Pressemitteilungen der Initiative zur Abschaffung der Jagd

4.6.10: Jäger zittern vor Europäischem Gerichtshof



Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Heute treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden. 

Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.

Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich

Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.

Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby

Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen (www.zwangsbejagung-ade.de.) Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützt.

Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden

Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.



Wildschwein-Drama von Höchberg

3.5.2010

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten und Jäger in einer Garage in Höchberg, Landkreis Würzburg

Tierschutzorganisation legt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg ein

Über dieses Tierschutz-Drama hatte die Presse Ende vergangenen Jahres bundesweit berichtet: Am 13.1.2.2009, einem Sonntag, fand eine große Treibjagd im Reichenberger Wald statt. Eine Familie von 13 Wildschweinen konnte flüchten - in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage. Ein Mitarbeiter einer Firma schloss das Garagentor, so dass zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei keine konkrete Gefahr durch die Wildschweine bestand. Nach dem Öffnen des Garagentores waren die Wildschweine nicht dazu zu bewegen, die Garage wieder zu verlassen – somit ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Dennoch erschoss ein Polizist, der als Jäger an der Treibjagd teilgenommen hatte, alle 13 Tiere in der Garage. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hatte sofort Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten und Jäger gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für die Tötung der Wildschweine ersichtlich war. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 30.3.2010 eingestellt.

Tiere sind in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr, sondern laut Tierschutzgesetz "Mitgeschöpfe"

"Wirbeltiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hatte. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", erklärt der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine derartige polizeiliche Maßnahme unter keinen Umständen rechtfertigen. Tiere seien in Deutschland inzwischen keine Sachen mehr (§ 90 a BGB), sondern "Mitgeschöpfe" (vgl. § 1 Tierschutzgesetz), deren Schutz in Artikel 20 a Grundgesetz zu einem verfassungsrechtlichen Staatsziel erhoben wurde.

Staatsanwaltschaft hat „Jägerlatein“ Glauben geschenkt

"In ihrer Einstellungsverfügung hat die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch beinahe ungeprüft dem Jägerlatein der am Tatort anwesenden Jäger Glauben geschenkt", so Ulrich Dittmann, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Nach Aussage des Rechtsanwalts der Tierschutzorganisation sei die Begründung der Einstellungsverfügung juristisch gesehen handwerklich so unbefriedigend und lückenhaft, dass es gar nicht möglich sei, die Entscheidung nachzuvollziehen. Die Argumentation sei nicht transparent, weil sie sich hinter dem „Jägerlatein“ der am Tatort anwesenden Jäger verschanze.

Die Staatsanwaltschaft hätte die Vorgänge in Höchberg mit einer kritischen Distanz prüfen müssen

Eines ist klar: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat eine ihrer wichtigsten Pflichten vernachlässigt. Sie hätte die Vorgänge in Höchberg, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatten, mit einer kritischen Distanz prüfen müssen. Hierzu hätte sie ohne Wenn und Aber die vorhandenen unbeteiligten Zeugen vernehmen müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Es scheint demnach so zu sein, als wäre es an der Staatsanwaltschaft Würzburg spurlos vorübergezogen, dass der Tierschutz 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Diese Staatszielbestimmung ist keine bloße Formel auf dem Papier, sondern bindet gerade die öffentliche Hand in ihrem Tun. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält - wie Staatszielbestimmungen allgemein - eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Behörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. "Dies gilt selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Würzburg", so Rechtsanwalt Storr.

Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen wieder aufnehmen

In der Beschwerde der Tierschutzorganisation wird ausführlich dargelegt, warum keine konkrete Gefahr für erhebliche Rechtsgüter, welche die Tötung der sich zur fraglichen Zeit in einer geschlossenen Garage aufhaltenden Wildschweine rechtfertigen soll, vorlag. Ferner wird dort ausgeführt, dass die vorhandenen unbeteiligten Zeugen unbedingt vernommen werden müssen. Sollte die Staatsanwaltschaft Würzburg der Beschwerde nicht abhelfen, muss sie den Sachverhalt der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg vorlegen.

Lesen Sie die Sachaufsichtsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft als pdf [108 KB]


Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot

Der Tod eines geliebten Tieres ist für viele Menschen ein Schicksalsschlag. Was es aber bedeutet, wenn der Hund oder die Katze von einem Jäger erschossen wird, ist kaum vorstellbar. Bei Christine Neumaier waren es gleich zwei Tiere: Ihre beiden erst 8 Monate alten schneeweißen Maremmanos (italienische Hütehunde) wurden im Oktober 2008 brutal erschossen - mit Schrot. »Es war ein Schock für die ganze Familie«, sagt sie. »Vor allem meine Kinder sind bis heute unglaublich traurig darüber«.  


Der Jäger, der die beiden Hütehunde im oberbayerischen Gammelsdorf erschossen hatte, behaupte, was Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf: So wurde einer der Hunde im befriedeten Bezirk - also innerhalb einer Ortschaft - getötet. Dort hätte überhaupt nicht gejagt werden dürfen.

