Pressemitteilungen

   

25.8.10: Schluss mit Kormoranjagd!

   

24.8.10: Noch einmal zwei Tote

   

19.8.10: Jagdunfall - Wieder zwei Tote

   

4.6.10: Jäger zittern vor Europ. Gerichtshof

   

3.5.10: Wildschwein-Drama von Höchberg

   

15.4.10: Hunde mit Schrot erschossen


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Schluss mit Treibjagden!

Gefahr für Autofahrer und Wanderer – Verstoß gegen den Tierschutz

Tiere flüchten über Straßen, öffentliche Wege sind gesperrt, Schüsse dröhnen. Haustiere werden mit Wildtieren "verwechselt" und auch auf Menschen wird geschossen... Die Jagdsaison hat begonnen. Insbesondere die jetzt überall statt findenden Treib- und Drückjagden sind eine Gefahr für Autofahrer. Doch auch für Wanderer und Erholungssuchende kann es in Wald und Flur lebensgefährlich werden.


Treib- und Drückjagden: Gefahr für Autofahrer
Aufgescheucht durch 50 oder gar mehr als 100 Jäger und Treiber, gehetzt von einer Meute von Jagdhunden, rennen die Wildtiere bei Treib- und Drückjagden um ihr Leben. Dabei flüchten sie auch über Straßen und Autobahnen, wo sich dann die so genannten Wildunfälle ereignen.
Wer haftet nun für den Schaden? Wer ist für den Verkehrsunfall verantwortlich? Sind die Autofahrer selbst schuld, weil sie nicht mit der Treibjagd gerechnet haben? Oder müssten nicht vielmehr die Treibjagden verboten werden – wegen der Verkehrssicherheit ebenso wie aus Tierschutzgründen? Und: Ist eigentlich in der Öffentlichkeit bekannt, dass viele so genannte Wildunfälle durch Jäger verursacht wurden?

Treib- und Drückjagden: Gefahr für Wanderer und Erholungssuchende
Die Jagd kann für den Menschen gefährlich sein – davor warnen selbst Jäger in der Badischen Zeitung vom 23.10.2010: "Vor allem die Drückjagden bringen für Wanderer und andere Freizeitaktivisten, die sich in der Natur aufhalten, Gefahren mit sich."
So berichtete die Saarbrücker Zeitung am 28.10.2010, dass Wanderer auf einem ausgewiesenem Premium-Wanderweg mitten in eine Treibjagd gerieten: „Zwei Geländewagen, besetzt mit vier Jägern, seien in einem Wahnsinnstempo auf seine freilaufenden Hunde zugerast.“ Die Jäger brachen einen Streit über freilaufende Hunde vom Zaun - statt auf die Treibjagd auf Wildschweine hinzuweisen. Denn die entsetzten Wanderer stießen nach 500 Metern auf hetzende Hunde, schreiende Wildschweine und schießende Jäger.
Da verwundert es nicht, dass sich gerade bei Treibjagden immer wieder Unfälle ereignen, bei denen Menschen von den Kugeln der Jäger getroffen oder sogar erschossen werden - einmal ganz abgesehen von Haustieren wie Hunden oder Pferden auf der Weide, die immer wieder mit Wildschweinen „verwechselt“ werden. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert die erschreckende Zahl von Opfern von Jägern und Jägerwaffen seit Jahren im Internet.

Treib- und Drückjagden: Verstoß gegen den Tierschutz
Bei den großen Treib- und Drückjagden in Herbst und Winter werden die Tiere von den Jägern massenhaft abgeknallt. Gliedmaßen werden weggeschossen, Sozialstrukturen auseinandergesprengt, Jungtiere verlieren ihre Eltern, angeschossene Tiere leiden tagelange Qualen.
Diese Tierquälerei wird sogar von einigen mutigen Jägern angeprangert. So kritisierte kürzlich der Pressesprecher der Kreisjägerschaft Aachen und Jagdberater Karl-Heinz Kuckelkorn in der Presse die Drückjagden aus Gründen des Tierschutzes als "mehr als bedenklich". Das Wild werde "beunruhigt" und in Richtung der Schützen getrieben. "An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder sie laufen nurmehr verkrüppelt herum." (Aachener Zeitung, 21.10.2010)

Die Natur braucht keine Jäger!
„Jagd gefährdet und terrorisiert Wildtiere, Haustiere und Menschen. Jagd gefährdet die Umwelt: bedrohte Arten werden getötet und giftige Schwermetalle in die Natur geballert“, so Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. „Wie lange will sich das die nichtjagdende Öffentlichkeit noch gefallen lassen?“
Die Natur braucht keine Jäger – im Gegenteil: Jagd schädigt das Gleichgewicht in der Natur.
So weisen immer mehr Wissenschaftler darauf hin, dass gerade die Jagd auf Wildschweine absolut contraproduktiv ist: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, umso stärker vermehren sie sich. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine französische Langzeitstudie: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)



Rechtsanwalt Storr schreibt an Ministerin Aigner

Rechtsanwalt Dominik Storr schreibt an Bundesministerin Ilse Aigner, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Revierübergreifende Bewegungsjagden sind rechtswidrig und daher sofort einzustellen"
lesen Sie das Schreiben [653 KB]  


Rechtsanwalt Storr schreibt an Länderminister:

Sind die großen revierübergreifenden Jagden, denen auch zahlreiche andere Tierarten wie Rehe, Hasen oder Füchse zum Opfer fallen, überhaupt zulässig?
Eine juristische Überprüfung hat ergeben: Die revierübergreifenden Treib- und Drückjagden sind in den einzelnen Bundesländern nicht vom Jagdrecht gedeckt. Aus deisem Grund wurde Rechtsanwalt Dominik Storr von verschiedenen Tierschutzoragnisationen beauftragt, die für die Jagd zuständigen Länderminister anzuschreiben. 


Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Nach Aussage von etlichen Jagdausübungsberechtigten kann bei großen Bewegungsjagden von einem weidgerechten Tod der Tiere in vielen Fällen nicht die Rede sein. Bei Bewegungsjagden werden zahlreiche Tiere nur angeschossen. Die Nachsuche - sofern sie überhaupt stattfindet - dauert zumeist Stunden oder Tage. Viele Tiere verenden somit unter grausamsten Qualen. Bei den revierübergreifenden Treib- und Drückjagden werden zudem die Sozialstrukturen der Tiere auseinandergesprengt. Jungtiere verlieren ihre Eltern und sind meist ebenfalls dem Tod geweiht. Ein nicht unwesentlicher Teil der Jägerschaft sieht daher die so genannten revierübergreifenden Treib- und Drückjagden aufgrund tierschutzrechtlicher Erwägungen nicht als weidgerecht an. Im Editorial der auflagenstarken Jägerzeitschrift „Wild und Hund“ werden die Teilnehmer an revierübergreifenden Bewegungsjagden als „Totmacher“ bezeichnet. Die Zeitschrift spricht dabei sogar von einer „Schande“. (Quelle: „Wild und Hund“, Ausgabe 1 /2010)

„Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so Rechtsanwalt Dominik Storr.

Kampagne Bayern

Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt


Lesen Sie das Schreiben von Rechtsanwalt Dominik Storr an Staatsminister Brunner [686 KB]
 


Rechtsanwalt Storr schreibt Minister Brunner

Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch“ und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009).

Doch sind im Freistaat revierübergreifende Jagden überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Bayern sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Reviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Bayern auch Hegegemeinschaften, doch sieht das bayerische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Bayern noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die der Landwirtschaftsminister plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Bayern ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von der Hans-Rönn-Stiftung und Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Neustadt, den 4.11.2010
Rechtsanwalt
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com



Kampagne Baden-Württemberg

Baden-Württemberg: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt


Lesen Sie das Schreiben von Rechtsanwalt Storr an Minister Rudolf Köberle, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Stuttgart [708 KB]  


Rechtsanwalt Storr schreibt an Minister Köberle

In den Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung propagiert das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden auf Wildschweine (vgl. http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Minister_Peter_Hauk_MdL_Die_Jagd_auf_ Wildschweine_muss_intensiviert_werden/68131.html).

Doch sind revierübergreifende Jagden in Baden-Württemberg überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Baden-Württemberg sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Jagdreviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Baden-Württemberg auch Hegegemeinschaften, doch sieht das baden-württembergische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Baden-Württemberg noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die das Landwirtschaftsministerium plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.

„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Baden-Württemberg ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von der Hans-Rönn-Stiftung und Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.




