3 Fragen an die Politik
Moin,
Ich habe da 3 Fragen:
1.
Meines Wissens steht die vorsätzliche Tötung eines Säugetieres ohne hinreichenden Grund in der BRD unter Strafe. Damit ist das Jagdgesetz von 1936, das selbst die Jagd auf von der Ausrottung bedrohte Tiere zulässt nicht vereinbar. Müsste man auf dieser Basis nicht gegen das Jagdgesetz klagen können?
2. Seit September 1998 haben wir eine Rot-GRÜNE-Bundesregierung. Man sollte meinen, das ihr Anliegen eines generellen Jagdverbotes (Das ich unterstütze) bei den Grünen auf offene Ohren trifft und auch die SPD ist nicht gerade als Partei der Waffennarren und Jagdfreunde bekannt.
3.
Warum also, gabe es bislang noch keine parlamentarische Initiative das antiquierte Jagdgesetz zu novellieren?
Auf Antworten hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
T. v. K.