21.3.2008

Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit Zwangsbejagung befassen:
»Keine Jagd auf meinem Grundstück


Immer mehr Grundstückseigentümer möchten ihre Grundstücke nicht länger den Jägern zur Ausübung ihres blutigen Hobbys überlassen.

Mit Erwerb eines Grundstückes wird der Eigentümer kraft Gesetzes Mitglied in einer Jagdgenossenschaft, die das gemeinschaftliche Jagdrevier an einen Jäger verpachtet. Der Eigentümer kann somit die Jagd auf seinem eigenen Grundstück nicht verbieten. Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied am 13.12.2006 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05). Im Klartext: Deutsche Grundeigentümer müssen dulden, dass bewaffnete Jäger ihr Grundstück betreten, um dort ihrem blutigen Hobby nachzugehen. Nach dieser umstrittenen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts schien in Deutschland über dieses Thema zunächst Rechtsklarheit zu herrschen; zumindest solange, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz die Zwangsbejagung - nach entsprechenden Urteilen gegen Frankreich und Luxemburg - auch in Deutschland für menschenrechtswidrig erklären wird. Die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers ist bereits in Straßburg anhängig. Doch es setzen sich auch noch etliche andere Grundstückseigentümer gerichtlich zur Wehr. Im März 2008 gelang es einem der unfreiwilligen Jagdgenossen der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«, das Bundesverfassungsgericht erneut mit einer Verfassungsbeschwerde zu konfrontieren.

Rechtsanwalt Dominik Storr vertritt den Beschwerdeführer und ist guter Dinge: »Das Verfahren weist einen leicht veränderten Streitgegenstand auf, über den das Hohe Gericht bisher noch nicht entschieden hat. Im Blickpunkt stehen diesmal nicht die Regelungen des Bundesjagdgesetzes über Jagdgenossenschaften sondern die landesrechtlichen Regelungen über die jagdrechtliche Befriedigtenerklärung von Grundstücken. Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entfalten somit keine Bindungswirkung, über den Streitgegenstand muss neu befunden werden. Angesichts der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsste das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass das gemeinschaftliche System der deutschen Jagdreviere nicht mehr länger haltbar ist.«

Die Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« hat ihre Musterklagen sowie die aktuelle Verfassungsbeschwerde im Internet veröffentlicht unter: www.zwangsbejagung-ade.de


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