Kampagne Hessen

Hessen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

Rechtsanwalt Storr an Ministerin Lucia Puttrich, Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessen [722 KB]  


Rechtsanwalt Storr schreibt an Ministerin Puttrich

Hessen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

In einer Pressemitteilung vom 06.07.2010 fordert das hessische Landwirtschaftsministerium die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden auf Wildschweine.
Doch sind revierübergreifende Jagden in Hessen überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Hessen sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Jagdreviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Hessen auch Hegegemeinschaften, doch sieht das hessische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Hessen noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die das Landwirtschaftsministerium plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des hessischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Hessen ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von der Hans-Rönn-Stiftung und Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Neustadt, den 9.11.2010
Rechtsanwalt
Dominik Storr

Kampagne Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

Lesen Sie das Schreiben von Rechtsanwalt Storr an Minister Johannes Remmel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [735 KB]  


Rechtsanwalt Storr schreibt an Minister Remmel

Nordrhein-Westfalen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

In seinen gemeinsam mit dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen ausgearbeiteten Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung propagiert das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden auf Wildschweine (vgl. http://www.umwelt.nrw.de/ naturschutz/pdf/selbstverpflichtung.pdf).
Doch sind revierübergreifende Jagden in Nordrhein-Westfalen überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Jagdreviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Nordrhein-Westfalen auch Hegegemeinschaften, doch sieht das nordrhein-westfälische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Nordrhein-Westfalen noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die das Landwirtschaftsministerium plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Nordrhein-Westfalen ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde unter anderem von der Hans-Rönn-Stiftung und Peta Deutschland e.V. beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Neustadt, den 8.11.2010
Rechtsanwalt
Dominik Storr

Kampagne Mecklenburg-Vorpommern


Schreiben von Rechtsanwalt Storr an Minister Dr. Till Backhaus, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern [717 KB]
 


Hubertus entsagte der Jagd

Wann folgen Jäger Hubertus nach?
Am 3. November ist Hubertustag. Überall im Land finden zu Zeit so genannte „Hubertusjagden“ und „Hubertusmessen“ statt. Nach der Hubertusjagd wird „Strecke“ gelegt – die erschossenen Rehe, Wildschweine, Füchse und Hasen werden in Reih und Glied gelegt und Jagdhörner erschallen. Dann geht es zur Hubertusmesse in die Kirche, wo die Jäger den Segen für ihr blutiges Hobby empfangen. Auf dem Altar liegt dann oft ein totgeschossener Hirsch mit prachtvollem Geweih oder die Kirche ist mit ausgestopften Tieren dekoriert. Was dabei verschwiegen wird: Hubertus, auf den sich die Jäger berufen, entsagte der Jagd! Alle Jäger sollten sich den heiligen Hubertus zum Vorbild nehmen und aufhören zu jagen. 


Hubertus sah das strahlende Kreuz in Geweih des Hirsches und hörte auf zu jagen

Der Legende nach war Hubertus ein leidenschaftlicher Jäger. Als er eines Tages bei der Jagd einen Hirsch schießen wollte, stellte sich dieser ihm plötzlich entgegen. Zwischen seinem Geweih erstrahlte ein Kreuz, und in der Gestalt des Hirsches sprach Christus zu ihm: „Hubertus, warum jagst du mich?“ Hubertus stieg vom Pferd und kniete vor dem Hirsch nieder. Von diesem Moment an entsagte Hubertus der Jagd.
Nach seinem Erlebnis mit dem Hirsch hörte Hubertus mit der Jagd auf und wurde ein ernsthafter Christ. Denn wahres Christentum und Jagd passen einfach nicht zusammen.„Was ihr einem meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“, sagte Jesus von Nazareth, und dies erkannte auch Hubertus in dem strahlenden Kreuz im Geweih des Hirsches.
Die ersten Christen hielten das Jagen für unvereinbar mit dem christlichen Glauben. Die bekannte Kirchenordnung des Hippolyt hat dies noch übernommen. Jägern wurde die Taufe verweigert und sie wurden aus der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossen.
Trotzdem veranstalten die Kirchen alljährlich die so genannten Hubertusmessen. Anstatt den heiligen Hubertus zum Schutzpatron der Tiere zu machen, ernannte die Kirche ihn zum Patron der Jäger. Dabei ist der Sinn der Hubertuslegende doch, dass der Mensch in Einklang und Frieden mit der Natur und den Tieren leben soll.

Wann folgen Jäger und Pfarrer Hubertus nach?

Kirche und Jagd - das war schon immer eine unheilige Allianz. Bis heute segnen katholische und evangelische Pfarrer und Priester die Waidmänner, ihre Waffen und die „Strecke“ der getöteten Tiere. Wann folgen Jäger und Pfarrer Hubertus nach?
Prof. Dr. theol. Dr. h.c. Erich Grässer, em. Ordinarius für Neues Testament an der Universiät Bonn brachte es auf den Punkt: „Wenn einst die Geschichte unserer Kirche geschrieben wird, dann wird das Thema "Kirche und Tierschutz" im 20. Jahrhundert dann ein ebenso schwarzes Kapitel darstellen wie das Thema "Kirche und Hexenverbrennung" im Mittelalter.“

Die Natur braucht keine Jäger

Die Jagd ist heute ein Hobby, ein Freizeitvergnügen – und in ihren Jagdzeitschriften geben die Jäger ihre „Lust am Töten“ und „Freude am Beutemachen“ inzwischen offen zu. Dieses Hobby-Töten kann die überwiegende Mehrheit der Menschen heute nicht mehr gutheißen. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen übereinstimmend: 70-80% der Deutschen stehen der Jagd kritisch gegenüber oder fordern sogar die Abschaffung der Jagd. (Quellen: GEWIS-Institut 1996; GEWIS-Institut 2002; EMNID-Institut 2003, EMNID-Institut 2004) »Letztlich dient die Jagd nur dem Spaß und der Befriedigung der Mordlust der Jäger«, sagt Ragnar Kinzelbach, Zoologe an der Universität Rostock. »Die Jagd ist überflüssig. Wenn man sie einstellt, regulieren sich die Bestände von allein.« (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)




25.8.10: Schluss mit Kormoranjagd!

Mehrere Tierschutzorganisationen beantragten Akteneinsicht beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz

Der Kormoran steht europaweit unter strengem Schutz. Dennoch hat das Land Rheinland-Pfalz den Kormoran zum Abschuss frei gegeben – und laut Presseberichten wurden wesentlich mehr Vögel abgeschossen, als bisher bekannt war: Über 600 Kormorane sollen im Jagdjahr 2009/10 in Rheinland-Pfalz getötet worden sein. Trotz dieser hohen Zahl wurden die Bestände in der Zeit vom 15.8.2010 bis zum 15.2.2011 erneut zum Abschuss freigegeben – obwohl es nach Angaben der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz gerade einmal 250 Brutpaare gebe. Mehrere Tierschutzorganisationen haben über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt.

Im Mai 2010 hatten die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord die Zahl der getöteten Tiere noch mit 310 beziffert. Nun wurde aus dem Umweltministerium bekannt, dass in den vergangenen Monaten 613 Kormorane abgeschossen wurden. Nach Auffassung der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie sind die Abschusszahlen aus naturschutzfachlicher Sicht „absolut nicht hinnehmbar“. Ein Verlust in der
Größenordnung der erfolgten Abschüsse sei ein erheblicher Eingriff in die rheinland-pfälzischen Populationen. (Quelle: Südwestdeutsche Zeitung, 30.7.2010)

Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie die Initiative pro iure animalis wollen Hintergründe erfahren und beauftragten Rechtsanwalt Dominik Storr, Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz zu beantragen.

„Laut BUND bekräftigten zahlreiche wissenschaftliche Fakten, dass der schlechte Ruf des Kormorans nicht den Tatsachen entspreche. Zahlreiche Fischarten, um deren Schutz man sich sorge, werden nicht vom Kormoran bedroht, sondern von den Baumaßnahmen an Gewässern und dem damit einhergehenden Verlust von Lebensraum und Laichplätzen“, so Rechtsanwalt Storr in seinem Schreiben an das Ministerium für Umwelt und Forsten.

Hinzu trete ein Weiteres: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem gerade veröffentlichten Urteil vom 6.4.2010 (Az.: 12 U 11/10) ausdrücklich klargestellt, dass es keine allgemeine, unmittelbar aus den Grundrechten abzuleitende Verpflichtung des Staates gibt, seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen zu schützen, die ihnen durch wild lebende Tiere entstehen können. Es ist vielmehr Sache des einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls auf deren Änderung einzustellen. Weil insoweit die Rechtslage in Deutschland klar ist, hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Daher kommt Rechtsanwalt Storr zu dem Schluss: „Fakten und Rechtslage scheinen somit eindeutig zu sein. Und dennoch stellt das Land Rheinland-Pfalz den Schutz des Kormoran hinten an, nur weil parteinahe Interessengruppen wegen angeblicher Wildschäden an die Türe einflussreicher Politiker klopfen. Dies ist im Bereich des Forstes so und leider auch im Bereich der Gewässer. Und wenn dann auch noch beiläufig den Jägern mehr lebendiges Material vor die Flinte getrieben werden kann, dann müssen die Interessen der übrigen 96 Prozent der Landesbevölkerung auf Artenerhalt, Artenvielfalt und Erholung an Seen und Flüssen schon einmal zurücktreten.
Meine Mandanten meinen, dass diese einseitige Klientelpolitik nicht hinnehmbar ist. Zudem verletzt die Abschusspolitik massiv geltendes Recht.“















Wieder zwei Tote durch Jagdunfall

Forderung an die Politik: „Schluss mit der Hobbyjagd!“

Heute ist es überall in den Zeitungen zu lesen: Ein 71-jähriger Jäger erschoss gestern von seinem Hochsitz einen Mann im Maisfeld – aus Versehen. Der 39-jährige war Treiber bei einer Treibjagd und wollte die Tiere im Maisfeld aufscheuchen. Danach tötete der Jäger sich selbst mit der Jagdwaffe.
 


