Pressemitteilungen

   

4.6.10: Jäger zittern vor Europ. Gerichtshof

   

3.5.10: Wildschwein-Drama von Höchberg

   

15.4.10: Hunde mit Schrot erschossen

   

6.4.10: Strafanzeige gegen Fuchs-Massentötung

   

29.3.10: Abschuss von Fuchseltern

   

18.3.10: ÖDP Baden-Baden kritisiert Fuchsjagd


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4.6.10: Jäger zittern vor Europäischem Gerichtshof

Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Heute treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.


Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.

Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich

Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.

Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby

Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen (www.zwangsbejagung-ade.de.) Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützt.

Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden

Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.



Wildschwein-Drama von Höchberg

3.5.2010

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten und Jäger in einer Garage in Höchberg, Landkreis Würzburg

Tierschutzorganisation legt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ein

Über dieses Tierschutz-Drama hatte die Presse Ende vergangenen Jahres bundesweit berichtet: Am 13.1.2.2009, einem Sonntag, fand eine große Treibjagd im Reichenberger Wald statt. Eine Familie von 13 Wildschweinen konnte flüchten - in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage. Ein Mitarbeiter einer Firma schloss das Garagentor, so dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei keine konkrete Gefahr durch die Wildschweine bestand. Nach dem Öffnen des Garagentores waren die Wildschweine nicht dazu zu bewegen, die Garage wieder zu verlassen – somit ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Dennoch erschoss ein Polizist, der als Jäger an der Treibjagd teilgenommen hatte, alle 13 Tiere in der Garage. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hatte sofort Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten und Jäger gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für die Tötung der Wildschweine ersichtlich war. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 30.3.2010 eingestellt.

Tiere sind in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr, sondern laut Tierschutzgesetz "Mitgeschöpfe"

"Wirbeltiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hatte. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", erklärt der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine derartige polizeiliche Maßnahme unter keinen Umständen rechtfertigen. Tiere seien in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr (§ 90 a BGB), sondern "Mitgeschöpfe" (vgl. § 1 Tierschutzgesetz), deren Schutz in Artikel 20 a Grundgesetz zu einem verfassungsrechtlichen Staatsziel erhoben wurde.

Staatsanwaltschaft hat „Jägerlatein“ Glauben geschenkt

"In ihrer Einstellungsverfügung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch beinahe ungeprüft dem Jägerlatein der am Tatort anwesenden Jäger Glauben geschenkt", so Ulrich Dittmann, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Nach Aussage des Rechtsanwalts der Tierschutzorganisation sei die Begründung der Einstellungsverfügung juristisch gesehen handwerklich so unbefriedigend und lückenhaft, dass es gar nicht möglich sei, die Entscheidung nachzuvollziehen. Die Argumentation sei nicht transparent, weil sie sich hinter dem „Jägerlatein“ der am Tatort anwesenden Jäger verschanze.

Die Staatsanwaltschaft hätte die Vorgänge in Höchberg mit einer kritischen Distanz prüfen müssen

Eines ist klar: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat eine ihrer wichtigsten Pflichten vernachlässigt. Sie hätte die Vorgänge in Höchberg, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatten, mit einer kritischen Distanz prüfen müssen. Hierzu hätte sie ohne Wenn und Aber die vorhandenen unbeteiligten Zeugen vernehmen müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Es scheint demnach so zu sein, als wäre es an der Staatsanwaltschaft Würzburg spurlos vorübergezogen, dass der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Diese Staatszielbestimmung ist keine bloße Formel auf dem Papier, sondern bindet gerade die öffentliche Hand in ihrem Tun. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält - wie Staatszielbestimmungen allgemein - eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Behörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. "Dies gilt selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Würzburg", so Rechtsanwalt Storr.

Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen wieder aufnehmen

In der Beschwerde der Tierschutzorganisation wird ausführlich dargelegt, warum keine konkrete Gefahr für erhebliche Rechtsgüter, welche die Tötung der sich zur fraglichen Zeit in einer geschlossenen Garage aufhaltenden Wildschweine rechtfertigen soll, vorlag. Ferner wird dort ausgeführt, dass die vorhandenen unbeteiligten Zeugen unbedingt vernommen werden müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft Würzburg der Beschwerde nicht abhelfen, muss sie den Sachverhalt der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg vorlegen.

Lesen Sie die Sachaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft als pdf [108 KB]



Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot

Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Freising am 19.4.2010

“Es war ein Schock für die ganze Familie“, sagt Frau Christine Neumaier, die Halterin der beiden jungen Hütehunde. "Schließlich waren unsere Hunde Familienmitglieder. Vor allem meine Kinder sind bis heute unglaublich traurig darüber“, so Frau Neumaier weiter. Die Kinder können nicht verstehen, wie ein Mensch ihre geliebten Spielgefährten töten konnte. Ein Jäger hatte am 18.10.2008 die beiden Hütehunde in 85408 Gammelsdorf brutal mit Schrot erschossen - mit der Behauptung, die Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf.
Am 19.4.2010 um 11:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Freising (Bayern) die Hauptverhandlung gegen den Jäger statt. Ihm wird vorgeworfen, zumindest einen der jungen Hütehunde ohne vernünftigen Grund in einer Ortschaft getötet zu haben.  