Nach einer turbulenten Verhandlung verurteilte das Amtsgericht Freising den Jäger am 19.4.2010 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen in Höhe von insgesamt 2.400 Euro. Diese Verurteilung müsste zum Entzug des Jagdscheins durch die Jagdbehörde führen. Doch das Urteil bezog sich nur auf die Tötung eines Hundes: Der Jäger hatte Rico, nachdem er ihn mit Schrot angeschossen hatte, den tödlichen Fangschuss gegeben, obwohl der Hund nur leicht verletzt war.

Lesen Sie den Bericht von Christine Neumaier:

»Unser Hof liegt in einem kleinen Dorf mit zwei Bauernhöfen und einem weiteren Wohnhaus umgeben von Wiesen, Feldern und Wald. Am 18.10.2008 büxten unsere beiden erst 8 Monate alten Maremmanos (italienische Herdenschutzhunde) aus - wir wissen bis heute nicht, wie ihnen das gelungen ist. Um etwa 10 Uhr sahen wir sie zum letzen Mal. Kurze Zeit später suchten wir sie bereits, informierten die Polizei und alle Tierheime in unserer Gegend. Nachdem die Suche erfolglos blieb, meldeten wir uns bei der Gemeinde, gaben Zeitungsinserate auf und ein regionaler Radiosender brachte immer wieder unsere Suchmeldung mit einer Beschreibung der Hunde. Eine ganze Woche lang fuhren und liefen wir die Gegend ab und riefen laut nach den beiden.

Auf direkte Nachfrage erzählte unser gegenüberliegender Nachbar, ein Jagdpächter, eine Woche später jedoch, Jäger P. habe zwei weiße Hunde erschossen. »Ach, waren das deine?«, fragte der Jagdpächter (so als würde er als unser Nachbar die Hunde nicht kennen).

Am nächsten Tag ging ich zur Polizei, um Gewissheit zu erlangen. Die Polizei befragte den Jäger. Er gab zu, unsere Lieblinge erschossen zu haben und behauptete, sie hätten fünf Rehen hinterher gejagt. Angeblich wollte er gerade auf einen Hochsitz steigen und schoss mit einer Patrone auf beide Hunde. Das Geschoss sei durch den Körper des einen Hundes gedrungen und hätte auch den zweiten getroffen, welcher noch etwa fünf Meter gelaufen sei und dann durch einen Gnadenschuss von ihm erlöst worden wäre.
Er habe dem Vater des Jagdpächters Bescheid gesagt, welcher dann beide Hunde angeblich an dieser Lichtung abholte und in seinem Wald vergrub.

Als der Vater des Jagdpächters dann nach Aufforderung der Polizei zu uns kam, um alles zu erklären, wussten wir, dass hier irgendetwas verborgen wird. Seine Belehrung, Jäger würden immer Recht bekommen und ich solle vorsichtig sein, verstärkte meinen Verdacht. Daraufhin fragte ich im nächsten kleinen Ort nahe des Tatorts. Die Besitzerin eines Blumenladens konnte sich sofort erinnern: Ein Schuss hatte sie so erschreckt, dass aus der Tür schaute und sah, wie ein wunderschöner weißer Hund über ihr Grundstück lief und dort (!) beschossen worden. Er sei ohne erkenntliche Verletzung weitergelaufen und wurde durch einen Schuss ins Gesicht getötet - etwa 300 Meter vor Erreichen unseres Grundstückes. Nun kam also die Wahrheit ans Licht: Rico war im Wald angeschossen worden, konnte jedoch entfliehen. Der Jäger verfolgte ihn mit dem Auto bis in die Ortschaft, wo er ihn mit einem Schrot-Fangschuss aus nächster Nähe tötete.

Die Polizei ließ auf unsere Bitte hin die Hunde ausgraben und zur Obduktion bringen. Dort wurde festgestellt, dass mit drei verschiedenen Schrotkugeln geschossen worden war. Der Jäger hatte jedoch behauptet, dass er nur einmal geschossen habe. Die Staatsanwaltschaft forderte 60 Tagessätze á 40 Euro. Der Angeklagte erhob Einspruch. Ein weiteres Gutachten wurde angefordert. Die Untersuchung durch Prof. Dr. R. Kostlin ergab, dass der zweite Hund durch den ersten Schrotbeschuss nur leicht verletzt und ein Fangschuss objektiv nicht gerechtfertigt war. Alle Zeugen wurden erneut befragt. Der Vater des Jagdpächters gab dann sein Fehlverhalten zu und meinte, es sehe immer blöd aus, wenn ein Jäger nicht treffe und sie deshalb alles vertuschen wollten.«


2.400 Euro Strafe - Entzug des Jagdscheins droht

Begleitet von großem Medieninteresse fand am 19.4.2010 der Prozess gegen den Jäger P. vor dem Amtsgericht Freising statt. Der Richter kam zu dem Ergebnis: Laut pathologischen Gutachten sei der zweite Hund nicht lebensgefährlich verletzt gewesen. Damit habe sich der Jäger der Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund schuldig gemacht, also einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Urteil: Geldstrafe von 60 Tagessätzen, 2.400 Euro insgesamt.

