3.5.2010

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten und Jäger in einer Garage in Höchberg, Landkreis Würzburg

Tierschutzorganisation legt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ein

Über dieses Tierschutz-Drama hatte die Presse Ende vergangenen Jahres bundesweit berichtet: Am 13.1.2.2009, einem Sonntag, fand eine große Treibjagd im Reichenberger Wald statt. Eine Familie von 13 Wildschweinen konnte flüchten - in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage. Ein Mitarbeiter einer Firma schloss das Garagentor, so dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei keine konkrete Gefahr durch die Wildschweine bestand. Nach dem Öffnen des Garagentores waren die Wildschweine nicht dazu zu bewegen, die Garage wieder zu verlassen – somit ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Dennoch erschoss ein Polizist, der als Jäger an der Treibjagd teilgenommen hatte, alle 13 Tiere in der Garage. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hatte sofort Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten und Jäger gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für die Tötung der Wildschweine ersichtlich war. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 30.3.2010 eingestellt.

Tiere sind in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr, sondern laut Tierschutzgesetz "Mitgeschöpfe"

"Wirbeltiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hatte. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", erklärt der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine derartige polizeiliche Maßnahme unter keinen Umständen rechtfertigen. Tiere seien in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr (§ 90 a BGB), sondern "Mitgeschöpfe" (vgl. § 1 Tierschutzgesetz), deren Schutz in Artikel 20 a Grundgesetz zu einem verfassungsrechtlichen Staatsziel erhoben wurde.

Staatsanwaltschaft hat „Jägerlatein“ Glauben geschenkt

"In ihrer Einstellungsverfügung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch beinahe ungeprüft dem Jägerlatein der am Tatort anwesenden Jäger Glauben geschenkt", so Ulrich Dittmann, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Nach Aussage des Rechtsanwalts der Tierschutzorganisation sei die Begründung der Einstellungsverfügung juristisch gesehen handwerklich so unbefriedigend und lückenhaft, dass es gar nicht möglich sei, die Entscheidung nachzuvollziehen. Die Argumentation sei nicht transparent, weil sie sich hinter dem „Jägerlatein“ der am Tatort anwesenden Jäger verschanze.

Die Staatsanwaltschaft hätte die Vorgänge in Höchberg mit einer kritischen Distanz prüfen müssen

Eines ist klar: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat eine ihrer wichtigsten Pflichten vernachlässigt. Sie hätte die Vorgänge in Höchberg, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatten, mit einer kritischen Distanz prüfen müssen. Hierzu hätte sie ohne Wenn und Aber die vorhandenen unbeteiligten Zeugen vernehmen müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Es scheint demnach so zu sein, als wäre es an der Staatsanwaltschaft Würzburg spurlos vorübergezogen, dass der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Diese Staatszielbestimmung ist keine bloße Formel auf dem Papier, sondern bindet gerade die öffentliche Hand in ihrem Tun. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält - wie Staatszielbestimmungen allgemein - eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Behörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. "Dies gilt selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Würzburg", so Rechtsanwalt Storr.

Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen wieder aufnehmen

In der Beschwerde der Tierschutzorganisation wird ausführlich dargelegt, warum keine konkrete Gefahr für erhebliche Rechtsgüter, welche die Tötung der sich zur fraglichen Zeit in einer geschlossenen Garage aufhaltenden Wildschweine rechtfertigen soll, vorlag. Ferner wird dort ausgeführt, dass die vorhandenen unbeteiligten Zeugen unbedingt vernommen werden müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft Würzburg der Beschwerde nicht abhelfen, muss sie den Sachverhalt der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg vorlegen.

Lesen Sie die Sachaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft als pdf [108 KB]




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