Tötung erfolgte in Ortschaft

So steht nun fest, dass zumindest einer der Hunde im befriedeten Bezirk - also innerhalb einer Ortschaft - getötet worden ist. Dort hätte überhaupt nicht gejagt werden dürfen. Der andere Hund wurde angeblich im Wald erlegt. Da einer der Hunde dem Jäger enteilt war, wurde dieser mit dem Auto verfolgt und in einer Ortschaft gestellt und dort mit einem Schrot-Fangschuss aus nächster Nähe hingerichtet; damit die Untat nicht aufliegt, vermutet Frau Neumaier nicht ganz zu Unrecht. Denn nach der Tat wurden beide Hunde still und heimlich vergraben; vorhandene Zeugen wurden eingeschüchtert.

Verlust des Jagdscheins?

Rechtsanwalt Dominik Storr, der Frau Neumaier vertritt, vermutet, dass die Hunde von dem Jäger treu nach dem Motto der drei „S“ („Schießen, Schaufeln, Schweigen“) um die Ecke gebracht wurden. „Dieser Slogan ist in Jägerkreisen weit verbreitet, denn in den seltensten Fällen ist die Tötung von Hunden gerechtfertigt. Die Jäger geben all dies in den diversen Jagdforen im Internet auch noch freimütig zu“, so der Rechtsanwalt der Hundehalterin. Bei der Strafzumessung müsse strafschärfend berücksichtigt werden, dass das Maß der Pflichtwidrigkeit – gemessen an den Sorgfaltspflichten eines Jagdausübungsberechtigten – völlig unerträglich sei: Einem fremden Haustier in einem befriedeten Bezirk, wo Menschen wohnen und in dem die Jagd ruht, mit einer geladenen Schusswaffe nachzustellen und dieses zu töten, müsse zum Entzug des Jagdscheins führen. Bei einer Verurteilung des Jägers zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen wird gesetzlich vermutet, dass der Jäger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für einen Jagdschein besitzt. "Eine Verurteilung unter 60 Tagessätzen wäre ein Freibrief für weitere verantwortungslose Taten des Jägers", so Rechtsanwalt Storr. Der Ausgang des Verfahrens wird daher mit Spannung erwartet.



6.4.10: Strafanzeige gegen Fuchs-Massentötung

Strafanzeige vom 6.4.2010 wegen „Fuchswoche“ der Kreisjägervereinigung Leonberg / Tötung von 117 Füchsen wegen angeblicher Fuchsbandwurmgefahr
 


Die Tierschutzorganisationen PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis sahen sich zu der Strafanzeige aufgrund der von der Kreisjägervereinigung Leonberg Anfang Februar 2010 veranstalteten „Fuchswoche", bei der 117 Füchse getötet wurden, veranlasst.

Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschützer vertritt: "Die Massentötung von 117 Füchsen innerhalb nur einer Woche stellt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da kein rechtfertigender vernünftiger Grund für die Tötung einer derart hohen Anzahl von Füchsen innerhalb von nur einer Woche ersichtlich ist. Ein derartiger vernünftiger Grund folgt nicht aus dem Jagdrecht. Zwar gestattet das Bundesjagdgesetz den Jagdausübungsberechtigten generell die Tötung von Füchsen, da diese eine jagdbare Art im Sinne des Jagdrechts darstellen. Jedoch folgt aus dem Jagdrecht ganz gewiss kein allgemeiner Freibrief für Massentötungen wie die vorliegende."

Lesen Sie die Strafanzeige als pdf-download [82 KB]

Presseecho:
Stuttgarter Zeitung, 9.4.10: Fuchsbandwurm kein Grund für "Massentötung"
Stuttgarter Zeitung, 31.03.2010: Kreisjäger sind "ökologisch unverzichtbar"


Abschuss von Fuchseltern: Verstoß gegen Jagdgesetz

29.3.2010

Forderung an den Gesetzgeber: Schonzeit für Füchse!

Warum der Abschuss von Fuchseltern gegen das Jagdgesetz verstößt

Von Dag Frommhold


Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Doch §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes verbietet, Elterntiere zu töten, solange sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Jungtiere, die allein auf sich gestellt noch nicht überlebensfähig wären, durch Unterkühlung, Verhungern oder Verdursten zu Tode kommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nicht nur die Fuchsmutter, sondern auch der Fuchsrüde für die Aufzucht der Jungen notwendig ist.

Keine Schonzeit für Fuchsväter?

Im Jagdkreisen gelten lediglich die Mütter noch unselbstständiger Jungfüchse als »notwendig« für die Welpenaufzucht, nicht jedoch die Fuchsrüden. Demnach dürfen die Füchsinnen nicht erschossen werden. Die Folge: Ein Jäger, der zwischen März und Juli einen Fuchs töten will, müsste zumindest das Geschlecht des betreffenden Tiers vor dem Schuss identifizieren. Da dies in der Praxis nur sehr selten zuverlässig möglich ist, dürfte die Anzahl »versehentlich« erschossener säugender Füchsinnen beträchtlich sein - bei weitem nicht alle Jäger lassen den Finger gerade, wenn sie in der Zeit der Jungenaufzucht einem Fuchs begegnen.

Außerdem ist es durchaus üblich, erst die Fuchswelpen am Bau zu töten, um dann ihre Mutter zu erschießen - mit dem Argument, dass die Füchsin nun ja nicht mehr für die Aufzucht notwendig sei. Dieser Versuch, die Regelungen des §22 Absatz 4 zu umgehen, ist jedoch keineswegs gesetzeskonform, wie Lorz, Metzger und Stöckel in ihrem Kommentar zum Bundesjagdgesetz erläutern (1). Ein Jäger, der dies tut, macht sich also strafbar und sollte umgehend angezeigt werden.