2010 bereits mindestens 12 Tote!

Jäger zählen zwar die Wildtiere, die sie totschießen und dokumentieren dies peinlich genau in „Streckenlisten“. Doch die Zahl der Menschen, die durch Jäger und Jägerwaffen zu Tode kommen, zählen sie nicht. Zu Toten kommt es nicht nur durch Jagdunfälle, bei denen ein Jäger aus Versehen einen anderen Jäger oder einen Treiber erschießt, sondern auch, wenn der Jäger beim Familien- oder Nachbarschaftsstreit seine Flinte holt.
In diesem Jahr sind bereits mindestens 12 Tote durch Jäger und Jägerwaffen zu beklagen – und die herbstliche Jagdsaison hat noch nicht einmal begonnen!

Folgende Meldungen aus der Presse hat die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert:

24.8.2010: Tödlicher Jagdunfall
24.8.2010: Jäger tötet Ehefrau

19.8.2010: Zwei Tote nach tragischem Jagdunfall
27.7.2010: Jäger erschießt Freundin und sich selbst
19.7.2010: Jäger erschoss Frau und sich selbst
18.6.2010: 72-Jähriger bei Jagdunfall getötet
29.3.2010: Tödlicher Jagdunfall - Schuss löst sich aus Gewehr
22.2.2010 Tödlicher Jagdunfall in Flörsheim
21.1.2010: Jagdunfall - Gutsbesitzer schoss sich selbst in den Kopf


Nicht mitgezählt sind die vielen Fälle, in denen das Opfer „nur“ angeschossen wurde sowie die vielen Berichte, in der Jäger mit ihrer Waffe Familienangehörige oder unbeteiligte Spaziergänger bedrohten.

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert Presseberichte über Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen seit dem Jahr 2002 – für jedermann nachzulesen unter:
http://www.abschaffung-der-jagd.de/opfer/menschenalsjaegeropfer/index.html

Meldungen über Jagdunfälle und Bedrohung durch Jäger und Jägerwaffen aus dem Jahr 2010:

24.8.2010: Jagdunfall: Jäger tot

Beim Abstieg vom Hochsitz löste sich ein Schuss aus dem Gewehr.
Quelle: Südkurier, 24.8.2010

24.8.2010: Jäger erschießt Frau
In Erkrath wurde eine Frau von einem Jäger erschossen
http://www.youtube.com/watch?v=USc9FhVpSJ4

19.8.2010: Zwei Tote nach tragischem Jagdunfall

Ein 71 Jahre alter Jäger erschoss von seinem Hochsitz aus versehentlich einen 39-jährigen Mann in einem Maisfeld, dere als Treiber das Wild aufscheuchen sollte. Anschließend erschoss sich der Jäger selbst.
Quelle: Sueddeutsche.de, 19.08.2010

27.7.2010: Jäger erschießt Freundin und sich selbst
Ein 33-jähriger Jäger hat im brandenburgischen Velten (Oberhavel) am Mittwochmorgen erst seine 39 alte Freundin und dann sich selbst mit einem Kopfschuss getötet.
Quelle: Tagesspiegel Berlin, 23.7.2010

19.7.2010: Jäger erschoss Frau und sich selbst
Tödlicher Familienstreit: Ein Jäger erschoss erst die Lebensgefährtin seines Bruders und dann sich selbst.
Quelle: dpa/www.ovb-online.de, 19.7.2010

18.6.2010: 72-Jähriger bei Jagdunfall getötet
Der Jäger und sein 76-jähriger Jagdkollege saßen in einem Geländewagen. Der 76-Jährige hantierte mit dem Gewehr auf dem Rücksitz. Dabei löste sich plötzlich ein Schuss, der den 72-Jährigen tödlich traf.
Quelle: www.neue-oz.de, 18.6.2010

26.5.2010: Jäger bedroht Schwiegereltern mit Waffe
Ein 60 Jahre alter Jäger griff nach einem Streit mit seiner 20 Jahre jüngeren Ehefrau zur Flinte und bedrohte deren Eltern im Nachbarhaus mit dem Jagdgewehr.
Quelle: bild.de, 26.5.2010

22.5.2010: Prozess nach Unfall bei Treibjagd
Ein Jäger, der bei einer Treibjagd ein 14-jähgriges Mädchen angeschossen und schwer verletzt hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Geschoss hatte Lena-Marias rechten Oberarmknochen zertrümmert und drang im Bereich des Schulterblattes weiter in den Körper ein.
Quelle: Mindener Tageblatt, 20.5.2010 / Neue Westfälische, 22.5.2010

8.5.2010: Bedrohung mit dem Jagdgewehr
Ein Laubacher war abends in den Wald gefahren, um nach seinem Brennholz zu schauen. Dabei soll ein 73-Jähriger mit einem Jagdgewehr auf ihn geschossen und ihn anschließend mit dem Auto verfolgt haben.
Quelle: Taunus Zeitung, 8.5.2010

7.5.2010: Party zu laut: Jäger schoss mit Schrotflinte
Quelle: news.de, 7.5.2010

3.5.2010: Schießerei am 1. Mai in Hopsten
Am 1. Mai kam zu einer Auseinandersetzung zwischen einigen alkoholisierten jungen Männern , bei dem ein 24-jähriger Jäger seine Waffe von Zuhause holte und schoss. Ein 19-Jähriger wurde durch Pistolenschüsse verletzt.
Quelle: Westfälische Nachrichten, 3.5.2010 (Auszug)

29.3.2010: Tödlicher Jagdunfall - Schuss löst sich aus Gewehr
Beim Abstieg von einem Hochsitz ist ein 61-jähriger Jäger so unglücklich gestürzt, dass sich ein Schuss aus seinem Gewehr löste und ihn in den Kopf traf.
Quelle: BILD, 29.3.2010

22.2.2010 Tödlicher Jagdunfall in Flörsheim
Quelle: www.pressportal.de, 28.2.2010

22.1.2010: „Ich hatte Angst, dass der nächste Schuss mir gilt''
Eine Frau wurde beim Hundespaziergang von einem Jäger angebrüllt, anschließend gab der Jäger einen Schuss ab.
Quelle: Rheinpfalz, 22.1.2010

21.1.2010: Jagdunfall! Gutsbesitzer schoss sich selbst in den Kopf
Bei der Jagd auf Füchse rutschte der Mann aus, ein Schuss löste sich – die Kugel traf den Schützen im Kopf.
Quelle: bild.de, 21.1.2010

20.1.2010: Streit um zuviel Alkohol: Jäger schießt auf Sohn
Der Sohn des Jägers und Metzgermeisters kritisierte, dass der Vater schon wieder so viel getrunken habe. Wutentbrannt lief der leidenschaftliche Jäger zu seinem Waffenschrank, holte seinen Revolver Smith & Wesson (Kaliber 357 Magnum) und zielte auf den Oberkörper seines Sohnes. Im letzten Moment konnte der den Arm seines Vaters runterreißen – dann löste sich ein Schuss.
Quelle: bild.de, 20.1.2010

8.1.2010: Chaos-Jäger gefährden Passanten
Am Samstagmittag, 5. Dezember, zwischen 14 und 15 Uhr fand im Bereich des neuen Friedhofs in Durmersheim eine Treibjagd statt. Dabei sollen die Jäger im Bereich der Brunnenstraße bei dem dortigen Weg zum Friedhof auch zwischen Passanten hindurch auf Tiere geschossen haben.
Quelle: www.ka-news.de, 8.1.2010



Die Initiative zur Abschaffung der Jagd fordert: Schluss mit der Hobbyjagd! „Hier erschoss ein Jäger einen Treiber – das nächste Mal trifft es einen Spaziergänger oder spielende Kinder“, sagt Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd.
Das tragische Jagdunglück ist kein Einzelfall: Fast Woche für Woche gehen Meldungen über Jagdunfälle und Gewalttaten mit Jägerwaffen durch die Presse: nicht nur von Jägern, die ihre Jagdkollegen und Treiber mit Wildschweinen verwechseln, sondern auch von Spaziergängern, die von einer Kugel oder eine Ladung Schrot getroffen werden oder von Mountainbikern, Reitern und Hundespaziergängern, die von Jägern mit der Waffe in der Hand bedroht wurden. Und dann gibt es noch die Meldungen von Jägern, die im Streit die Ehefrau und die Kinder erschießen.

