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Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Menschenrechte
Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere schießen? Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen ein Haus am Waldrand und besitzen eine Katze, die hin und wieder auf Ihrem benachbarten Waldgrundstück Mäuse jagt. Sie sind gegen die Tötung von Tieren auf Ihrem eigenen Grund und Boden eingestellt - und dennoch passiert das aus moralischer, ethischer und rechtlicher Sicht Unfassbare: In Deutschland müssen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück die Tötung Ihrer Katze durch einen oder mehrere Jäger dulden. Sie meinen, das ist ein Skandal?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits im Jahr 1999 im Falle französischer Kläger fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht.
Brandaktuell hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 10. Juli 2007 in einem weiteren Verfahren erneut entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen elementare Menschenrechte verstößt: Der Klage einer luxemburgischen Grundstückseigentümerin auf Ausgliederung ihres Privatbesitzes aus einem so genannten Jagdsyndikat (Jagdgenossenschaft) sowie auf Befreiung von der damit verbundenen obligatorischen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung wurde vom höchsten europäischen Gericht stattgegeben. Pressemeldung der luxemburgischen GRÜNEN sowie das Urteil in französischer Originalsprache
Der Gesetzgeber in Deutschland und die deutschen Gerichte weigern sich bisher, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch bei uns in geltendes Recht umzusetzen. In Deutschland ist zulässig, was in den meisten europäischen Ländern verboten ist: Grundstückseigentümer werden durch den Gesetzgeber gezwungen, einer Vereinigung (Jagdgenossenschaft) beizutreten, welche das Jagdrecht an fremden Grund und Boden an einen Dritten (Jagdpächter) überträgt. Ein Grundstückseigentümer kann somit nicht verhindern, dass auf seinem eigenen Grund Haustiere abgeschossen, Fallen aufgestellt, an KZ-Türme erinnernde Schießplattformen errichtet, Gesellschaftsjagden abgehalten und Grund und Boden mit Blei kontaminiert werden, ohne dass diese Altlasten wieder hinterher von den Jägern nach dem Verursacherprinzip beseitigt werden müssen.
Deutsche Grundeigentümer, die zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und deren Grund und Boden gegen ihren Willen bejagt wird, haben sich in der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen. Ziel dieser Bewegung ist es, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften auch in Deutschland abzuschaffen. Unterstützt wird dieses Vorhaben von dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. und von der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Beide Organisationen haben sich bereit erklärt, das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen. Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«im Internet: www.zwangsbejagung-ade.de Flyer »Zwangsbejagung ade« als pdf downloaden
Hinweis: Mit seinem fragwürdigen Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht für die erste Klage aus Deutschland endlich den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei gemacht. Ein betroffener Grundeigentümer legte im April 2007 Beschwerde beim EGMR ein, die den Anfang vom Ende der Zwangsmitgliedschaft in den deutschen Jagdgenossenschaften einläuten könnte. Der Europäische Gerichtshof äußerte sich dahingehend, dass er sich bereits 2008 mit dem Fall aus Deutschland befassen werde. Klage des deutschen Grundstückseigentümers an den Europäischen Gerichtshof lesen Sie im Wortlaut
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4.8.07: 70. Demo »Natur ohne Jagd« in Mainz 7.7.07: 69. Demo »Natur ohne Jagd« in München
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