All diesen Regelungen liegt die Annahme zugrunde, Fuchsväter würden keinen signifikanten Beitrag zur Aufzucht der Jungfüchse leisten. Tatsächlich vertreten die Autoren verbreiteter Jagdlehrbücher die Ansicht, dass die Rüden sich nach der Paarung rasch wieder zurückziehen und kein weiteres Interesse an ihrem Nachwuchs zeigen (2). In der Jägerschaft scheint diese These auch heute noch zu dominieren, sofern man verschiedene öffentliche Diskussionen im Internet als Gradmesser dafür heranzieht (3). Wer daran Zweifel äußert - wie etwa Klaus Maylein, Vorsitzender der »alternativen« Jäger vom ÖJV Baden-Württemberg - muss damit rechnen, von seinen Weidgenossen heftig angegriffen und bisweilen auch beleidigt zu werden (4).

Die Rolle des Fuchsvaters bei der Jungenaufzucht

Interessant ist die Vehemenz, mit der die Beteiligung des Rüden an der Welpenaufzucht bestritten wird. Wirft man nämlich einen Blick in die wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Literatur, die in den letzten 25 Jahren zum Sozialverhalten des Fuchses publiziert wurde, so kommt man zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Biologen, die sich mit dem Fuchs beschäftigen, konstatieren mit beeindruckender Einhelligkeit, dass Fuchsrüden sich aktiv an der Aufzucht ihres Nachwuchses beteiligen. Die Hauptaufgabe der Rüden ist dabei die Versorgung der durch Schwangerschaft und Geburt geschwächten Fähe sowie ihrer Welpen mit Nahrung (siehe z.B. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14). Zusätzlich hält er Wache und beschützt seine Familie vor Konkurrenten und Feinden (15, 16). Bisweilen wird auch berichtet, dass Rüden mit ihren Welpen spielen (16). Wo beide Elternteile noch am Leben sind, trägt der Fuchsrüde den Welpen im übrigen sogar mehr Nahrung zu als die Fähe, die ihrerseits dagegen viel Zeit in Baunähe verbringt und die Jungfüchse säugt, Fellpflege betreibt oder mit ihnen spielt (5). Alles in allem dürfte es in der wissenschaftlichen Literatur zu wenigen Aspekten des überaus komplexen und flexiblen füchsischen Sozialverhaltens einen so klaren Konsens geben wie zu der Frage, ob Fuchsrüden sich an der Jungenaufzucht beteiligen.

Natürlich ergibt sich aus der beschriebenen Rolle des Fuchsvaters bei der Welpenaufzucht nicht zwingend, dass sein Einsatz für die Jungfüchse überlebenswichtig wäre. Allerdings beschrieb der angesehene Biologe und Fuchsexperte J. D. Henry schon 1986, dass bei Überleben beider Elternteile die Füchsin die ersten 10 bis 14 Tage nach der Geburt der Welpen im Bau bleibt und sich vom Rüden mit Nahrung versorgen lässt (9). In einer späteren Publikation führt Henry aus, dass die Fähen in einigen der von ihm untersuchten Gebiete in dieser Zeit vollständig vom Jagderfolg des Rüden abhängig sind (15).

Auch die Schweizer Biologen Gloor, Bontadina und Hegglin bestätigen anhand ihrer Untersuchungen im Großraum Zürich, dass die Füchsin nach der Geburt der Welpen vom Rüden versorgt wird und in dieser Zeit den Bau kaum verlässt (17). Sie darf die neugeborenen Jungfüchse nicht für längere Zeit allein lassen, weil diese ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig aufrechterhalten können (18). Das Fehlen des Fuchsrüden als »Versorger« in dieser Phase hat also zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung der Fähe in der Zeit nach der Geburt und damit auch auf die Versorgung der Fuchswelpen mit überlebenswichtigen Nährstoffen.

Folgerichtig stellte Vergara in einer Studie zur Vaterrolle des Fuchsrüden fest, dass der Reproduktionserfolg deutlich höher ist, wenn beide Elternteile den Nachwuchs gemeinsam aufziehen, als wenn die Fähe dabei auf sich allein gestellt ist (16). Der deutsche Biologe Felix Labhardt führt in seiner 1990 veröffentlichten Fuchsmonographie »Der Rotfuchs« aus, dass »die Betreuung durch beide Elternteile die Überlebenschance der Welpen erhöht« (11). Seine Kollegin Zabel beobachtete in den 1980er Jahren im Rahmen von Forschungsarbeiten zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses elf Fuchsfamilien. Nur eine der betreffenden Füchsinnen musste ihren Nachwuchs ohne Hilfe eines Rüden großziehen, und sie war die einzige, von deren Welpen kein einziger das erste Lebensjahr überstand. Neben der schlechteren Nahrungsversorgung waren vor allem Störungen durch rivalisierende Füchse dafür verantwortlich (19) - ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch das Wach- und Verteidigungsverhalten der Fuchsväter für das Überleben der Jungtiere von erheblicher Bedeutung ist.