Für Familie Neumaier ist dies kein Trost: Sie sind überzeugt, dass beide Hunde zu Unrecht und von dem Jäger mutwillig erschossen wurden. Auch fielen in dem Urteil weitere Straftaten einfach unter den Tisch, wie z.B. die Sachbeschädigung und der Diebstahl bzw. Unterschlagung fremden Eigentums (Vergraben der Hunde nach der Tat). Dass der Jäger, der keinerlei Reue zeigte, den einen Hund außerhalb des Jagdbezirkes mitten in einer Ortschaft erschossen hat, wurde in der Verhandlung nicht einmal erwähnt. Damit sei die Strafzumessung insgesamt deutlich zu niedrig ausgefallen, so Dominik Storr, der Anwalt der Familie.



6.4.10: Strafanzeige gegen Fuchs-Massentötung

Strafanzeige vom 6.4.2010 wegen „Fuchswoche“ der Kreisjägervereinigung Leonberg / Tötung von 117 Füchsen wegen angeblicher Fuchsbandwurmgefahr
 


Die Tierschutzorganisationen PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis sahen sich zu der Strafanzeige aufgrund der von der Kreisjägervereinigung Leonberg Anfang Februar 2010 veranstalteten „Fuchswoche", bei der 117 Füchse getötet wurden, veranlasst.

Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschützer vertritt: "Die Massentötung von 117 Füchsen innerhalb nur einer Woche stellt einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da kein rechtfertigender vernünftiger Grund für die Tötung einer derart hohen Anzahl von Füchsen innerhalb von nur einer Woche ersichtlich ist. Ein derartiger vernünftiger Grund folgt nicht aus dem Jagdrecht. Zwar gestattet das Bundesjagdgesetz den Jagdausübungsberechtigten generell die Tötung von Füchsen, da diese eine jagdbare Art im Sinne des Jagdrechts darstellen. Jedoch folgt aus dem Jagdrecht ganz gewiss kein allgemeiner Freibrief für Massentötungen wie die vorliegende."

Lesen Sie die Strafanzeige als pdf-download [82 KB]

Presseecho:
Stuttgarter Zeitung, 9.4.10: Fuchsbandwurm kein Grund für "Massentötung"
Stuttgarter Zeitung, 31.03.2010: Kreisjäger sind "ökologisch unverzichtbar"


Abschuss von Fuchseltern: Verstoß gegen Jagdgesetz

29.3.2010

Forderung an den Gesetzgeber: Schonzeit für Füchse!

Warum der Abschuss von Fuchseltern gegen das Jagdgesetz verstößt

Von Dag Frommhold


Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Doch §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes verbietet, Elterntiere zu töten, solange sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Jungtiere, die allein auf sich gestellt noch nicht überlebensfähig wären, durch Unterkühlung, Verhungern oder Verdursten zu Tode kommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nicht nur die Fuchsmutter, sondern auch der Fuchsrüde für die Aufzucht der Jungen notwendig ist.

Keine Schonzeit für Fuchsväter?

Im Jagdkreisen gelten lediglich die Mütter noch unselbstständiger Jungfüchse als »notwendig« für die Welpenaufzucht, nicht jedoch die Fuchsrüden. Demnach dürfen die Füchsinnen nicht erschossen werden. Die Folge: Ein Jäger, der zwischen März und Juli einen Fuchs töten will, müsste zumindest das Geschlecht des betreffenden Tiers vor dem Schuss identifizieren. Da dies in der Praxis nur sehr selten zuverlässig möglich ist, dürfte die Anzahl »versehentlich« erschossener säugender Füchsinnen beträchtlich sein - bei weitem nicht alle Jäger lassen den Finger gerade, wenn sie in der Zeit der Jungenaufzucht einem Fuchs begegnen.

Außerdem ist es durchaus üblich, erst die Fuchswelpen am Bau zu töten, um dann ihre Mutter zu erschießen - mit dem Argument, dass die Füchsin nun ja nicht mehr für die Aufzucht notwendig sei. Dieser Versuch, die Regelungen des §22 Absatz 4 zu umgehen, ist jedoch keineswegs gesetzeskonform, wie Lorz, Metzger und Stöckel in ihrem Kommentar zum Bundesjagdgesetz erläutern (1). Ein Jäger, der dies tut, macht sich also strafbar und sollte umgehend angezeigt werden.

All diesen Regelungen liegt die Annahme zugrunde, Fuchsväter würden keinen signifikanten Beitrag zur Aufzucht der Jungfüchse leisten. Tatsächlich vertreten die Autoren verbreiteter Jagdlehrbücher die Ansicht, dass die Rüden sich nach der Paarung rasch wieder zurückziehen und kein weiteres Interesse an ihrem Nachwuchs zeigen (2). In der Jägerschaft scheint diese These auch heute noch zu dominieren, sofern man verschiedene öffentliche Diskussionen im Internet als Gradmesser dafür heranzieht (3). Wer daran Zweifel äußert - wie etwa Klaus Maylein, Vorsitzender der »alternativen« Jäger vom ÖJV Baden-Württemberg - muss damit rechnen, von seinen Weidgenossen heftig angegriffen und bisweilen auch beleidigt zu werden (4).

