Strafanzeige vom 6.4.2010 wegen „Fuchswoche“ der Kreisjägervereinigung Leonberg / Tötung von 117 Füchsen wegen angeblicher Fuchsbandwurmgefahr
Die Tierschutzorganisationen PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis sahen sich zu der Strafanzeige aufgrund der von der Kreisjägervereinigung Leonberg Anfang Februar 2010 veranstalteten „Fuchswoche", bei der 117 Füchse getötet wurden, veranlasst.
Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschützer vertritt: "Die Massentötung von 117 Füchsen innerhalb nur einer Woche stellt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da kein rechtfertigender vernünftiger Grund für die Tötung einer derart hohen Anzahl von Füchsen innerhalb von nur einer Woche ersichtlich ist. Ein derartiger vernünftiger Grund folgt nicht aus dem Jagdrecht. Zwar gestattet das Bundesjagdgesetz den Jagdausübungsberechtigten generell die Tötung von Füchsen, da diese eine jagdbare Art im Sinne des Jagdrechts darstellen. Jedoch folgt aus dem Jagdrecht ganz gewiss kein allgemeiner Freibrief für Massentötungen wie die vorliegende."
Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, sagte: „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."