Tötung von Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht - ein Verstoß gegen §22,4 Bundesjagdgesetz

Diese Forschungsergebnisse legen nahe, dass Jahr für Jahr ein erheblicher Teil der Fuchswelpen zu Tode kommt, weil ihr Vater von einem Jäger getötet wurde. Damit verstieße auch die Tötung der Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht gegen §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, weil sie für das Überleben der Jungfüchse notwendig sind. Hält man in Jagdkreisen vielleicht deswegen so krampfhaft an der Hypothese vom »Rabenvater Fuchs« fest, weil man fürchtet, ansonsten eine jagdliche Büchse der Pandora zu öffnen?
Tatsächlich hätte die Anerkennung der Vaterrolle von Fuchsrüden weitreichendere Konsequenzen, als auf den ersten Blick offenkundig ist. Die Zeit der intensivsten Fuchsbejagung fällt nämlich in die Monate Dezember bis Februar. Hauptgrund dafür dürfte heutzutage keinesfalls mehr der »reife Winterbalg« der Füchse sein (die meisten getöteten Füchse werden mit Haut und Haar kurzerhand in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt), sondern die Tatsache, dass die Paarungszeit auf genau diese Monate fällt. In der so genannten »Ranz« sind die sonst überaus vorsichtigen Füchse oft auch tagsüber unterwegs; durch weit hörbares, heiseres Bellen halten sie miteinander Kontakt, und ihre scharfen Sinne beschäftigen sich mehr mit dem anderen Geschlecht als mit dem lauernden Jäger. Hinzu kommt, dass der Schnee in diesen Monaten die Füchse und ihre Spuren besser sichtbar macht. Den Höhepunkt erreicht die Fuchsjagd in den Monaten Januar und Februar mit den vielerorts stattfindenden »Fuchswochen«, bei denen unter Zuhilfenahme vieler revierloser Jäger in mehreren Revieren gleichzeitg Dutzende, in einigen Fällen sogar über hundert Füchse getötet werden. Zwischen Rüden und Fähen wird beim Abschuss kein Unterschied gemacht.

Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade zur Zeit dieser »Fuchswochen« ein Großteil der Fähen bereits schwanger ist. Die überlebenden Füchsinnen bringen nach einer Tragzeit von 50 bis 54 Tagen ihre Welpen zur Welt. Da durch den hohen Jagddruck im Januar und Februar jedoch viele der zu diesen Fuchsfamilien gehörenden Rüden zu Tode gekommen sind, stehen diese nicht mehr für die Jungenaufzucht zur Verfügung. Es genügt also keinesfalls, Fuchsrüden - gemeinsam mit den Füchsinnen - mit der Geburt der Welpen von der Bejagung auszunehmen; vielmehr müsste dieses Bejagungsverbot konsequenterweise bereits in der Paarungszeit beginnen.

Eine Unterscheidung von Füchsen hinsichtlich ihres Geschlechts ist auf die Distanz äußerst schwierig, sofern man die Tiere nicht gerade bei der Reviermarkierung oder ähnlichen »verräterischen« Tätigkeiten beobachten kann. Das gilt erst recht, wenn - wie bei der Baujagd oder bei Treibjagden üblich - auf fliehende Tiere geschossen wird. Konsequenterweise müsste ein Bejagungsverbot also sowohl Rüden als auch Fähen einschließen und bereits im Januar einsetzen, um die Tötung für die Welpenaufzucht notwendiger Elterntiere auszuschließen.

Bislang haben immerhin zwei Bundesländer - Berlin und vor kurzem auch das Saarland - erkannt, dass eine Schonzeit für Füchse längst überfällig ist. In Berlin ruht die Jagd auf erwachsene Füchse von Februar bis Oktober; im Saarland wurde im Koalitionsvertrag immerhin eine sechsmonatige Schonzeit mit Beginn im Februar vereinbart. Die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (dreimonatige Schonzeit für Altfüchse ab März) sowie Schleswig-Holstein (viermonatige Schonzeit für Altfüchse ab April) greifen indes viel zu kurz, weil sie zum einen die Tötung der Fuchsrüden im Februar nicht verhindern und zum anderen die Welpen am Ende der Schonzeit im Juni noch keineswegs selbständig sind. Eine Geburt Mitte April vorausgesetzt, wären die Jungfüchse zum Ende der Schonzeit gerade einmal zwei Monate alt. Bedenkt man, dass die Fähe sie mindestens acht Wochen lang säugt und die Welpen erst mit drei bis vier Monaten beginnen, selber kleine Tiere wie etwa Insekten zu erbeuten, erscheint ein derart frühes Ende der Jagdruhe vollkommen unverständlich.
Forderung an die Bundesländer: Schonzeit für Füchse mindestens von Januar bis Ende August


Zu erklären sind die aktuell gültigen Jagdzeitenregelungen nur mit der massiven politischen Einflussnahme der Jagdfunktionäre, die vehement an ihren überholten Stammtischthesen festhalten. Offensichtlich will man dem Fuchs, einem vielen Jägern verhassten Beutekonkurrenten, nicht einmal Gelegenheit bieten, seinen Nachwuchs ungestört großzuziehen. Folgt man dagegen dem Anspruch von §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, so wäre eine Schonzeit für Füchse, die zumindest von Anfang Januar bis Ende August reicht, obligatorisch.

Es wird höchste Zeit, dass unsere Bundesländer ihre Jagdzeitenverordnungen an biologische Realitäten anpassen. Die zuständigen Politiker müssen sich dabei durchaus die Frage gefallen lassen, warum sie noch immer das in Jagdmagazinen kolportierte Halb- und Unwissen über vielfach belegte wissenschaftliche Erkenntnisse stellen. Die Mär vom Fuchsrüden als »Rabenvater« ist jedenfalls seit geraumer Zeit als antiquiertes Jägerlatein entlarvt.

Füchse erfüllen genauso wie Marder und Iltisse eine wichtige ökologische Aufgabe in der Natur (»Gesundheitspolizei des Waldes«). Im Übrigen ist es selbst mit drastischen Maßnahmen nicht möglich, Fuchspopulationen zu »reduzieren« - und es ist auch gar nicht erforderlich, denn die Dichteregulation übernimmt das ausgeklügelte Sozialsystem der Füchse weit effektiver, als es der Mensch jemals könnte. Fuchsjagd kurbelt lediglich die »Produktion« von Nachwuchs an - und dient damit allenfalls jenen Menschen, die Spaß am Töten von Füchsen haben oder damit Geld verdienen, ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen.