Die Rolle des Fuchsvaters bei der Jungenaufzucht

Interessant ist die Vehemenz, mit der die Beteiligung des Rüden an der Welpenaufzucht bestritten wird. Wirft man nämlich einen Blick in die wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Literatur, die in den letzten 25 Jahren zum Sozialverhalten des Fuchses publiziert wurde, so kommt man zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Biologen, die sich mit dem Fuchs beschäftigen, konstatieren mit beeindruckender Einhelligkeit, dass Fuchsrüden sich aktiv an der Aufzucht ihres Nachwuchses beteiligen. Die Hauptaufgabe der Rüden ist dabei die Versorgung der durch Schwangerschaft und Geburt geschwächten Fähe sowie ihrer Welpen mit Nahrung (siehe z.B. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14). Zusätzlich hält er Wache und beschützt seine Familie vor Konkurrenten und Feinden (15, 16). Bisweilen wird auch berichtet, dass Rüden mit ihren Welpen spielen (16). Wo beide Elternteile noch am Leben sind, trägt der Fuchsrüde den Welpen im übrigen sogar mehr Nahrung zu als die Fähe, die ihrerseits dagegen viel Zeit in Baunähe verbringt und die Jungfüchse säugt, Fellpflege betreibt oder mit ihnen spielt (5). Alles in allem dürfte es in der wissenschaftlichen Literatur zu wenigen Aspekten des überaus komplexen und flexiblen füchsischen Sozialverhaltens einen so klaren Konsens geben wie zu der Frage, ob Fuchsrüden sich an der Jungenaufzucht beteiligen.

Natürlich ergibt sich aus der beschriebenen Rolle des Fuchsvaters bei der Welpenaufzucht nicht zwingend, dass sein Einsatz für die Jungfüchse überlebenswichtig wäre. Allerdings beschrieb der angesehene Biologe und Fuchsexperte J. D. Henry schon 1986, dass bei Überleben beider Elternteile die Füchsin die ersten 10 bis 14 Tage nach der Geburt der Welpen im Bau bleibt und sich vom Rüden mit Nahrung versorgen lässt (9). In einer späteren Publikation führt Henry aus, dass die Fähen in einigen der von ihm untersuchten Gebiete in dieser Zeit vollständig vom Jagderfolg des Rüden abhängig sind (15).

Auch die Schweizer Biologen Gloor, Bontadina und Hegglin bestätigen anhand ihrer Untersuchungen im Großraum Zürich, dass die Füchsin nach der Geburt der Welpen vom Rüden versorgt wird und in dieser Zeit den Bau kaum verlässt (17). Sie darf die neugeborenen Jungfüchse nicht für längere Zeit allein lassen, weil diese ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig aufrechterhalten können (18). Das Fehlen des Fuchsrüden als »Versorger« in dieser Phase hat also zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf die Nahrungsversorgung der Fähe in der Zeit nach der Geburt und damit auch auf die Versorgung der Fuchswelpen mit überlebenswichtigen Nährstoffen.

Folgerichtig stellte Vergara in einer Studie zur Vaterrolle des Fuchsrüden fest, dass der Reproduktionserfolg deutlich höher ist, wenn beide Elternteile den Nachwuchs gemeinsam aufziehen, als wenn die Fähe dabei auf sich allein gestellt ist (16). Der deutsche Biologe Felix Labhardt führt in seiner 1990 veröffentlichten Fuchsmonographie »Der Rotfuchs« aus, dass »die Betreuung durch beide Elternteile die Überlebenschance der Welpen erhöht« (11). Seine Kollegin Zabel beobachtete in den 1980er Jahren im Rahmen von Forschungsarbeiten zum Fortpflanzungsverhalten des Rotfuchses elf Fuchsfamilien. Nur eine der betreffenden Füchsinnen musste ihren Nachwuchs ohne Hilfe eines Rüden großziehen, und sie war die einzige, von deren Welpen kein einziger das erste Lebensjahr überstand. Neben der schlechteren Nahrungsversorgung waren vor allem Störungen durch rivalisierende Füchse dafür verantwortlich (19) - ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch das Wach- und Verteidigungsverhalten der Fuchsväter für das Überleben der Jungtiere von erheblicher Bedeutung ist.

Tötung von Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht - ein Verstoß gegen §22,4 Bundesjagdgesetz

Diese Forschungsergebnisse legen nahe, dass Jahr für Jahr ein erheblicher Teil der Fuchswelpen zu Tode kommt, weil ihr Vater von einem Jäger getötet wurde. Damit verstieße auch die Tötung der Fuchsrüden zur Zeit der Jungenaufzucht gegen §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, weil sie für das Überleben der Jungfüchse notwendig sind. Hält man in Jagdkreisen vielleicht deswegen so krampfhaft an der Hypothese vom »Rabenvater Fuchs« fest, weil man fürchtet, ansonsten eine jagdliche Büchse der Pandora zu öffnen?
Tatsächlich hätte die Anerkennung der Vaterrolle von Fuchsrüden weitreichendere Konsequenzen, als auf den ersten Blick offenkundig ist. Die Zeit der intensivsten Fuchsbejagung fällt nämlich in die Monate Dezember bis Februar. Hauptgrund dafür dürfte heutzutage keinesfalls mehr der »reife Winterbalg« der Füchse sein (die meisten getöteten Füchse werden mit Haut und Haar kurzerhand in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt), sondern die Tatsache, dass die Paarungszeit auf genau diese Monate fällt. In der so genannten »Ranz« sind die sonst überaus vorsichtigen Füchse oft auch tagsüber unterwegs; durch weit hörbares, heiseres Bellen halten sie miteinander Kontakt, und ihre scharfen Sinne beschäftigen sich mehr mit dem anderen Geschlecht als mit dem lauernden Jäger. Hinzu kommt, dass der Schnee in diesen Monaten die Füchse und ihre Spuren besser sichtbar macht. Den Höhepunkt erreicht die Fuchsjagd in den Monaten Januar und Februar mit den vielerorts stattfindenden »Fuchswochen«, bei denen unter Zuhilfenahme vieler revierloser Jäger in mehreren Revieren gleichzeitg Dutzende, in einigen Fällen sogar über hundert Füchse getötet werden. Zwischen Rüden und Fähen wird beim Abschuss kein Unterschied gemacht.

Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade zur Zeit dieser »Fuchswochen« ein Großteil der Fähen bereits schwanger ist. Die überlebenden Füchsinnen bringen nach einer Tragzeit von 50 bis 54 Tagen ihre Welpen zur Welt. Da durch den hohen Jagddruck im Januar und Februar jedoch viele der zu diesen Fuchsfamilien gehörenden Rüden zu Tode gekommen sind, stehen diese nicht mehr für die Jungenaufzucht zur Verfügung. Es genügt also keinesfalls, Fuchsrüden - gemeinsam mit den Füchsinnen - mit der Geburt der Welpen von der Bejagung auszunehmen; vielmehr müsste dieses Bejagungsverbot konsequenterweise bereits in der Paarungszeit beginnen.

Eine Unterscheidung von Füchsen hinsichtlich ihres Geschlechts ist auf die Distanz äußerst schwierig, sofern man die Tiere nicht gerade bei der Reviermarkierung oder ähnlichen »verräterischen« Tätigkeiten beobachten kann. Das gilt erst recht, wenn - wie bei der Baujagd oder bei Treibjagden üblich - auf fliehende Tiere geschossen wird. Konsequenterweise müsste ein Bejagungsverbot also sowohl Rüden als auch Fähen einschließen und bereits im Januar einsetzen, um die Tötung für die Welpenaufzucht notwendiger Elterntiere auszuschließen.

Bislang haben immerhin zwei Bundesländer - Berlin und vor kurzem auch das Saarland - erkannt, dass eine Schonzeit für Füchse längst überfällig ist. In Berlin ruht die Jagd auf erwachsene Füchse von Februar bis Oktober; im Saarland wurde im Koalitionsvertrag immerhin eine sechsmonatige Schonzeit mit Beginn im Februar vereinbart. Die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (dreimonatige Schonzeit für Altfüchse ab März) sowie Schleswig-Holstein (viermonatige Schonzeit für Altfüchse ab April) greifen indes viel zu kurz, weil sie zum einen die Tötung der Fuchsrüden im Februar nicht verhindern und zum anderen die Welpen am Ende der Schonzeit im Juni noch keineswegs selbständig sind. Eine Geburt Mitte April vorausgesetzt, wären die Jungfüchse zum Ende der Schonzeit gerade einmal zwei Monate alt. Bedenkt man, dass die Fähe sie mindestens acht Wochen lang säugt und die Welpen erst mit drei bis vier Monaten beginnen, selber kleine Tiere wie etwa Insekten zu erbeuten, erscheint ein derart frühes Ende der Jagdruhe vollkommen unverständlich.
Forderung an die Bundesländer: Schonzeit für Füchse mindestens von Januar bis Ende August


Zu erklären sind die aktuell gültigen Jagdzeitenregelungen nur mit der massiven politischen Einflussnahme der Jagdfunktionäre, die vehement an ihren überholten Stammtischthesen festhalten. Offensichtlich will man dem Fuchs, einem vielen Jägern verhassten Beutekonkurrenten, nicht einmal Gelegenheit bieten, seinen Nachwuchs ungestört großzuziehen. Folgt man dagegen dem Anspruch von §22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes, so wäre eine Schonzeit für Füchse, die zumindest von Anfang Januar bis Ende August reicht, obligatorisch.

Es wird höchste Zeit, dass unsere Bundesländer ihre Jagdzeitenverordnungen an biologische Realitäten anpassen. Die zuständigen Politiker müssen sich dabei durchaus die Frage gefallen lassen, warum sie noch immer das in Jagdmagazinen kolportierte Halb- und Unwissen über vielfach belegte wissenschaftliche Erkenntnisse stellen. Die Mär vom Fuchsrüden als »Rabenvater« ist jedenfalls seit geraumer Zeit als antiquiertes Jägerlatein entlarvt.

Füchse erfüllen genauso wie Marder und Iltisse eine wichtige ökologische Aufgabe in der Natur (»Gesundheitspolizei des Waldes«). Im Übrigen ist es selbst mit drastischen Maßnahmen nicht möglich, Fuchspopulationen zu »reduzieren« - und es ist auch gar nicht erforderlich, denn die Dichteregulation übernimmt das ausgeklügelte Sozialsystem der Füchse weit effektiver, als es der Mensch jemals könnte. Fuchsjagd kurbelt lediglich die »Produktion« von Nachwuchs an - und dient damit allenfalls jenen Menschen, die Spaß am Töten von Füchsen haben oder damit Geld verdienen, ihnen das Fell über die Ohren zu ziehen.

