender Vegetation zur Verfügung gestellt.

Die Wildtiere lernen innerhalb eines kurzen Zeitraumes, dass der "neue" Waldrand und die offenen Wiesenflächen keine Gefahr mehr für sie bergen. Eine natürliche Waldverjüngung und eine Vergrößerung der Waldflächen wird sich nach einer gewissen Anlaufzeit einstellen können und ähnlich positive Auswirkungen haben wie im Schweizer Nationalpark, wo die Jagd seit fast 100 Jahren verboten ist. Hier kamen zwei Studien der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, die beide im Nationalpark Schweiz durchgeführt wurden, zu dem Ergebnis: Wildtiere tragen zur Ausbreitung des Waldes und zur Artenvielfalt bei. Auf Flächen, die von Hirschen intensiv genutzt werden, haben die Pflanzenarten in den beobachteten 50 bis 80 Jahren stark zugenommen. Dagegen hat auf Weiden, die nur extensiv beäst wurden, die Artenvielfalt abgenommen. Die Studie über die `Bedeutung von Huftieren für den Lebensraum des Nationalparks bzw. zum Nahrungsangebot und zur Waldverjüngung zeigt, dass trotz angewachsener Hirschpopulation die Anzahl der Bäume pro 100 Quadratmeter stark zugenommen hat. Auf den aktuell benutzten Wildwechseln wurden pro Quadratmeter etwa 8 mal mehr Keimlinge gefunden als auf verlassenen Wechseln, und rund 30 mal mehr als außerhalb von Wildwechseln. Die Verjüngung und die Ausbreitung des Waldes scheinen also durch die Hirschdichte, wie sie sich seit dem Jagdverbot eingestellt hat, eher gefördert als behindert zu werden. (Anmerkung: Im Schweizer Nationalpark fehlen Wölfe, Luchse und Bären als mögliche Beutegreifer.)

Problemfeld: Jagdfreie "Inseln"

Aus dem Kanton Genf und dem unbejagten Schweizer Nationalpark kennt man die temporäre Einwanderung von Wildtieren nach der Eröffnung der Jagdsaison in den angrenzenden Naturbereichen. Wenn in Frankreich Wildschweine bejagt werden, durchschwimmen die Tiere sogar die Rhone und flüchten ins jagdfreie Genf. Nach der Beendigung der Jagdzeit in Frankreich kann man natürlich auch die Rückwanderung feststellen.

Trotzdem kann es kurzfristig einen Tierbestand geben, der über der "carrying capacity" liegt, deshalb sind nicht nur ausreichend Wiesenflächen um die Wälder von großer Bedeutung, sondern auch der natürliche Schutz der notwendigen, begleitenden Verjüngungsmaßnahmen.

Natürlicher Schutz von Anpflanzungen


Da der Jagddruck und die damit verbundene Traumatisierung der tagaktiven Tiere in den jagdfreien Arealen nicht mehr vorhanden sein wird, kommt es durch die sicheren Waldrand- und Wiesenbereiche in den forstwirtschaftlichen Baumbeständen zu einem starken Rückgang der Verbissrate. Diese jagdtypischen Baumschäden werden auf Dauer sogar verschwinden. (Vgl.Reichholf, Josef, Interview, Spiegel, Heft 50/2000)
Die Wildtiere werden relativ schnell lernen, dass sie wieder unbehelligt, wie es ihrer natürlichen Lebensweise entspricht, außerhalb der Forste ihren Energiebedarf mit krautartigen Pflanzen decken können. Wenn die Populationsdichte für den Lebensraum (noch aus Jagdzeiten künstlich oder wegen temporärer Einwanderungen) zu hoch ist und die Umstellung der Rand- und Wiesenbereiche zu langsam abläuft, kann um junge Bäume ein Forstschutzzaun gezogen werden.

Anpflanzungen können auch geschützt werden durch unverwertbare ausgeschlagene und abgestorbene Bäume bzw. Baumteile, die als natürliche Hecken und Hindernisse um die neuen Anpflanzflächen errichtet werden. So wird nicht nur die Biomasse im Wald gelassen, sondern auch insektenfressenden Vögeln eine Nistmöglichkeit geboten. Diese natürliche Absperrung wird nicht nur die jungen Bäume vor direktem Zugriff , sondern alle Bäume (durch die Vogelpopulationen) auch vor starkem Insektenbefall bewahren. Da es sehr verbissresistente und beim Wild beliebte Baumarten gibt, kann auch eine so genannte Patenpflanzung in Baumbeständen erfolgen, d. h. sehr empfindliche Bäume werden zusammen mit robusteren Baumarten (z. B. Hainbuche und Ahornarten, vgl. Prien, Siegfried, Wildschäden im Wald, Parey Buchverlag 1997, S.17) angebaut.