Quellen:

(1) A. Lorz, E. Metzger, H. Stöckel (1998): Beck'sche Kurzkommentare, Bd. 38. Jagdrecht, Fischereirecht: Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Länderrecht, Binnenfischereirecht, Fischereischeinrecht, Seefischereirecht. C.H. Beck
(2) H. Schulze (1977): Jäger, Jagd und Wild. Landbuch-Verlag
(3) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61390&postdays=0&postorder=asc&start=0
(4) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61173&postdays=0&postorder=asc&start=0
(5) J.R.Malcolm (1985): Paternal Care in Canids. American Zoologist, 25(3): 853-856
(6) A.B. Sargeant, L.E. Eberhardt (1975): Death feigning by ducks in response to predation by red foxes (Vulpes fulva). American Midland Naturalist 94, 108-119
(7) D. Macdonald (1980): Social factors affecting reproduction by the red fox, Vulpes vulpes. In: E. Zimen, ed. The Red Fox, Symposium on Behavior and Ecology. Biogeographica 18, W. Junk, The Hague, The Netherlands
(8) C.J. Zabel, S.J. Taggart (1989): Shift in red fox, Vulpes vulpes, mating system associated with El Niño in the Bering Sea, Animal Behavior 38, 830-838
(9) J.D. Henry (1986): Red Fox: The Catlike Canine. Smithsonian Institute Press
(10) C.S.Asa (1997): Hormonal and Experiential Factors in the Expression of Social and Parental Behavior in Canids. In: N. G. Solomon & J.A.French, Cooperative Breeding in Mammals. Cambridge University Press
(11) F. Labhardt (1990): Der Rotfuchs, Paul Parey
(12) D.G.Kleiman, J.R.Malcolm (1981): The Evolution of Male Parental Investment in Mammals. In: D.J. Gubernick, P.H. Klopfer, Parental Care in Mammals. Plenum Publishing
(13) C.S.Asa, C.Valdespino (1998): Canid Reproductive Biology: an Integration of Proximate Mechanisms and Ultimate Causes. American Zoologist, 38: 251-259
(14) D. Macdonald (1991): Running with the Fox. Facts on File
(15) J.D. Henry (1996): Foxes - Living on the Edge. NorthWord
(16) V. Vergara (2001): Comparison of parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario. CANADIAN FIELD-NATURALIST 115(1):22-33
(17) S. Gloor, F. Bontadina, D. Hegglin (2006): Stadtfüchse. Ein Wildtier erobert den Siedlungsraum. Haupt
(18) S. Harris (1986), Urban Foxes. Whittet Books
(19) C.J.Zabel (1986): Reproductive Behavior of the Red Fox (Vulpes vulpes): A Longitudinal Study of an Island Population







ÖDP Baden-Baden kritisiert Fuchsjagd

Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei. (Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Mehr hierzu: Forderung: Verbot der Fuchsjagd

Vor diesem Hintergrund macht sich Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden, stark für die Füchse. Lesen Sie nachfolgend ihren Beitrag.


ÖDP Baden-Baden sieht von Jägern geschürte Ängste äußerst kritisch
Jährlich weit über 500.000 Füchse sinnlos getötet


„Wissenschaftliche Studien belegen, dass die von Jägern bevorzugte Argumentation in Bezug auf den Fuchsbandwurm nicht im Mindesten berechtigt ist.“ Das sagt Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden.

Eine geschürte Angst vor dem Fuchsbandwurm greife in Teilen der Bevölkerung immer wieder um sich, so die ödp-Kreisvorsitzende. Kaum Beachtung fänden hingegen fachkundige Experten, die maßlose Übertreibungen anprangern und Entwarnung geben: „Das Risiko, sich zu infizieren, ist verschwindend gering“, erkläre beispielsweise Steffen G. Fleischhauer, Spezialist für essbare Wildpflanzen und Dozent an den Hochschulen Weihenstephan und Zürich.
Zudem hätten erst kürzlich Wissenschaftler der Technischen Universität München nachgewiesen, dass durch konsequentes Auslegen von Entwurmungsködern selbst die Infektionsrate von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm innerhalb weniger Jahre von derzeit etwa 50 % auf unter 3 % sinken würde, so Mutke, die sich dafür einsetzt, dass das vorbildhafte Fuchsbandwurmprojekt der Gemeinde Grünwald Breitenwirkung entfalten kann. Das Projekt führte nämlich dazu, dass die Füchse dort völlig vom Fuchsbandwurm befreit wurden.
Die Jägerschaft enthalte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien über das tatsächliche Ausmaß der Krankheit der Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig locke sogar der Freistaat Sachsen fast trotzig seine Hobby- und Freizeitjäger mit einem 20 Euro-Schein für jeden, der einen Fuchs erlegt und zum Nachweis ein Paar Fuchsohren abliefert. „Was dort geschieht, ist für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar“, empört sich die ödp-Kreisvorsitzende, die aber auch die Entwicklung in der eigenen Region mit Skepsis betrachtet.
Scheinbar bereite das Jagen und Töten den Jägern sehr viel Freude, wohingegen das Auslegen präparierter Köder gegen den Fuchsbandwurm eher eine lästige Tätigkeit sein könnte. Allerdings hätte sich schon bei der Tollwut gezeigt, dass einzig und allein durch umfangreiche Impfaktionen mit Ködern bei Füchsen ein entscheidender Erfolg erzielt werden konnte. Dessen ungeachtet musste von Jägern nach dem Wegfall des alten Feindbilds Tollwut folglich dringend ein neues geschaffen werden, um den Abschuss derjenigen Tierart uneingeschränkt weiter betreiben zu können, die als Konkurrent in der Jagd auf das sogenannte Niederwild, die Rebhühner oder Fasanen, ausgeschaltet werden sollte. So wundere es nicht, dass die Freizeitjäger es vorzögen, weiterhin der Fuchsjagd nachzugehen, statt aus den positiven Erfahrungen der Impfaktion zu lernen und nunmehr Köder gegen den Fuchsbandwurm auszulegen, folgert die ödp-Politikerin.
Gisela Mutke abschließend zu der Thematik: „So lange Internetforen ein Foto, welches einen Fuchs beim Aufprall des Hagels an Schrotpatronen auf seinen Körper zeigt, als besonders gelungen preisen und in anderen Bildern schwangere Fuchsmütter mit ihren aus dem Leib gerissenen Föten inszeniert werden, so lange ist etwas falsch in unserer Gesellschaft. Allgemeine Missstände in der Jagd, aber im speziellen auch die der Fuchsjagd, müssen endlich thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.