Quellen:

(1) A. Lorz, E. Metzger, H. Stöckel (1998): Beck'sche Kurzkommentare, Bd. 38. Jagdrecht, Fischereirecht: Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Länderrecht, Binnenfischereirecht, Fischereischeinrecht, Seefischereirecht. C.H. Beck
(2) H. Schulze (1977): Jäger, Jagd und Wild. Landbuch-Verlag
(3) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61390&postdays=0&postorder=asc&start=0
(4) http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61173&postdays=0&postorder=asc&start=0
(5) J.R.Malcolm (1985): Paternal Care in Canids. American Zoologist, 25(3): 853-856
(6) A.B. Sargeant, L.E. Eberhardt (1975): Death feigning by ducks in response to predation by red foxes (Vulpes fulva). American Midland Naturalist 94, 108-119
(7) D. Macdonald (1980): Social factors affecting reproduction by the red fox, Vulpes vulpes. In: E. Zimen, ed. The Red Fox, Symposium on Behavior and Ecology. Biogeographica 18, W. Junk, The Hague, The Netherlands
(8) C.J. Zabel, S.J. Taggart (1989): Shift in red fox, Vulpes vulpes, mating system associated with El Niño in the Bering Sea, Animal Behavior 38, 830-838
(9) J.D. Henry (1986): Red Fox: The Catlike Canine. Smithsonian Institute Press
(10) C.S.Asa (1997): Hormonal and Experiential Factors in the Expression of Social and Parental Behavior in Canids. In: N. G. Solomon & J.A.French, Cooperative Breeding in Mammals. Cambridge University Press
(11) F. Labhardt (1990): Der Rotfuchs, Paul Parey
(12) D.G.Kleiman, J.R.Malcolm (1981): The Evolution of Male Parental Investment in Mammals. In: D.J. Gubernick, P.H. Klopfer, Parental Care in Mammals. Plenum Publishing
(13) C.S.Asa, C.Valdespino (1998): Canid Reproductive Biology: an Integration of Proximate Mechanisms and Ultimate Causes. American Zoologist, 38: 251-259
(14) D. Macdonald (1991): Running with the Fox. Facts on File
(15) J.D. Henry (1996): Foxes - Living on the Edge. NorthWord
(16) V. Vergara (2001): Comparison of parental roles in male and female Red Foxes, Vulpes vulpes, in southern Ontario. CANADIAN FIELD-NATURALIST 115(1):22-33
(17) S. Gloor, F. Bontadina, D. Hegglin (2006): Stadtfüchse. Ein Wildtier erobert den Siedlungsraum. Haupt
(18) S. Harris (1986), Urban Foxes. Whittet Books
(19) C.J.Zabel (1986): Reproductive Behavior of the Red Fox (Vulpes vulpes): A Longitudinal Study of an Island Population







ÖDP Baden-Baden kritisiert Fuchsjagd

Füchse haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei. (Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Mehr hierzu: Forderung: Verbot der Fuchsjagd

Vor diesem Hintergrund macht sich Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden, stark für die Füchse. Lesen Sie nachfolgend ihren Beitrag.


ÖDP Baden-Baden sieht von Jägern geschürte Ängste äußerst kritisch
Jährlich weit über 500.000 Füchse sinnlos getötet


„Wissenschaftliche Studien belegen, dass die von Jägern bevorzugte Argumentation in Bezug auf den Fuchsbandwurm nicht im Mindesten berechtigt ist.“ Das sagt Gisela Mutke, Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Baden-Baden.

Eine geschürte Angst vor dem Fuchsbandwurm greife in Teilen der Bevölkerung immer wieder um sich, so die ödp-Kreisvorsitzende. Kaum Beachtung fänden hingegen fachkundige Experten, die maßlose Übertreibungen anprangern und Entwarnung geben: „Das Risiko, sich zu infizieren, ist verschwindend gering“, erkläre beispielsweise Steffen G. Fleischhauer, Spezialist für essbare Wildpflanzen und Dozent an den Hochschulen Weihenstephan und Zürich.
Zudem hätten erst kürzlich Wissenschaftler der Technischen Universität München nachgewiesen, dass durch konsequentes Auslegen von Entwurmungsködern selbst die Infektionsrate von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm innerhalb weniger Jahre von derzeit etwa 50 % auf unter 3 % sinken würde, so Mutke, die sich dafür einsetzt, dass das vorbildhafte Fuchsbandwurmprojekt der Gemeinde Grünwald Breitenwirkung entfalten kann. Das Projekt führte nämlich dazu, dass die Füchse dort völlig vom Fuchsbandwurm befreit wurden.
Die Jägerschaft enthalte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien über das tatsächliche Ausmaß der Krankheit der Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig locke sogar der Freistaat Sachsen fast trotzig seine Hobby- und Freizeitjäger mit einem 20 Euro-Schein für jeden, der einen Fuchs erlegt und zum Nachweis ein Paar Fuchsohren abliefert. „Was dort geschieht, ist für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar“, empört sich die ödp-Kreisvorsitzende, die aber auch die Entwicklung in der eigenen Region mit Skepsis betrachtet.
Scheinbar bereite das Jagen und Töten den Jägern sehr viel Freude, wohingegen das Auslegen präparierter Köder gegen den Fuchsbandwurm eher eine lästige Tätigkeit sein könnte. Allerdings hätte sich schon bei der Tollwut gezeigt, dass einzig und allein durch umfangreiche Impfaktionen mit Ködern bei Füchsen ein entscheidender Erfolg erzielt werden konnte. Dessen ungeachtet musste von Jägern nach dem Wegfall des alten Feindbilds Tollwut folglich dringend ein neues geschaffen werden, um den Abschuss derjenigen Tierart uneingeschränkt weiter betreiben zu können, die als Konkurrent in der Jagd auf das sogenannte Niederwild, die Rebhühner oder Fasanen, ausgeschaltet werden sollte. So wundere es nicht, dass die Freizeitjäger es vorzögen, weiterhin der Fuchsjagd nachzugehen, statt aus den positiven Erfahrungen der Impfaktion zu lernen und nunmehr Köder gegen den Fuchsbandwurm auszulegen, folgert die ödp-Politikerin.
Gisela Mutke abschließend zu der Thematik: „So lange Internetforen ein Foto, welches einen Fuchs beim Aufprall des Hagels an Schrotpatronen auf seinen Körper zeigt, als besonders gelungen preisen und in anderen Bildern schwangere Fuchsmütter mit ihren aus dem Leib gerissenen Föten inszeniert werden, so lange ist etwas falsch in unserer Gesellschaft. Allgemeine Missstände in der Jagd, aber im speziellen auch die der Fuchsjagd, müssen endlich thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.

