Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Heute treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.


Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.

Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich

Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.

Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby

Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen (www.zwangsbejagung-ade.de.) Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützt.

Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden

Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.




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