Thesenpapier zur Jagd

4.3.2010

Zwischen fünf und sechs Millionen Wildtiere werden jährlich von Jägern erlegt. Dabei dient nur ein Bruchteil der erlegten Tiere als Nahrung oder wird z.B. als Pelz verwertet. Das Hauptargument für dieses Tun sei der Arten- und Naturschutz, argumentieren die Jäger und die Politik, die den Rahmen für dieses Massaker bietet. Es gehe darum Bestände stabil zu halten und die bei uns fehlenden Prädatoren wie Wölfe und Bären zu ersetzen.
Bei dieser Argumentation schreien sowohl Wildbiologen als auch Tierrechtler und Tierschützer auf. Schockierend dabei ist, dass die Behörden, die Abschusszahlen festlegen, keinerlei fundierten Erkenntnisse über die tatsächliche Bestands- noch über die angeblich hohen Schadenszahlen haben. Bestandzahlen werden aus Abschusszahlen hochgerechnet. Eine Methode, die keinem wissenschaftlichen Standard entspricht.


Inzwischen ist hinlänglich wissenschaftlich bewiesen, dass diese vermeintliche Bestandsdezimierung die sozialen Strukturen im Tierreich zerstört und u.a. somit die Tiere zu einer unkontrollierten Vermehrung anregt. Hinzu kommt, dass mit direkten oder indirekten Fütterungen in das natürliche Nahrungsangebot der Tiere eingegriffen wird, was gerade in den Wintermonaten zum Aussetzen der natürlichen Selektion führt. Am Ende ist genau das Gegenteil der ursprünglichen Absicht erreicht: die Bestände erhöhen sich.

Bei der Betrachtung der Strukturen in der Jägerschaft und dem Agieren der politischen Instanzen ist nur ein konsequenter Schluss möglich: die in Deutschland praktizierte Jagd ist eine Hobby- und Spaßjagd, bei der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis und die Lust am Töten mit dem damit verbunden Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. Letzteres wird immer wieder durch Jägerberichte aus Insider-Kreisen bestätigt.
Die Behauptung der Jäger, Jagd sei angewandter Naturschutz, verkommt dabei zur Farce. Vielmehr ist festzustellen, dass Jagd oft mit Tierquälerei verbunden ist und in der Praxis oftmals feigem Mord an einem Mitlebewesen gleicht. Diese Argumentation der Tierschützer erhält zunehmend Rückhalt durch Wildbiologen.

Die Jagd findet in einer von der Gesellschaft oft wenig gekannten und wenig beachteten Subkultur - Tradition genannt - statt, deren Handeln durch eine für diesen Bereich lobbyistisch geprägte Gesetzesgebung legitimiert wird.
Jagdunfälle und "Fehlabschüsse", wenn z.B. bei einer Treibjagd ein Pferd oder eine Kuh erlegt wird, rütteln regelmäßig auf und rücken die Jagd für einen Moment in den Focus der Bevölkerung.

Wichtig ist auch zur erkennen, dass die Jagd keiner umfassenden behördlichen Kontrolle unterliegt. Der "Jagdschutz" obliegt den Jägern selbst, was einer Selbstkontrolle gleichkommt, die für ein demokratisches Gesellschaftssystem einen untragbaren Zustand darstellt.
Jagdbehörden beschränken sich meist auf das Ausstellen von Jagdscheinen, die Registrierung von Abschusszahlen und werden wiederum häufig von Jägern geleitet, so dass Jagdvergehen und Gesetzesverstöße häufig unerkannt und ungeahndet bleiben.

Weiter kommt hinzu, dass Jäger jährlich mehrere tausende Hunde und zehntausende von Katzen wegen „Wilderei“ töten, was selbstredend so gut wie keine Akzeptanz findet.
Da bereits 2004 eine EMNID-Umfrage ergab, dass mehr als 76 Prozent der Bevölkerung der Jagd kritisch gegenübersteht oder diese vollends ablehnt, ist es letztendlich verständlich, warum sich Widerstand gegen die Jagd mehrt.

