Hessen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

Rechtsanwalt Storr an Ministerin Lucia Puttrich, Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessen [722 KB]  


Rechtsanwalt Storr schreibt an Ministerin Puttrich

Hessen: Landwirtschaftsministerium billigt Verstöße gegen das Jagdrecht
Maßnahmen der Wildschweinbejagung sind nicht vom Jagdrecht gedeckt

In einer Pressemitteilung vom 06.07.2010 fordert das hessische Landwirtschaftsministerium die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden auf Wildschweine.
Doch sind revierübergreifende Jagden in Hessen überhaupt zulässig? Nein, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Hessen sind sie das nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Reviersystem, d.h. die Bejagung wird innerhalb eines Jagdreviers vorgenommen. Für revierübergreifende Jagden gibt es keine Gesetzesgrundlage. Folgerichtig hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können. Zwar gibt es in Hessen auch Hegegemeinschaften, doch sieht das hessische Jagdrecht noch vor, dass diese nur Hegemaßnahmen durchführen dürfen. Da das deutsche Jagdrecht zwischen Hege und Jagdausübung unterscheidet, bedarf die Durchführung von revierübergreifenden Treib- und Drückjagden – so wie in Rheinland-Pfalz geschehen – einer Änderung des Landesjagdgesetzes. Doch dies ist in Hessen noch nicht geschehen. Die revierübergreifenden Jagden, für die das Landwirtschaftsministerium plädiert, sind somit – völlig eindeutig – rechtswidrig.
„Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rechtsanwalt Dominik Storr die rechtswidrige Jagdpraxis des hessischen Landwirtschaftsministeriums, das gleichzeitig die höchste Jagdbehörde in Hessen ist, scharf. „Wenn Hundertschaften von Jägern illegale Jagden durchführen, in deren Zuge Spaziergänger und Autofahrer stark gefährdet und Tiere völlig unnötig gehetzt und gequält werden, dann sprengt das den Rechtsstaat“, so der Anwalt. Rechtsanwalt Storr wurde von zahlreichen Tierschutzorganisationen - darunter PETA Deutschland e.V. - beauftragt, gegen die illegale Bejagung des Schwarzwildes alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Neustadt, den 9.11.2010
Rechtsanwalt
Dominik Storr


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