Thesenpapier zur Jagd

4.3.2010

Zwischen fünf und sechs Millionen Wildtiere werden jährlich von Jägern erlegt. Dabei dient nur ein Bruchteil der erlegten Tiere als Nahrung oder wird z.B. als Pelz verwertet. Das Hauptargument für dieses Tun sei der Arten- und Naturschutz, argumentieren die Jäger und die Politik, die den Rahmen für dieses Massaker bietet. Es gehe darum Bestände stabil zu halten und die bei uns fehlenden Prädatoren wie Wölfe und Bären zu ersetzen.
Bei dieser Argumentation schreien sowohl Wildbiologen als auch Tierrechtler und Tierschützer auf. Schockierend dabei ist, dass die Behörden, die Abschusszahlen festlegen, keinerlei fundierten Erkenntnisse über die tatsächliche Bestands- noch über die angeblich hohen Schadenszahlen haben. Bestandzahlen werden aus Abschusszahlen hochgerechnet. Eine Methode, die keinem wissenschaftlichen Standard entspricht.


Inzwischen ist hinlänglich wissenschaftlich bewiesen, dass diese vermeintliche Bestandsdezimierung die sozialen Strukturen im Tierreich zerstört und u.a. somit die Tiere zu einer unkontrollierten Vermehrung anregt. Hinzu kommt, dass mit direkten oder indirekten Fütterungen in das natürliche Nahrungsangebot der Tiere eingegriffen wird, was gerade in den Wintermonaten zum Aussetzen der natürlichen Selektion führt. Am Ende ist genau das Gegenteil der ursprünglichen Absicht erreicht: die Bestände erhöhen sich.

Bei der Betrachtung der Strukturen in der Jägerschaft und dem Agieren der politischen Instanzen ist nur ein konsequenter Schluss möglich: die in Deutschland praktizierte Jagd ist eine Hobby- und Spaßjagd, bei der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis und die Lust am Töten mit dem damit verbunden Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. Letzteres wird immer wieder durch Jägerberichte aus Insider-Kreisen bestätigt.
Die Behauptung der Jäger, Jagd sei angewandter Naturschutz, verkommt dabei zur Farce. Vielmehr ist festzustellen, dass Jagd oft mit Tierquälerei verbunden ist und in der Praxis oftmals feigem Mord an einem Mitlebewesen gleicht. Diese Argumentation der Tierschützer erhält zunehmend Rückhalt durch Wildbiologen.

Die Jagd findet in einer von der Gesellschaft oft wenig gekannten und wenig beachteten Subkultur - Tradition genannt - statt, deren Handeln durch eine für diesen Bereich lobbyistisch geprägte Gesetzesgebung legitimiert wird.
Jagdunfälle und "Fehlabschüsse", wenn z.B. bei einer Treibjagd ein Pferd oder eine Kuh erlegt wird, rütteln regelmäßig auf und rücken die Jagd für einen Moment in den Focus der Bevölkerung.

Wichtig ist auch zur erkennen, dass die Jagd keiner umfassenden behördlichen Kontrolle unterliegt. Der "Jagdschutz" obliegt den Jägern selbst, was einer Selbstkontrolle gleichkommt, die für ein demokratisches Gesellschaftssystem einen untragbaren Zustand darstellt.
Jagdbehörden beschränken sich meist auf das Ausstellen von Jagdscheinen, die Registrierung von Abschusszahlen und werden wiederum häufig von Jägern geleitet, so dass Jagdvergehen und Gesetzesverstöße häufig unerkannt und ungeahndet bleiben.