Im Rahmen dieser Entwicklung haben nun führende Tierrechts-, Tierschutz- und Naturschutzorganisationen ein Thesenpapier unter dem Titel "Grundthesen zur Jagd" erarbeitet, welches die Fakten rund um die Jagd kurz und knapp analysiert. Aus diesen Thesen sind künftig weitreichende Forderungen abzuleiten, die der bisher praktizierten Jagd einen neuen Rahmen gewähren müssen.

Das Thesenpapier soll zum einen in der Bevölkerung eine noch höhere Aufmerksamkeit wecken – es besteht nach wie vor ein immenser Informationsbedarf – und zum anderen in die Diskussionen um die Jagdgesetzgebung eingreifen. So wird z.B. in Rheinland-Pfalz zur zeit eine Landesjagdgesetznovellierung diskutiert, bei der jedoch zu erkennen ist, dass der Tier- und auch der Naturschutz wieder weitestgehend auf der Strecke bleibt.

Die "Grundthesen zur Jagd" werden unterstützt von folgenden Organisationen und Initiativen (in alphabetischer Reihenfolge):

Aktion Kirche und Tiere – AKUT e.V.
www.aktion-kirche-und-tiere.de

Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt
www.albert-schweitzer-stiftung.de

AnimalSpirit
www.animal-spirit.at

Arbeitskreis-Tierschutz e.V.
www.arbeitskreis-tierschutz.de

Das Tier + Wir Stiftung für Ethik im Unterricht
www.tierundwir.ch

Für die Rechte der Robben
www.robbenschutz.de

Hans-Rönn-Stiftung
www.hans-roenn-Stiftung.de

Initiative jüdischer Tierschutz
www.tierimjudentum.de

Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.abschaffung-der-jagd.de

Lassy.org
www.lassy.org

LUSH – fresh handmade cosmetics
www.lush.com

Natur ohne Jagd e.V.
www.natur-ohne-jagd.de

Ökologisch-Demokratische Partei, Kreisverband Baden-Baden
www.oedp-baden-baden.de

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa – PAKT e.V.
www.paktev.de

PeTA
www.peta.de

pro iure animalis
www.pro-iure-animalis.de

RespekTiere e.V.
www.respektiere.at

SOS-Galgos
www.sos-galgos.net

Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei
www.tierschutzpartei.de

Tiere brauchen Freunde e.V. Baden-Baden
www.tiere-brauchen-freunde.de

Tierheim Viernheim
www.tierheim-viernheim.de

Tierherberge Donzdorf
www.tierherberge-donzdorf.de

Tierrefugium Hanau
www.tierrefugium-hanau.de

Vegetarierbund Deutschland
www.vebu.de

Die verantwortlichen Organisationen verbinden mit ihren Thesen die Hoffnung, einen Weg hin zu einem tiergerechten und naturgerechten Umgang mit unseren Mitkreaturen und unserer Umwelt zu ebnen, ein neues Bewusstsein zu wecken, so wie es in den vergangen Jahrzehnten in wichtigen Belangen des Umweltschutz in Ansätzen geschehen ist.


Lesen Sie:
Grundthesen zur Jagd
pdf-download Grundthesen zur Jagd [395 KB]
Forderungen zur Novellierung der Jagdgesetzgebung



Gnadenlose Verfolgung: Über eine halbe Million Füchse werden von deutschen Jägern jedes Jahr erschossen oder in Fallen gefangen - ohne vernünftigen Grund.



Impf-Erfolge bei Tollwut und Fuchsbandwurm

14.2.2010

Tierschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Überall in Deutschland finden derzeit sogenannte "Fuchswochen" statt - großangelegte Jagden, bei denen Dutzende Jäger mit Gewehren und Hunden revierübergreifend Füchsen nachstellen. Meist kommt dabei ein erheblicher Teil der Füchse in den bejagten Gebieten zu Tode - und wird kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt. Füchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt und haben keine Schonzeit.
Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei.
(Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Die Wissenschaftler wiesen nach, dass durch das konsequente Auslegen von Entwurmungsködern die Infektionsrate dauerhaft auf ein Minimum angesekt
werden kann. Bei einem Projekt im Landkreis Starnberg wurde die Befallsrate der Füchse innerhalb weniger Jahre auf unter 3 Prozent gesenkt (Quelle: Pressemeldung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München, Januar 2010).

"Tollwut" und "Fuchsbandwurm" - Rechtfertigung eines blutigen Hobbys?

Schon in den vergangenen Jahren hatten Forscher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Angst vor dem Fuchsbandwurm übertrieben sei. Laut Robert-Koch-Insitut gibt es in Deutschland pro Jahr im Schnitt weniger
als 20 bestätigte Fälle von Neuinfektionen. Und Professor Peter Kern, der das Europäische Echinokokkose-Register koordiniert, in dem alle bekannt gewordenen Infektionen mit dem Fuchsbandwurm dokumentiert werden, weist darauf hin, dass das größte Risiko der Ansteckung für den Menschen gar nicht der Fuchs ist, sondern der Hund. (Quelle: Kölner
Stadtanzeiger, 14.6.2009)

Zudem gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Jagd die Befallsrate der Füchse mit dem Bandwurm reduzieren kann. Auch bei der Tollwut führten einzig flächendeckende Impfaktionen mit Auslegung von Impfködern zum Erfolg - die Fuchsjagd hatte sich Studien zufolge als kontraproduktiv erwiesen und zur Ausbreitung der Tollwut sogar beigetragen.

Somit kann festgestellt werden, dass die angebliche Bedrohung der Volksgesundheit mit Tollwut und Fuchsbandwurm nicht exisitert. Dient sie nur als Rechtfertigung der Jäger für ihr Hobby?