Die letzten Toten liegen gerade mal einen Monat zurück:
Am 21. Juli tötete ein 33-jähriger Jäger in Brandenburg erst seine 39 alte Freundin und dann sich selbst mit einem Kopfschuss. (Tagesspiegel Berlin, 23.7.2010) Zwei Tage zuvor meldete die Nachrichtenagentur dpa: Ein 57-jähriger Jäger hat in Baden-Württemberg im Garten seines nebenan wohnenden Bruders dessen 51-jährige Lebensgefährtin und dann sich selbst erschossen – wegen eines Familienstreits.

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd hat seit 2002 mehrere Hundert Tote durch Jäger und Jägerwaffen allein in Deutschland dokumentiert, bis zu 40 Tote pro Jahr. Hier stellt sich die Frage: Wie viele Menschen müssen noch erschossen werden, bis die Politik endlich handelt?

Noch viel mehr Menschen werden durch Jäger und Jägerwaffen verletzt: Den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften werden jährlich über 800 Jagdunfälle gemeldet, wobei diese Zahl sicherlich nur die Spitze des Eisbergs ist. Spaziergänger bekamen Schrot in den den Rücken geschossen, eine Frau wurde im Maisfeld mit einem Wildschwein verwechselt und sitzt heute im Rollstuhl.

Und immer wieder gibt es Berichte von Jägern, die mit der Waffe in der Hand die Ehefrau, den Nebenbuhler, die Schwiegereltern, oder die Nachbarn bedrohen, wie der 60-jährige Jäger aus Schwarmstedt (Kreis Soltau-Fallingbostel), der nach einem Streit mit seiner Ehefrau zur Flinte griff und ihre Eltern im Nachbarhaus mit dem Jagdgewehr bedrohte (bild.de, 26.5.2010) oder der Jäger, der mit der Flinte aus dem Fenster ballerte, weil nebenan die Party zu laut war (news.de, 7.5.2010).

"Es wird Zeit, dass die Hobbyjagd in Deutschland verboten wird!", fordert Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Mit dieser Forderung liegt die Initiative zur Abschaffung der Jagd voll im Trend. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen: Zwei Drittel der Deutschen sind gegen die Hobbyjagd.



4.6.10: Jäger zittern vor Europäischem Gerichtshof

Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Heute treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.


Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.

Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich

Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.

Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby

Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen (www.zwangsbejagung-ade.de.) Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützt.

Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden

Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.



Wildschwein-Drama von Höchberg

3.5.2010

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten und Jäger in einer Garage in Höchberg, Landkreis Würzburg

Tierschutzorganisation legt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ein

Über dieses Tierschutz-Drama hatte die Presse Ende vergangenen Jahres bundesweit berichtet: Am 13.1.2.2009, einem Sonntag, fand eine große Treibjagd im Reichenberger Wald statt. Eine Familie von 13 Wildschweinen konnte flüchten - in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage. Ein Mitarbeiter einer Firma schloss das Garagentor, so dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei keine konkrete Gefahr durch die Wildschweine bestand. Nach dem Öffnen des Garagentores waren die Wildschweine nicht dazu zu bewegen, die Garage wieder zu verlassen – somit ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Dennoch erschoss ein Polizist, der als Jäger an der Treibjagd teilgenommen hatte, alle 13 Tiere in der Garage. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hatte sofort Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten und Jäger gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für die Tötung der Wildschweine ersichtlich war. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 30.3.2010 eingestellt.

Tiere sind in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr, sondern laut Tierschutzgesetz "Mitgeschöpfe"

"Wirbeltiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hatte. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", erklärt der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine derartige polizeiliche Maßnahme unter keinen Umständen rechtfertigen. Tiere seien in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr (§ 90 a BGB), sondern "Mitgeschöpfe" (vgl. § 1 Tierschutzgesetz), deren Schutz in Artikel 20 a Grundgesetz zu einem verfassungsrechtlichen Staatsziel erhoben wurde.

Staatsanwaltschaft hat „Jägerlatein“ Glauben geschenkt

"In ihrer Einstellungsverfügung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch beinahe ungeprüft dem Jägerlatein der am Tatort anwesenden Jäger Glauben geschenkt", so Ulrich Dittmann, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Nach Aussage des Rechtsanwalts der Tierschutzorganisation sei die Begründung der Einstellungsverfügung juristisch gesehen handwerklich so unbefriedigend und lückenhaft, dass es gar nicht möglich sei, die Entscheidung nachzuvollziehen. Die Argumentation sei nicht transparent, weil sie sich hinter dem „Jägerlatein“ der am Tatort anwesenden Jäger verschanze.

Die Staatsanwaltschaft hätte die Vorgänge in Höchberg mit einer kritischen Distanz prüfen müssen

Eines ist klar: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat eine ihrer wichtigsten Pflichten vernachlässigt. Sie hätte die Vorgänge in Höchberg, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatten, mit einer kritischen Distanz prüfen müssen. Hierzu hätte sie ohne Wenn und Aber die vorhandenen unbeteiligten Zeugen vernehmen müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Es scheint demnach so zu sein, als wäre es an der Staatsanwaltschaft Würzburg spurlos vorübergezogen, dass der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Diese Staatszielbestimmung ist keine bloße Formel auf dem Papier, sondern bindet gerade die öffentliche Hand in ihrem Tun. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält - wie Staatszielbestimmungen allgemein - eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Behörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. "Dies gilt selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Würzburg", so Rechtsanwalt Storr.

Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen wieder aufnehmen

In der Beschwerde der Tierschutzorganisation wird ausführlich dargelegt, warum keine konkrete Gefahr für erhebliche Rechtsgüter, welche die Tötung der sich zur fraglichen Zeit in einer geschlossenen Garage aufhaltenden Wildschweine rechtfertigen soll, vorlag. Ferner wird dort ausgeführt, dass die vorhandenen unbeteiligten Zeugen unbedingt vernommen werden müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft Würzburg der Beschwerde nicht abhelfen, muss sie den Sachverhalt der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg vorlegen.

Lesen Sie die Sachaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft als pdf [108 KB]



Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot

Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Freising am 19.4.2010

“Es war ein Schock für die ganze Familie“, sagt Frau Christine Neumaier, die Halterin der beiden jungen Hütehunde. "Schließlich waren unsere Hunde Familienmitglieder. Vor allem meine Kinder sind bis heute unglaublich traurig darüber“, so Frau Neumaier weiter. Die Kinder können nicht verstehen, wie ein Mensch ihre geliebten Spielgefährten töten konnte. Ein Jäger hatte am 18.10.2008 die beiden Hütehunde in 85408 Gammelsdorf brutal mit Schrot erschossen - mit der Behauptung, die Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf.
Am 19.4.2010 um 11:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Freising (Bayern) die Hauptverhandlung gegen den Jäger statt. Ihm wird vorgeworfen, zumindest einen der jungen Hütehunde ohne vernünftigen Grund in einer Ortschaft getötet zu haben.  


Tötung erfolgte in Ortschaft

So steht nun fest, dass zumindest einer der Hunde im befriedeten Bezirk - also innerhalb einer Ortschaft - getötet worden ist. Dort hätte überhaupt nicht gejagt werden dürfen. Der andere Hund wurde angeblich im Wald erlegt. Da einer der Hunde dem Jäger enteilt war, wurde dieser mit dem Auto verfolgt und in einer Ortschaft gestellt und dort mit einem Schrot-Fangschuss aus nächster Nähe hingerichtet; damit die Untat nicht aufliegt, vermutet Frau Neumaier nicht ganz zu Unrecht. Denn nach der Tat wurden beide Hunde still und heimlich vergraben; vorhandene Zeugen wurden eingeschüchtert.

Verlust des Jagdscheins?

Rechtsanwalt Dominik Storr, der Frau Neumaier vertritt, vermutet, dass die Hunde von dem Jäger treu nach dem Motto der drei „S“ („Schießen, Schaufeln, Schweigen“) um die Ecke gebracht wurden. „Dieser Slogan ist in Jägerkreisen weit verbreitet, denn in den seltensten Fällen ist die Tötung von Hunden gerechtfertigt. Die Jäger geben all dies in den diversen Jagdforen im Internet auch noch freimütig zu“, so der Rechtsanwalt der Hundehalterin. Bei der Strafzumessung müsse strafschärfend berücksichtigt werden, dass das Maß der Pflichtwidrigkeit – gemessen an den Sorgfaltspflichten eines Jagdausübungsberechtigten – völlig unerträglich sei: Einem fremden Haustier in einem befriedeten Bezirk, wo Menschen wohnen und in dem die Jagd ruht, mit einer geladenen Schusswaffe nachzustellen und dieses zu töten, müsse zum Entzug des Jagdscheins führen. Bei einer Verurteilung des Jägers zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen wird gesetzlich vermutet, dass der Jäger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für einen Jagdschein besitzt. "Eine Verurteilung unter 60 Tagessätzen wäre ein Freibrief für weitere verantwortungslose Taten des Jägers", so Rechtsanwalt Storr. Der Ausgang des Verfahrens wird daher mit Spannung erwartet.