Mit der Umsetzung des uns zur Verfügung stehenden Wissens sind viele Probleme schon im Vorfeld lösbar. Dies wurde auch von Dr. Eberhard Schneider (Göttingen, Vogelschutzkomitee) beim 2. Internationalen Symposium Natur ohne Jagd am 1.08.2003 in Berlin festgehalten: Es ist nicht das fehlende Wissen um Biologie und Ökologie, sondern die fehlende Übernahme dessen, was die Biologen herausfanden und finden bei ihren Studien.

Natürliche Sukzession
Kahlschläge im Wald werden komplett vermieden und es wird nur noch partiell ausgeschlagen. Die Anpflanzung erfolgt so standortnatürlich wie möglich, d.h. mit großer Artenvielfalt. Außer Bäumen werden auch Büsche und krautige Pflanzen, unter Berücksichtigung der natürlichen Pflanzengemeinschaften, etabliert.
Diese Aktion sollte auch in den vorhandenen Monokulturen durchgeführt werden, lange bevor die Plantage völlig ausgereift ist. Sie ermöglicht eine sukzessive Veränderung der Alters- und Artenstrukturen im Wald und verbessert gleichzeitig die Resistenz gegenüber verschiedenen Schädlingen bzw. verhindert deren großflächige Ausbreitung.

Die Sukzession (Bildung von Stockwerken ) auf bereits vorhandenen Kahlschlag- oder Sturmbruchflächen wird durch eine sinnvolle Einbringung natürlich vorkommender Arten unterstützt und zugelassen. Da auch hier unterschiedliche Altersstrukturen erwünscht sind, muss diese Aktion längere Zeit sinnvoll begleitet werden. So gibt es zukünftig keine Plantagenwälder mehr, sondern eine natürliche Mischung von alten und jungen sowie Nadel- und Laubbäumen. Dazwischen wachsen Büsche, an den Rändern Hecken; die Kräuter, Moose und Farne werden sich entsprechend der Licht- und Bodenverhältnisse etablieren.

Die Artenzahl in Flora und Fauna wird sich auf diese Weise wieder stabilisieren und sogar wieder erhöhen.

Biotopvernetzung
Diese Erhöhung der Artenzahl wird durch eine Vernetzung der Waldflächen günstig beeinflusst, da die Artenzahl immer von der Größe der Lebensräume abhängt. Lebensräume (= Biotope) wie Waldflächen, Wiesen und Felder werden durch Hecken und Bauminseln in der Feldflur miteinander verbunden. Feldgehölze bieten wildlebenden Tieren wie Feldhasen, Fasanen, Rebhühnern, Iltissen, Füchsen sowie vielen Vogelarten Schutz, Nahrung und Unterschlupf. Inselsituationen werden ausgeschlossen.

Die Verbindung der einzelnen Waldareale gibt den Tieren nicht nur eine schützende Deckung, sondern wird auch die Unfallgefahr (Straßenverkehr) mindern. Mit Wildübergängen und Schutzpflanzungen wird eine natürliche Ausbreitung und Wanderung aller Arten ermöglicht.

Natürliche Landwirtschaft
Im Zuge einer Agrarwende wird die Umstellung von der konventionellen hin zu einer natürlichen Wirtschaftsweise gefördert. Durch die schrittweise Abkehr von der chemischen Keule sowie von der Verseuchung von Böden und Grundwasser durch die Güllemengen aus der Massentierhaltung erholen sich die Böden und die Kleinstlebewesen im Erdreich. Feldblumen und Kräuter bieten Tieren Nahrung und Schutz und spenden dem Erdreich Schatten. Ausgelaugte Felder können sich wie früher in einem Brachejahr regenerieren. Auch für die Tiere ist die Brache ein wichtiger Lebensraum, in dem sie für dieses Jahr ungestört leben können. Die bäuerliche Landwirtschaft erholt sich durch die Abkehr von der Billig-Massenproduktion hin zur Produktion hochwertiger Lebensmittel.

Natürliche Regulation der Bestände
Durch die Beendigung der Bejagung durch Menschen kann eine natürliche Regulation der Tierpopulationen und die natürliche Nahrungskette wieder funktionieren. Die Konsumenten erster Ordnung (Pflanzenfresser), aber auch Mäuse und andere Kleinsäuger werden wieder normale Bestandsgrößen und -schwankungen aufweisen. Natürlich verendete Tiere werden problemlos von Beutegreifern (Füchse, Marder, Wiesel, Iltisse usw.) entsorgt, welche damit die Rolle der Gesundheitspolizei des Waldes wieder übernehmen können. Die gesundheitliche Gefahr für Wildtiere, die von Jägern angelegten Luderplätzen ausgeht (vgl. Untersuchungen zur Schweinepestverbreitung durch Jäger) besteht dann auch nicht mehr.

