Aktuell: Wir stehen kurz vor dem Ziel!

Die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Deutschland ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommen worden!
Dies ist ein sehr gutes Zeichen, denn die meisten Beschwerden werden – mangels Erfolgsaussichten – vom Europäischen Gerichtshof vorab zurückgewiesen.
Zunächst hat nun die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte März 2010 Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend – also noch 2010 – kann mit einer Entscheidung in Straßburg gerechnet werden.  


Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten.

Wir schauen nun alle gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der schon 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden hat, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

mehr dazu: www.zwangsbejagung-ade.de


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23.11.2009: Aktion "Stoppt Treibjagden!"