6.4.10: Strafanzeige gegen Fuchs-Massentötung

Strafanzeige vom 6.4.2010 wegen „Fuchswoche“ der Kreisjägervereinigung Leonberg / Tötung von 117 Füchsen wegen angeblicher Fuchsbandwurmgefahr
 


Die Tierschutzorganisationen PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis sahen sich zu der Strafanzeige aufgrund der von der Kreisjägervereinigung Leonberg Anfang Februar 2010 veranstalteten „Fuchswoche", bei der 117 Füchse getötet wurden, veranlasst.

Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschützer vertritt: "Die Massentötung von 117 Füchsen innerhalb nur einer Woche stellt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da kein rechtfertigender vernünftiger Grund für die Tötung einer derart hohen Anzahl von Füchsen innerhalb von nur einer Woche ersichtlich ist. Ein derartiger vernünftiger Grund folgt nicht aus dem Jagdrecht. Zwar gestattet das Bundesjagdgesetz den Jagdausübungsberechtigten generell die Tötung von Füchsen, da diese eine jagdbare Art im Sinne des Jagdrechts darstellen. Jedoch folgt aus dem Jagdrecht ganz gewiss kein allgemeiner Freibrief für Massentötungen wie die vorliegende."

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Abschuss von Fuchseltern: Verstoß gegen Jagdgesetz

29.3.2010

Forderung an den Gesetzgeber: Schonzeit für Füchse!

Warum der Abschuss von Fuchseltern gegen das Jagdgesetz verstößt

Von Dag Frommhold


Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Doch §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes verbietet, Elterntiere zu töten, solange sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Jungtiere, die allein auf sich gestellt noch nicht überlebensfähig wären, durch Unterkühlung, Verhungern oder Verdursten zu Tode kommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nicht nur die Fuchsmutter, sondern auch der Fuchsrüde für die Aufzucht der Jungen notwendig ist.

Keine Schonzeit für Fuchsväter?

Im Jagdkreisen gelten lediglich die Mütter noch unselbstständiger Jungfüchse als »notwendig« für die Welpenaufzucht, nicht jedoch die Fuchsrüden. Demnach dürfen die Füchsinnen nicht erschossen werden. Die Folge: Ein Jäger, der zwischen März und Juli einen Fuchs töten will, müsste zumindest das Geschlecht des betreffenden Tiers vor dem Schuss identifizieren. Da dies in der Praxis nur sehr selten zuverlässig möglich ist, dürfte die Anzahl »versehentlich« erschossener säugender Füchsinnen beträchtlich sein - bei weitem nicht alle Jäger lassen den Finger gerade, wenn sie in der Zeit der Jungenaufzucht einem Fuchs begegnen.

Außerdem ist es durchaus üblich, erst die Fuchswelpen am Bau zu töten, um dann ihre Mutter zu erschießen - mit dem Argument, dass die Füchsin nun ja nicht mehr für die Aufzucht notwendig sei. Dieser Versuch, die Regelungen des §22 Absatz 4 zu umgehen, ist jedoch keineswegs gesetzeskonform, wie Lorz, Metzger und Stöckel in ihrem Kommentar zum Bundesjagdgesetz erläutern (1). Ein Jäger, der dies tut, macht sich also strafbar und sollte umgehend angezeigt werden.

All diesen Regelungen liegt die Annahme zugrunde, Fuchsväter würden keinen signifikanten Beitrag zur Aufzucht der Jungfüchse leisten. Tatsächlich vertreten die Autoren verbreiteter Jagdlehrbücher die Ansicht, dass die Rüden sich nach der Paarung rasch wieder zurückziehen und kein weiteres Interesse an ihrem Nachwuchs zeigen (2). In der Jägerschaft scheint diese These auch heute noch zu dominieren, sofern man verschiedene öffentliche Diskussionen im Internet als Gradmesser dafür heranzieht (3). Wer daran Zweifel äußert - wie etwa Klaus Maylein, Vorsitzender der »alternativen« Jäger vom ÖJV Baden-Württemberg - muss damit rechnen, von seinen Weidgenossen heftig angegriffen und bisweilen auch beleidigt zu werden (4).

Die Rolle des Fuchsvaters bei der Jungenaufzucht

Interessant ist die Vehemenz, mit der die Beteiligung des Rüden an der Welpenaufzucht bestritten wird. Wirft man nämlich einen Blick in die wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Literatur, die in den letzten 25 Jahren zum Sozialverhalten des Fuchses publiziert wurde, so kommt man zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Biologen, die sich mit dem Fuchs beschäftigen, konstatieren mit beeindruckender Einhelligkeit, dass Fuchsrüden sich aktiv an der Aufzucht ihres Nachwuchses beteiligen. Die Hauptaufgabe der Rüden ist dabei die Versorgung der durch Schwangerschaft und Geburt geschwächten Fähe sowie ihrer Welpen mit Nahrung (siehe z.B. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14). Zusätzlich hält er Wache und beschützt seine Familie vor Konkurrenten und Feinden (15, 16). Bisweilen wird auch berichtet, dass Rüden mit ihren Welpen spielen (16). Wo beide Elternteile noch am Leben sind, trägt der Fuchsrüde den Welpen im übrigen sogar mehr Nahrung zu als die Fähe, die ihrerseits dagegen viel Zeit in Baunähe verbringt und die Jungfüchse säugt, Fellpflege betreibt oder mit ihnen spielt (5). Alles in allem dürfte es in der wissenschaftlichen Literatur zu wenigen Aspekten des überaus komplexen und flexiblen füchsischen Sozialverhaltens einen so klaren Konsens geben wie zu der Frage, ob Fuchsrüden sich an der Jungenaufzucht beteiligen.

Natürlich ergibt sich aus der beschriebenen Rolle des Fuchsvaters bei der Welpenaufzucht nicht zwingend, dass sein Einsatz für die Jungfüchse überlebenswichtig wäre. Allerdings beschrieb der angesehene Biologe und Fuchsexperte J. D. Henry schon 1986, dass bei Überleben beider Elternteile die Füchsin die ersten 10 bis 14 Tage nach der Geburt der Welpen im Bau bleibt und sich vom Rüden mit Nahrung versorgen lässt (9). In einer späteren Publikation führt Henry aus, dass die Fähen in einigen der von ihm untersuchten Gebiete in dieser Zeit vollständig vom Jagderfolg des Rüden abhängig sind (15).

Auch die Schweizer Biologen Gloor, Bontadina und Hegglin bestätigen anhand ihrer Untersuchungen im Großraum Zürich, dass die Füchsin nach der Geburt der Welpen vom Rüden versorgt wird und in dieser Zeit den Bau kaum verlässt (17). Sie darf die neugeborenen Jungfüchse nicht für längere Zeit allein lassen, weil diese ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig aufrechterhalten können (18). Das Fehlen des Fuchsrüden als »Versorger« in dieser Phase hat also zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung der Fähe in der Zeit nach der Geburt und damit auch auf die Versorgung der Fuchswelpen mit überlebenswichtigen Nährstoffen.

Folgerichtig stellte Vergara in einer Studie zur Vaterrolle des Fuchsrüden fest, dass der Reproduktionserfolg deutlich höher ist, wenn beide Elternteile den Nachwuchs gemeinsam aufziehen, als wenn die Fähe dabei auf sich allein gestellt ist (16). Der deutsche Biologe Felix Labhardt führt in seiner 1990 veröffentlichten Fuchsmonographie »Der Rotfuchs« aus, dass »die Betreuung durch beide Elternteile die Überlebenschance der Welpen erhöht« (11). Seine Kollegin Zabel beobachtete in den 1980er Jahren im Rahmen von Forschungsarbeiten zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses elf Fuchsfamilien. Nur eine der betreffenden Füchsinnen musste ihren Nachwuchs ohne Hilfe eines Rüden großziehen, und sie war die einzige, von deren Welpen kein einziger das erste Lebensjahr überstand. Neben der schlechteren Nahrungsversorgung waren vor allem Störungen durch rivalisierende Füchse dafür verantwortlich (19) - ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch das Wach- und Verteidigungsverhalten der Fuchsväter für das Überleben der Jungtiere von erheblicher Bedeutung ist.

Tötung von Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht - ein Verstoß gegen §22,4 Bundesjagdgesetz

Diese Forschungsergebnisse legen nahe, dass Jahr für Jahr ein erheblicher Teil der Fuchswelpen zu Tode kommt, weil ihr Vater von einem Jäger getötet wurde. Damit verstieße auch die Tötung der Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht gegen §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, weil sie für das Überleben der Jungfüchse notwendig sind. Hält man in Jagdkreisen vielleicht deswegen so krampfhaft an der Hypothese vom »Rabenvater Fuchs« fest, weil man fürchtet, ansonsten eine jagdliche Büchse der Pandora zu öffnen?
Tatsächlich hätte die Anerkennung der Vaterrolle von Fuchsrüden weitreichendere Konsequenzen, als auf den ersten Blick offenkundig ist. Die Zeit der intensivsten Fuchsbejagung fällt nämlich in die Monate Dezember bis Februar. Hauptgrund dafür dürfte heutzutage keinesfalls mehr der »reife Winterbalg« der Füchse sein (die meisten getöteten Füchse werden mit Haut und Haar kurzerhand in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt), sondern die Tatsache, dass die Paarungszeit auf genau diese Monate fällt. In der so genannten »Ranz« sind die sonst überaus vorsichtigen Füchse oft auch tagsüber unterwegs; durch weit hörbares, heiseres Bellen halten sie miteinander Kontakt, und ihre scharfen Sinne beschäftigen sich mehr mit dem anderen Geschlecht als mit dem lauernden Jäger. Hinzu kommt, dass der Schnee in diesen Monaten die Füchse und ihre Spuren besser sichtbar macht. Den Höhepunkt erreicht die Fuchsjagd in den Monaten Januar und Februar mit den vielerorts stattfindenden »Fuchswochen«, bei denen unter Zuhilfenahme vieler revierloser Jäger in mehreren Revieren gleichzeitg Dutzende, in einigen Fällen sogar über hundert Füchse getötet werden. Zwischen Rüden und Fähen wird beim Abschuss kein Unterschied gemacht.

Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade zur Zeit dieser »Fuchswochen« ein Großteil der Fähen bereits schwanger ist. Die überlebenden Füchsinnen bringen nach einer Tragzeit von 50 bis 54 Tagen ihre Welpen zur Welt. Da durch den hohen Jagddruck im Januar und Februar jedoch viele der zu diesen Fuchsfamilien gehörenden Rüden zu Tode gekommen sind, stehen diese nicht mehr für die Jungenaufzucht zur Verfügung. Es genügt also keinesfalls, Fuchsrüden - gemeinsam mit den Füchsinnen - mit der Geburt der Welpen von der Bejagung auszunehmen; vielmehr müsste dieses Bejagungsverbot konsequenterweise bereits in der Paarungszeit beginnen.

Eine Unterscheidung von Füchsen hinsichtlich ihres Geschlechts ist auf die Distanz äußerst schwierig, sofern man die Tiere nicht gerade bei der Reviermarkierung oder ähnlichen »verräterischen« Tätigkeiten beobachten kann. Das gilt erst recht, wenn - wie bei der Baujagd oder bei Treibjagden üblich - auf fliehende Tiere geschossen wird. Konsequenterweise müsste ein Bejagungsverbot also sowohl Rüden als auch Fähen einschließen und bereits im Januar einsetzen, um die Tötung für die Welpenaufzucht notwendiger Elterntiere auszuschließen.

Bislang haben immerhin zwei Bundesländer - Berlin und vor kurzem auch das Saarland - erkannt, dass eine Schonzeit für Füchse längst überfällig ist. In Berlin ruht die Jagd auf erwachsene Füchse von Februar bis Oktober; im Saarland wurde im Koalitionsvertrag immerhin eine sechsmonatige Schonzeit mit Beginn im Februar vereinbart. Die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (dreimonatige Schonzeit für Altfüchse ab März) sowie Schleswig-Holstein (viermonatige Schonzeit für Altfüchse ab April) greifen indes viel zu kurz, weil sie zum einen die Tötung der Fuchsrüden im Februar nicht verhindern und zum anderen die Welpen am Ende der Schonzeit im Juni noch keineswegs selbständig sind. Eine Geburt Mitte April vorausgesetzt, wären die Jungfüchse zum Ende der Schonzeit gerade einmal zwei Monate alt. Bedenkt man, dass die Fähe sie mindestens acht Wochen lang säugt und die Welpen erst mit drei bis vier Monaten beginnen, selber kleine Tiere wie etwa Insekten zu erbeuten, erscheint ein derart frühes Ende der Jagdruhe vollkommen unverständlich.
Forderung an die Bundesländer: Schonzeit für Füchse mindestens von Januar bis Ende August


Zu erklären sind die aktuell gültigen Jagdzeitenregelungen nur mit der massiven politischen Einflussnahme der Jagdfunktionäre, die vehement an ihren überholten Stammtischthesen festhalten. Offensichtlich will man dem Fuchs, einem vielen Jägern verhassten Beutekonkurrenten, nicht einmal Gelegenheit bieten, seinen Nachwuchs ungestört großzuziehen. Folgt man dagegen dem Anspruch von §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, so wäre eine Schonzeit für Füchse, die zumindest von Anfang Januar bis Ende August reicht, obligatorisch.

Es wird höchste Zeit, dass unsere Bundesländer ihre Jagdzeitenverordnungen an biologische Realitäten anpassen. Die zuständigen Politiker müssen sich dabei durchaus die Frage gefallen lassen, warum sie noch immer das in Jagdmagazinen kolportierte Halb- und Unwissen über vielfach belegte wissenschaftliche Erkenntnisse stellen. Die Mär vom Fuchsrüden als »Rabenvater« ist jedenfalls seit geraumer Zeit als antiquiertes Jägerlatein entlarvt.

Füchse erfüllen genauso wie Marder und Iltisse eine wichtige ökologische Aufgabe in der Natur (»Gesundheitspolizei des Waldes«). Im Übrigen ist es selbst mit drastischen Maßnahmen nicht möglich, Fuchspopulationen zu »reduzieren« - und es ist auch gar nicht erforderlich, denn die Dichteregulation übernimmt das ausgeklügelte Sozialsystem der Füchse weit effektiver, als es der Mensch jemals könnte. Fuchsjagd kurbelt lediglich die »Produktion« von Nachwuchs an - und dient damit allenfalls jenen Menschen, die Spaß am Töten von Füchsen haben oder damit Geld verdienen, ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen.

Quellen:

(1) A. Lorz, E. Metzger, H. Stöckel (1998): Beck'sche Kurzkommentare, Bd. 38. Jagdrecht, Fischereirecht: Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Länderrecht, Binnenfischereirecht, Fischereischeinrecht, Seefischereirecht. C.H. Beck
(2) H. Schulze (1977): Jäger, Jagd und Wild. Landbuch-Verlag
(3) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61390&postdays=0&postorder=asc&start=0
(4) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61173&postdays=0&postorder=asc&start=0
(5) J.R.Malcolm (1985): Paternal Care in Canids. American Zoologist, 25(3): 853-856
(6) A.B. Sargeant, L.E. Eberhardt (1975): Death feigning by ducks in response to predation by red foxes (Vulpes fulva). American Midland Naturalist 94, 108-119
(7) D. Macdonald (1980): Social factors affecting reproduction by the red fox, Vulpes vulpes. In: E. Zimen, ed. The Red Fox, Symposium on Behavior and Ecology. Biogeographica 18, W. Junk, The Hague, The Netherlands
(8) C.J. Zabel, S.J. Taggart (1989): Shift in red fox, Vulpes vulpes, mating system associated with El Niño in the Bering Sea, Animal Behavior 38, 830-838
(9) J.D. Henry (1986): Red Fox: The Catlike Canine. Smithsonian Institute Press
(10) C.S.Asa (1997): Hormonal and Experiential Factors in the Expression of Social and Parental Behavior in Canids. In: N. G. Solomon & J.A.French, Cooperative Breeding in Mammals. Cambridge University Press
(11) F. Labhardt (1990): Der Rotfuchs, Paul Parey
(12) D.G.Kleiman, J.R.Malcolm (1981): The Evolution of Male Parental Investment in Mammals. In: D.J. Gubernick, P.H. Klopfer, Parental Care in Mammals. Plenum Publishing
(13) C.S.Asa, C.Valdespino (1998): Canid Reproductive Biology: an Integration of Proximate Mechanisms and Ultimate Causes. American Zoologist, 38: 251-259
(14) D. Macdonald (1991): Running with the Fox. Facts on File
(15) J.D. Henry (1996): Foxes - Living on the Edge. NorthWord
(16) V. Vergara (2001): Comparison of parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario. CANADIAN FIELD-NATURALIST 115(1):22-33
(17) S. Gloor, F. Bontadina, D. Hegglin (2006): Stadtfüchse. Ein Wildtier erobert den Siedlungsraum. Haupt
(18) S. Harris (1986), Urban Foxes. Whittet Books
(19) C.J.Zabel (1986): Reproductive Behavior of the Red Fox (Vulpes vulpes): A Longitudinal Study of an Island Population







ÖDP Baden-Baden kritisiert Fuchsjagd

Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei. (Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Mehr hierzu: Forderung: Verbot der Fuchsjagd

Vor diesem Hintergrund macht sich Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden, stark für die Füchse. Lesen Sie nachfolgend ihren Beitrag.


ÖDP Baden-Baden sieht von Jägern geschürte Ängste äußerst kritisch
Jährlich weit über 500.000 Füchse sinnlos getötet


„Wissenschaftliche Studien belegen, dass die von Jägern bevorzugte Argumentation in Bezug auf den Fuchsbandwurm nicht im Mindesten berechtigt ist.“ Das sagt Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden.