Die derzeit überhöhten Schalenwildbestände (Rehe, Hirsche, Damwild) werden sich auf Grund der Stressoren selbst regulieren: Die räumliche Individuenanzahl in einem bestimmten Areal beeinflusst den Hormonspiegel und damit die Fruchtbarkeit. Die vorhandenen natürlichen Widersacher (s.o.) tragen ebenfalls ihren Teil dazu bei.
Im Übrigen hat die Ausbreitung der größeren Beutegreifer (z.B. Wolf und Luchs) aus dem Osten Europas längst begonnen (ein kleines Wolfsrudel lebt seit 1998 auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Bad Muskau).

Ungetrübter Naturgenuss
Durch die Beendigung der Bejagung verlieren Wildtiere Traumatisierung und unnatürliche Scheu und fassen wieder Zutrauen zum Menschen. Spaziergänger und Naturfreunde können Tiere in der freien Natur wieder erleben. Für Spaziergänger, Jogger, Reiter usw. und nicht zuletzt die Jäger selbst besteht keine Gefahr mehr, Opfer von Jagdunfällen zu werden.

Jagd: Nebenform menschlicher Geisteskrankheit

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, schrieb:

Jägerei ist eine Nebenform von menschlicher Geisteskrankheit .
(Theodor Heuss: Tagebuchbriefe 1955-1963, hg. V. Eberhard Pikart, Tübingen/Stuttgart 1970, S. 106)

Fakten gegen die Jagd

Die moderne Wissenschaft

Die moderne Wissenschaft

hat in zahlreichen Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen, dass Tiere empfindungsfähige, Freude und Schmerz verspürende Wesen sind. Tiere verfügen über ein reiches Sozialverhalten und gehen wie wir Beziehungen und Freundschaften ein. Sie können Liebe und Trauer empfinden, ja, sogar Fairness, Mitgefühl, Empathie, Altruismus und moralisches Verhalten zeigen, das über Trieb- und Instinktsteuerung weit hinausgeht.

Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Jägern angepöbelt und bedroht werden - und sie protestieren gegen Ballerei in Naherholungsgebieten sowie gegen Massenabschüsse auf Treibjagden. Immer wieder zu lesen, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld, Jagdkollegen oder Ponys auf der Weide mit Wildschweinen verwechseln - das kann einem draußen in der Natur durchaus Angst machen - ebenso wie Schüsse am Spazierweg oder Kugeln, die in Autos einschlagen. Außerdem haben Millionen Tierfreunde kein Verständnis, wenn Jäger ihre Hauskatzen abknallen oder drohen, den Hund zu erschießen.

Tierrechtsorganisationen decken immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei Treib- und Drückjagden sowie bei Gatterjagden auf, wo halbzahme Tiere gegen Geld abgeknallt werden. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der Roten Liste bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,7 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen.

Lesen Sie:

Fakten gegen die Jagd - Die Natur braucht keine Jäger

Warum jagen Jäger wirklich?

Die Frage "Warum jagen wir?" beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: "Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?"
Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: "Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz."

Der Neurologe und Psychoanalytiker Dr. Paul Parin - ebenfalls begeisterter Jäger - schrieb in seinem Buch "Die Leidenschaft des Jägers": "Seit meinen ersten Jagdabenteuern weiß ich: Jagd eröffnet einen Freiraum für Verbrechen bis zum Mord und für sexuelle Lust, wann und wo immer gejagt wird."

Lesen Sie:

Warum jagen Jäger wirklich?

Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland

Von Schleswig-Holstein bis Bayern: In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am vom 26.6.2012 entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Eine aktuelle Dokumentation über jagdfreie Grundstücke und laufende Anträge auf jagdrechtliche Befriedung finden Sie hier.

Seit 1974: Jagdverbot im Kanton Genf

Im Schweizer Kanton Genf ist die Jagd seit 40 Jahren verboten. Noch nie war die Biodiversität größer und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. weiterlesen

Seit 1914: Jagdverbot im Nationalpark Schweiz

Im Schweizerischen Nationalpark ist die Jagd seit 1914 Jahren verboten - ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht. weiterlesen

Jagdverbote in immer mehr Ländern

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

In Luxemburg ist die Jagd auf Füchse seit 2015

verboten. Damit liefert unser Nachbarland den praktischen Beweis dafür, wie unnötig das massenhafte Töten von Füchsen ist - auch in der modernen Kulturlandschaft: Weder hat die Zahl der Füchse zugenommen noch gibt es Probleme mit Tollwut. Die Verbreitung des Fuchsbandwurms geht sogar zurück.

Immer mehr Länder sprechen für den Schutz von Wildtieren Jagdverbote aus. weiterlesen