Der wahre Grund für die Fuchsjagd: Jagdlust

Wenn nun aber "Tollwut" und "Fuchsbandwurm" als Jägermär entlarvt sind - was sind dann die wahren Gründe für die Fuchsjagd? Hier geben die einschlägigen Jagdzeitschriften und Jäger-Foren im Internet schnell Aufschluss: Von "Lust am Nachstellen und Erbeuten" ist dort die Rede, von der "Waidmannsfreude, einen Fuchs im Schrotschuss rollieren (sich überschlagen, Anm.d.Red.) zu lassen", vom "Reiz der winterlichen Fuchsjagd", vom "Jagdtrieb", vom "Jagdfieber" und vom „Kick“, den der Jäger beim tödlichen Schuss erlebt. Oft werden Füchse auch als Beutekonkurrenten
des Jägers mit an Fanatismus grenzendem Eifer verfolgt. Auf Fotos zeigen sich stolze Waidmänner, denen die "Strecke" der totgeschossenen Füchse zu Füßen liegt.

Tier- und Naturschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Seit dem Jahr 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne "vernünftigen Grund". Ist die jägerische "Lust am Töten" ein vernünftiger Grund? Etwa eine halbe Million Füchse fällt Jahr für Jahr der Jagdlust der Waidmänner zum Opfer - ohne vernünftigen Grund. Dies ist gesellschaftlich nicht mehr länger hinnehmbar. Seit Jahren fordern Tier-
und Naturschützer ein Verbot der Fuchsjagd. "Jagd auf Füchse ist ökologisch widersinnig und aus ethischer Sicht verwerflich", sagt Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd.

Anders, als von Jägern oft behauptet, nehmen unbejagte Fuchsbestände keinesfalls überhand. Komplexe Sozialstrukturen, in denen bei hoher Populationsdichte und geringem Jagddruck deutlich weniger Welpen zur Welt kommen, beschränken die Vermehrungsrate. Der renommierte Biologe und Fuchsforscher Erik Zimen kommentierte dieses Phänomen plakativ mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend".

Füchse erfüllen eine wichtige Rolle als "Gesundheitspolizei" in der Natur. Sie fangen hauptsächlich Mäuse - zum Nutzen der Landwirtschaft -, vertilgen Aas und erbeuten meist kranke oder verletzte Tiere und tragen somit zur Gesunderhaltung der Tierpopulationen bei. Doch der Fuchs ist nicht nur „Gesundheitspolizei“ in der Natur, sondern trägt auch zum Schutz des Waldes, da er Waldwühlmäuse (Rötelmäuse) vertilgt. Forstleute sind seit langem der Meinung, dass der Fuchs im Wald mehr Nutzen als Schaden stiftet. Denn die oft erheblichen Schälschäden an jungen Bäumen durch die Rötelmaus treten immer dann auf, wenn er stark reduziert ist.

Dokumentation und weitere Informationen zum Thema Fuchsbandwurm und Tollwut



Strafanzeige gegen riesige Treibjagd bei Schnee

19.1.2010

Großjagd während des Schneesturms "Daisy" in Baden-Württemberg
Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige


Am 9.1.2010 fand eine groß angelegte revierübergreifende Bewegungsjagd auf Wildschweine im Umkreis von Mundelfingen statt - trotz katastrophaler Witterungsbedingungen für das Wild durch Schneesturm "Daisy". An dieser Jagd nahmen 200 Jäger (!) und 40 Treiber teil. Deutschlandweit wurden zur gleichen Zeit etliche Treibjagden aus Tierschutzgründen abgesagt.

Bei derartigen Witterungsverhältnissen fahren die Tiere ihren Energiehaushalt weit herunter und kommen zur Ruhe. „Auf der Flucht verbrauchen sie schlagartig jede Menge Energie - schlimmstenfalls zu viel, um den Winter unbeschadet zu überstehen“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutz-Verband in Bonn. Aufgrund des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen kommt es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst.
Dies aber war den verantwortlichen Jägern egal. Stattdessen wurde die Jagd sogar auf neun Jagdreviere ausgedehnt: die staatliche Regiejagd Scheffheu, fünf Hüfinger Jagden, die Jagd Wutach und die Jagden Achdorf I und II.

Bewegungsjagden während Notzeit sind nicht weidgerecht
Diese Auffassung teilt auch der Bayerische Landesjagdverband. Danach sollen Bewegungsjagden „nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden“.

"Die Veranstaltung einer revierübergreifenden Bewegungsjagd mit 200 Jägern und 40 Treibern sowie Dutzenden zum Einsatz kommenden Gebrauchshunden bei einer für Wild derart katastrophalen Witterung zeugt von einer geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und der Teilnehmer", sagt Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Diese gefühllose Gesinnung komme dadurch zum Ausdruck, dass den Verantwortlichen das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leid der Tiere aus objektivierter Sicht völlig abhanden gekommen sei.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Das Tierschutzgesetz soll gerade dazu dienen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisationen die Strafanzeige gestellt hat. "Auch wenn es dem einen oder anderen Jäger eher hinderlich erscheint, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung oder die sonstige Behandlung von Wirbeltieren an Voraussetzungen geknüpft ist." Durch die nicht weidgerechte Großjagd, bei der 25 Wildschweine, 15 Rehe und 11 Füchse getötet wurden, hätten die verantwortlichen Jäger den betroffenen Wirbeltieren vermeidbare Leiden zugefügt, was nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist.

Anzeigeerstatter sind die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis.

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4.6.10: Jäger zittern vor Europ. Gerichtshof