Eine geschürte Angst vor dem Fuchsbandwurm greife in Teilen der Bevölkerung immer wieder um sich, so die ödp-Kreisvorsitzende. Kaum Beachtung fänden hingegen fachkundige Experten, die maßlose Übertreibungen anprangern und Entwarnung geben: „Das Risiko, sich zu infizieren, ist verschwindend gering“, erkläre beispielsweise Steffen G. Fleischhauer, Spezialist für essbare Wildpflanzen und Dozent an den Hochschulen Weihenstephan und Zürich.
Zudem hätten erst kürzlich Wissenschaftler der Technischen Universität München nachgewiesen, dass durch konsequentes Auslegen von Entwurmungsködern selbst die Infektionsrate von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm innerhalb weniger Jahre von derzeit etwa 50 % auf unter 3 % sinken würde, so Mutke, die sich dafür einsetzt, dass das vorbildhafte Fuchsbandwurmprojekt der Gemeinde Grünwald Breitenwirkung entfalten kann. Das Projekt führte nämlich dazu, dass die Füchse dort völlig vom Fuchsbandwurm befreit wurden.
Die Jägerschaft enthalte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien über das tatsächliche Ausmaß der Krankheit der Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig locke sogar der Freistaat Sachsen fast trotzig seine Hobby- und Freizeitjäger mit einem 20 Euro-Schein für jeden, der einen Fuchs erlegt und zum Nachweis ein Paar Fuchsohren abliefert. „Was dort geschieht, ist für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar“, empört sich die ödp-Kreisvorsitzende, die aber auch die Entwicklung in der eigenen Region mit Skepsis betrachtet.
Scheinbar bereite das Jagen und Töten den Jägern sehr viel Freude, wohingegen das Auslegen präparierter Köder gegen den Fuchsbandwurm eher eine lästige Tätigkeit sein könnte. Allerdings hätte sich schon bei der Tollwut gezeigt, dass einzig und allein durch umfangreiche Impfaktionen mit Ködern bei Füchsen ein entscheidender Erfolg erzielt werden konnte. Dessen ungeachtet musste von Jägern nach dem Wegfall des alten Feindbilds Tollwut folglich dringend ein neues geschaffen werden, um den Abschuss derjenigen Tierart uneingeschränkt weiter betreiben zu können, die als Konkurrent in der Jagd auf das sogenannte Niederwild, die Rebhühner oder Fasanen, ausgeschaltet werden sollte. So wundere es nicht, dass die Freizeitjäger es vorzögen, weiterhin der Fuchsjagd nachzugehen, statt aus den positiven Erfahrungen der Impfaktion zu lernen und nunmehr Köder gegen den Fuchsbandwurm auszulegen, folgert die ödp-Politikerin.
Gisela Mutke abschließend zu der Thematik: „So lange Internetforen ein Foto, welches einen Fuchs beim Aufprall des Hagels an Schrotpatronen auf seinen Körper zeigt, als besonders gelungen preisen und in anderen Bildern schwangere Fuchsmütter mit ihren aus dem Leib gerissenen Föten inszeniert werden, so lange ist etwas falsch in unserer Gesellschaft. Allgemeine Missstände in der Jagd, aber im speziellen auch die der Fuchsjagd, müssen endlich thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.

Thesenpapier zur Jagd

4.3.2010

Zwischen fünf und sechs Millionen Wildtiere werden jährlich von Jägern erlegt. Dabei dient nur ein Bruchteil der erlegten Tiere als Nahrung oder wird z.B. als Pelz verwertet. Das Hauptargument für dieses Tun sei der Arten- und Naturschutz, argumentieren die Jäger und die Politik, die den Rahmen für dieses Massaker bietet. Es gehe darum Bestände stabil zu halten und die bei uns fehlenden Prädatoren wie Wölfe und Bären zu ersetzen.
Bei dieser Argumentation schreien sowohl Wildbiologen als auch Tierrechtler und Tierschützer auf. Schockierend dabei ist, dass die Behörden, die Abschusszahlen festlegen, keinerlei fundierten Erkenntnisse über die tatsächliche Bestands- noch über die angeblich hohen Schadenszahlen haben. Bestandzahlen werden aus Abschusszahlen hochgerechnet. Eine Methode, die keinem wissenschaftlichen Standard entspricht.


Inzwischen ist hinlänglich wissenschaftlich bewiesen, dass diese vermeintliche Bestandsdezimierung die sozialen Strukturen im Tierreich zerstört und u.a. somit die Tiere zu einer unkontrollierten Vermehrung anregt. Hinzu kommt, dass mit direkten oder indirekten Fütterungen in das natürliche Nahrungsangebot der Tiere eingegriffen wird, was gerade in den Wintermonaten zum Aussetzen der natürlichen Selektion führt. Am Ende ist genau das Gegenteil der ursprünglichen Absicht erreicht: die Bestände erhöhen sich.

Bei der Betrachtung der Strukturen in der Jägerschaft und dem Agieren der politischen Instanzen ist nur ein konsequenter Schluss möglich: die in Deutschland praktizierte Jagd ist eine Hobby- und Spaßjagd, bei der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis und die Lust am Töten mit dem damit verbunden Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. Letzteres wird immer wieder durch Jägerberichte aus Insider-Kreisen bestätigt.
Die Behauptung der Jäger, Jagd sei angewandter Naturschutz, verkommt dabei zur Farce. Vielmehr ist festzustellen, dass Jagd oft mit Tierquälerei verbunden ist und in der Praxis oftmals feigem Mord an einem Mitlebewesen gleicht. Diese Argumentation der Tierschützer erhält zunehmend Rückhalt durch Wildbiologen.

Die Jagd findet in einer von der Gesellschaft oft wenig gekannten und wenig beachteten Subkultur - Tradition genannt - statt, deren Handeln durch eine für diesen Bereich lobbyistisch geprägte Gesetzesgebung legitimiert wird.
Jagdunfälle und "Fehlabschüsse", wenn z.B. bei einer Treibjagd ein Pferd oder eine Kuh erlegt wird, rütteln regelmäßig auf und rücken die Jagd für einen Moment in den Focus der Bevölkerung.

Wichtig ist auch zur erkennen, dass die Jagd keiner umfassenden behördlichen Kontrolle unterliegt. Der "Jagdschutz" obliegt den Jägern selbst, was einer Selbstkontrolle gleichkommt, die für ein demokratisches Gesellschaftssystem einen untragbaren Zustand darstellt.
Jagdbehörden beschränken sich meist auf das Ausstellen von Jagdscheinen, die Registrierung von Abschusszahlen und werden wiederum häufig von Jägern geleitet, so dass Jagdvergehen und Gesetzesverstöße häufig unerkannt und ungeahndet bleiben.

Weiter kommt hinzu, dass Jäger jährlich mehrere tausende Hunde und zehntausende von Katzen wegen „Wilderei“ töten, was selbstredend so gut wie keine Akzeptanz findet.
Da bereits 2004 eine EMNID-Umfrage ergab, dass mehr als 76 Prozent der Bevölkerung der Jagd kritisch gegenübersteht oder diese vollends ablehnt, ist es letztendlich verständlich, warum sich Widerstand gegen die Jagd mehrt.

Im Rahmen dieser Entwicklung haben nun führende Tierrechts-, Tierschutz- und Naturschutzorganisationen ein Thesenpapier unter dem Titel "Grundthesen zur Jagd" erarbeitet, welches die Fakten rund um die Jagd kurz und knapp analysiert. Aus diesen Thesen sind künftig weitreichende Forderungen abzuleiten, die der bisher praktizierten Jagd einen neuen Rahmen gewähren müssen.

Das Thesenpapier soll zum einen in der Bevölkerung eine noch höhere Aufmerksamkeit wecken – es besteht nach wie vor ein immenser Informationsbedarf – und zum anderen in die Diskussionen um die Jagdgesetzgebung eingreifen. So wird z.B. in Rheinland-Pfalz zur zeit eine Landesjagdgesetznovellierung diskutiert, bei der jedoch zu erkennen ist, dass der Tier- und auch der Naturschutz wieder weitestgehend auf der Strecke bleibt.

Die "Grundthesen zur Jagd" werden unterstützt von folgenden Organisationen und Initiativen (in alphabetischer Reihenfolge):

Aktion Kirche und Tiere – AKUT e.V.
www.aktion-kirche-und-tiere.de

Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt
www.albert-schweitzer-stiftung.de

AnimalSpirit
www.animal-spirit.at

Arbeitskreis-Tierschutz e.V.
www.arbeitskreis-tierschutz.de

Das Tier + Wir Stiftung für Ethik im Unterricht
www.tierundwir.ch

Für die Rechte der Robben
www.robbenschutz.de

Hans-Rönn-Stiftung
www.hans-roenn-Stiftung.de

Initiative jüdischer Tierschutz
www.tierimjudentum.de

Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.abschaffung-der-jagd.de

Lassy.org
www.lassy.org

LUSH – fresh handmade cosmetics
www.lush.com

Natur ohne Jagd e.V.
www.natur-ohne-jagd.de

Ökologisch-Demokratische Partei, Kreisverband Baden-Baden
www.oedp-baden-baden.de

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa – PAKT e.V.
www.paktev.de

PeTA
www.peta.de

pro iure animalis
www.pro-iure-animalis.de

RespekTiere e.V.
www.respektiere.at

SOS-Galgos
www.sos-galgos.net

Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei
www.tierschutzpartei.de

Tiere brauchen Freunde e.V. Baden-Baden
www.tiere-brauchen-freunde.de

Tierheim Viernheim
www.tierheim-viernheim.de

Tierherberge Donzdorf
www.tierherberge-donzdorf.de

Tierrefugium Hanau
www.tierrefugium-hanau.de

Vegetarierbund Deutschland
www.vebu.de

Die verantwortlichen Organisationen verbinden mit ihren Thesen die Hoffnung, einen Weg hin zu einem tiergerechten und naturgerechten Umgang mit unseren Mitkreaturen und unserer Umwelt zu ebnen, ein neues Bewusstsein zu wecken, so wie es in den vergangen Jahrzehnten in wichtigen Belangen des Umweltschutz in Ansätzen geschehen ist.


