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25.8.10: Schluss mit Kormoranjagd! |
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Mehrere Tierschutzorganisationen beantragten Akteneinsicht beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz
Der Kormoran steht europaweit unter strengem Schutz. Dennoch hat das Land Rheinland-Pfalz den Kormoran zum Abschuss frei gegeben – und laut Presseberichten wurden wesentlich mehr Vögel abgeschossen, als bisher bekannt war: Über 600 Kormorane sollen im Jagdjahr 2009/10 in Rheinland-Pfalz getötet worden sein. Trotz dieser hohen Zahl wurden die Bestände in der Zeit vom 15.8.2010 bis zum 15.2.2011 erneut zum Abschuss freigegeben – obwohl es nach Angaben der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz gerade einmal 250 Brutpaare gebe. Mehrere Tierschutzorganisationen haben über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt.
Im Mai 2010 hatten die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord die Zahl der getöteten Tiere noch mit 310 beziffert. Nun wurde aus dem Umweltministerium bekannt, dass in den vergangenen Monaten 613 Kormorane abgeschossen wurden. Nach Auffassung der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie sind die Abschusszahlen aus naturschutzfachlicher Sicht „absolut nicht hinnehmbar“. Ein Verlust in der Größenordnung der erfolgten Abschüsse sei ein erheblicher Eingriff in die rheinland-pfälzischen Populationen. (Quelle: Südwestdeutsche Zeitung, 30.7.2010)
Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie die Initiative pro iure animalis wollen Hintergründe erfahren und beauftragten Rechtsanwalt Dominik Storr, Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz zu beantragen.
„Laut BUND bekräftigten zahlreiche wissenschaftliche Fakten, dass der schlechte Ruf des Kormorans nicht den Tatsachen entspreche. Zahlreiche Fischarten, um deren Schutz man sich sorge, werden nicht vom Kormoran bedroht, sondern von den Baumaßnahmen an Gewässern und dem damit einhergehenden Verlust von Lebensraum und Laichplätzen“, so Rechtsanwalt Storr in seinem Schreiben an das Ministerium für Umwelt und Forsten.
Hinzu trete ein Weiteres: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem gerade veröffentlichten Urteil vom 6.4.2010 (Az.: 12 U 11/10) ausdrücklich klargestellt, dass es keine allgemeine, unmittelbar aus den Grundrechten abzuleitende Verpflichtung des Staates gibt, seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen zu schützen, die ihnen durch wild lebende Tiere entstehen können. Es ist vielmehr Sache des einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls auf deren Änderung einzustellen. Weil insoweit die Rechtslage in Deutschland klar ist, hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.
Daher kommt Rechtsanwalt Storr zu dem Schluss: „Fakten und Rechtslage scheinen somit eindeutig zu sein. Und dennoch stellt das Land Rheinland-Pfalz den Schutz des Kormoran hinten an, nur weil parteinahe Interessengruppen wegen angeblicher Wildschäden an die Türe einflussreicher Politiker klopfen. Dies ist im Bereich des Forstes so und leider auch im Bereich der Gewässer. Und wenn dann auch noch beiläufig den Jägern mehr lebendiges Material vor die Flinte getrieben werden kann, dann müssen die Interessen der übrigen 96 Prozent der Landesbevölkerung auf Artenerhalt, Artenvielfalt und Erholung an Seen und Flüssen schon einmal zurücktreten. Meine Mandanten meinen, dass diese einseitige Klientelpolitik nicht hinnehmbar ist. Zudem verletzt die Abschusspolitik massiv geltendes Recht.“
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28.10.10: Gefahr durch Treibjagden 24.8.10: Noch einmal zwei Tote
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