Lesen Sie:
Grundthesen zur Jagd
pdf-download Grundthesen zur Jagd [395 KB]
Forderungen zur Novellierung der Jagdgesetzgebung



Gnadenlose Verfolgung: Über eine halbe Million Füchse werden von deutschen Jägern jedes Jahr erschossen oder in Fallen gefangen - ohne vernünftigen Grund.



Impf-Erfolge bei Tollwut und Fuchsbandwurm

14.2.2010

Tierschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Überall in Deutschland finden derzeit sogenannte "Fuchswochen" statt - großangelegte Jagden, bei denen Dutzende Jäger mit Gewehren und Hunden revierübergreifend Füchsen nachstellen. Meist kommt dabei ein erheblicher Teil der Füchse in den bejagten Gebieten zu Tode - und wird kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt. Füchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt und haben keine Schonzeit.
Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei.
(Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Die Wissenschaftler wiesen nach, dass durch das konsequente Auslegen von Entwurmungsködern die Infektionsrate dauerhaft auf ein Minimum angesekt
werden kann. Bei einem Projekt im Landkreis Starnberg wurde die Befallsrate der Füchse innerhalb weniger Jahre auf unter 3 Prozent gesenkt (Quelle: Pressemeldung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München, Januar 2010).

"Tollwut" und "Fuchsbandwurm" - Rechtfertigung eines blutigen Hobbys?

Schon in den vergangenen Jahren hatten Forscher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Angst vor dem Fuchsbandwurm übertrieben sei. Laut Robert-Koch-Insitut gibt es in Deutschland pro Jahr im Schnitt weniger
als 20 bestätigte Fälle von Neuinfektionen. Und Professor Peter Kern, der das Europäische Echinokokkose-Register koordiniert, in dem alle bekannt gewordenen Infektionen mit dem Fuchsbandwurm dokumentiert werden, weist darauf hin, dass das größte Risiko der Ansteckung für den Menschen gar nicht der Fuchs ist, sondern der Hund. (Quelle: Kölner
Stadtanzeiger, 14.6.2009)

Zudem gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Jagd die Befallsrate der Füchse mit dem Bandwurm reduzieren kann. Auch bei der Tollwut führten einzig flächendeckende Impfaktionen mit Auslegung von Impfködern zum Erfolg - die Fuchsjagd hatte sich Studien zufolge als kontraproduktiv erwiesen und zur Ausbreitung der Tollwut sogar beigetragen.

Somit kann festgestellt werden, dass die angebliche Bedrohung der Volksgesundheit mit Tollwut und Fuchsbandwurm nicht exisitert. Dient sie nur als Rechtfertigung der Jäger für ihr Hobby?

Der wahre Grund für die Fuchsjagd: Jagdlust

Wenn nun aber "Tollwut" und "Fuchsbandwurm" als Jägermär entlarvt sind - was sind dann die wahren Gründe für die Fuchsjagd? Hier geben die einschlägigen Jagdzeitschriften und Jäger-Foren im Internet schnell Aufschluss: Von "Lust am Nachstellen und Erbeuten" ist dort die Rede, von der "Waidmannsfreude, einen Fuchs im Schrotschuss rollieren (sich überschlagen, Anm.d.Red.) zu lassen", vom "Reiz der winterlichen Fuchsjagd", vom "Jagdtrieb", vom "Jagdfieber" und vom „Kick“, den der Jäger beim tödlichen Schuss erlebt. Oft werden Füchse auch als Beutekonkurrenten
des Jägers mit an Fanatismus grenzendem Eifer verfolgt. Auf Fotos zeigen sich stolze Waidmänner, denen die "Strecke" der totgeschossenen Füchse zu Füßen liegt.

Tier- und Naturschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Seit dem Jahr 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne "vernünftigen Grund". Ist die jägerische "Lust am Töten" ein vernünftiger Grund? Etwa eine halbe Million Füchse fällt Jahr für Jahr der Jagdlust der Waidmänner zum Opfer - ohne vernünftigen Grund. Dies ist gesellschaftlich nicht mehr länger hinnehmbar. Seit Jahren fordern Tier-
und Naturschützer ein Verbot der Fuchsjagd. "Jagd auf Füchse ist ökologisch widersinnig und aus ethischer Sicht verwerflich", sagt Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd.

Anders, als von Jägern oft behauptet, nehmen unbejagte Fuchsbestände keinesfalls überhand. Komplexe Sozialstrukturen, in denen bei hoher Populationsdichte und geringem Jagddruck deutlich weniger Welpen zur Welt kommen, beschränken die Vermehrungsrate. Der renommierte Biologe und Fuchsforscher Erik Zimen kommentierte dieses Phänomen plakativ mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend".

Füchse erfüllen eine wichtige Rolle als "Gesundheitspolizei" in der Natur. Sie fangen hauptsächlich Mäuse - zum Nutzen der Landwirtschaft -, vertilgen Aas und erbeuten meist kranke oder verletzte Tiere und tragen somit zur Gesunderhaltung der Tierpopulationen bei. Doch der Fuchs ist nicht nur „Gesundheitspolizei“ in der Natur, sondern trägt auch zum Schutz des Waldes, da er Waldwühlmäuse (Rötelmäuse) vertilgt. Forstleute sind seit langem der Meinung, dass der Fuchs im Wald mehr Nutzen als Schaden stiftet. Denn die oft erheblichen Schälschäden an jungen Bäumen durch die Rötelmaus treten immer dann auf, wenn er stark reduziert ist.



Strafanzeige gegen riesige Treibjagd bei Schnee

19.1.2010

Großjagd während des Schneesturms "Daisy" in Baden-Württemberg
Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige


Am 9.1.2010 fand eine groß angelegte revierübergreifende Bewegungsjagd auf Wildschweine im Umkreis von Mundelfingen statt - trotz katastrophaler Witterungsbedingungen für das Wild durch Schneesturm "Daisy". An dieser Jagd nahmen 200 Jäger (!) und 40 Treiber teil. Deutschlandweit wurden zur gleichen Zeit etliche Treibjagden aus Tierschutzgründen abgesagt.

Bei derartigen Witterungsverhältnissen fahren die Tiere ihren Energiehaushalt weit herunter und kommen zur Ruhe. „Auf der Flucht verbrauchen sie schlagartig jede Menge Energie - schlimmstenfalls zu viel, um den Winter unbeschadet zu überstehen“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutz-Verband in Bonn. Aufgrund des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen kommt es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst.
Dies aber war den verantwortlichen Jägern egal. Stattdessen wurde die Jagd sogar auf neun Jagdreviere ausgedehnt: die staatliche Regiejagd Scheffheu, fünf Hüfinger Jagden, die Jagd Wutach und die Jagden Achdorf I und II.

Bewegungsjagden während Notzeit sind nicht weidgerecht
Diese Auffassung teilt auch der Bayerische Landesjagdverband. Danach sollen Bewegungsjagden „nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden“.

"Die Veranstaltung einer revierübergreifenden Bewegungsjagd mit 200 Jägern und 40 Treibern sowie Dutzenden zum Einsatz kommenden Gebrauchshunden bei einer für Wild derart katastrophalen Witterung zeugt von einer geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und der Teilnehmer", sagt Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Diese gefühllose Gesinnung komme dadurch zum Ausdruck, dass den Verantwortlichen das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leid der Tiere aus objektivierter Sicht völlig abhanden gekommen sei.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Das Tierschutzgesetz soll gerade dazu dienen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisationen die Strafanzeige gestellt hat. "Auch wenn es dem einen oder anderen Jäger eher hinderlich erscheint, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung oder die sonstige Behandlung von Wirbeltieren an Voraussetzungen geknüpft ist." Durch die nicht weidgerechte Großjagd, bei der 25 Wildschweine, 15 Rehe und 11 Füchse getötet wurden, hätten die verantwortlichen Jäger den betroffenen Wirbeltieren vermeidbare Leiden zugefügt, was nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist.

Anzeigeerstatter sind die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis.

Strafanzeige als pdf downloaden [103 KB]


Kampagne Bayern

Bayerisches Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt


Lesen Sie das Schreiben von Rechtsanwalt Dominik Storr an Staatsminister Brunner [686 KB]
 



8.11.10: Kampagne Nordrhein-Westfalen