Weiter kommt hinzu, dass Jäger jährlich mehrere tausende Hunde und zehntausende von Katzen wegen „Wilderei“ töten, was selbstredend so gut wie keine Akzeptanz findet.
Da bereits 2004 eine EMNID-Umfrage ergab, dass mehr als 76 Prozent der Bevölkerung der Jagd kritisch gegenübersteht oder diese vollends ablehnt, ist es letztendlich verständlich, warum sich Widerstand gegen die Jagd mehrt.

Im Rahmen dieser Entwicklung haben nun führende Tierrechts-, Tierschutz- und Naturschutzorganisationen ein Thesenpapier unter dem Titel "Grundthesen zur Jagd" erarbeitet, welches die Fakten rund um die Jagd kurz und knapp analysiert. Aus diesen Thesen sind künftig weitreichende Forderungen abzuleiten, die der bisher praktizierten Jagd einen neuen Rahmen gewähren müssen.

Das Thesenpapier soll zum einen in der Bevölkerung eine noch höhere Aufmerksamkeit wecken – es besteht nach wie vor ein immenser Informationsbedarf – und zum anderen in die Diskussionen um die Jagdgesetzgebung eingreifen. So wird z.B. in Rheinland-Pfalz zur zeit eine Landesjagdgesetznovellierung diskutiert, bei der jedoch zu erkennen ist, dass der Tier- und auch der Naturschutz wieder weitestgehend auf der Strecke bleibt.

Die "Grundthesen zur Jagd" werden unterstützt von folgenden Organisationen und Initiativen (in alphabetischer Reihenfolge):

Aktion Kirche und Tiere – AKUT e.V.
www.aktion-kirche-und-tiere.de

Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt
www.albert-schweitzer-stiftung.de

AnimalSpirit
www.animal-spirit.at

Arbeitskreis-Tierschutz e.V.
www.arbeitskreis-tierschutz.de

Das Tier + Wir Stiftung für Ethik im Unterricht
www.tierundwir.ch

Für die Rechte der Robben
www.robbenschutz.de

Hans-Rönn-Stiftung
www.hans-roenn-Stiftung.de

Initiative jüdischer Tierschutz
www.tierimjudentum.de

Initiative zur Abschaffung der Jagd
www.abschaffung-der-jagd.de

Lassy.org
www.lassy.org

LUSH – fresh handmade cosmetics
www.lush.com

Natur ohne Jagd e.V.
www.natur-ohne-jagd.de

Ökologisch-Demokratische Partei, Kreisverband Baden-Baden
www.oedp-baden-baden.de

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa – PAKT e.V.
www.paktev.de

PeTA
www.peta.de

pro iure animalis
www.pro-iure-animalis.de

RespekTiere e.V.
www.respektiere.at

SOS-Galgos
www.sos-galgos.net

Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei
www.tierschutzpartei.de

Tiere brauchen Freunde e.V. Baden-Baden
www.tiere-brauchen-freunde.de

Tierheim Viernheim
www.tierheim-viernheim.de

Tierherberge Donzdorf
www.tierherberge-donzdorf.de

Tierrefugium Hanau
www.tierrefugium-hanau.de

Vegetarierbund Deutschland
www.vebu.de

Die verantwortlichen Organisationen verbinden mit ihren Thesen die Hoffnung, einen Weg hin zu einem tiergerechten und naturgerechten Umgang mit unseren Mitkreaturen und unserer Umwelt zu ebnen, ein neues Bewusstsein zu wecken, so wie es in den vergangen Jahrzehnten in wichtigen Belangen des Umweltschutz in Ansätzen geschehen ist.


Lesen Sie:
Grundthesen zur Jagd
pdf-download Grundthesen zur Jagd [395 KB]
Forderungen zur Novellierung der Jagdgesetzgebung


Gnadenlose Verfolgung: Über eine halbe Million Füchse werden von deutschen Jägern jedes Jahr erschossen oder in Fallen gefangen - ohne vernünftigen Grund.



Impf-Erfolge bei Tollwut und Fuchsbandwurm

14.2.2010

Tierschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Überall in Deutschland finden derzeit sogenannte "Fuchswochen" statt - großangelegte Jagden, bei denen Dutzende Jäger mit Gewehren und Hunden revierübergreifend Füchsen nachstellen. Meist kommt dabei ein erheblicher Teil der Füchse in den bejagten Gebieten zu Tode - und wird kurzerhand in der Tierkörperbeseitigung entsorgt. Füchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt und haben keine Schonzeit.
Diese gnadenlose Jagd auf Füchse versuchen die Jäger gegenüber der Öffentlichkeit mit zwei Argumenten zu rechtfertigen: dem angeblichen Schutz der Bevölkerung vor Tollwut und dem Fuchsbandwurm. Der Haken daran: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der "Weltorganisation für Tiergesundheit" als tollwutfrei.
(Quelle: Ärzte Zeitung, 7.8.2008). Und spätestens seit der aktuell veröffentlichten Untersuchung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der Technischen Universität München kann auch das Argument "Fuchsbandwurm" getrost in die Kategorie "Jägerlatein" eingeordnet werden.

Die Wissenschaftler wiesen nach, dass durch das konsequente Auslegen von Entwurmungsködern die Infektionsrate dauerhaft auf ein Minimum angesekt
werden kann. Bei einem Projekt im Landkreis Starnberg wurde die Befallsrate der Füchse innerhalb weniger Jahre auf unter 3 Prozent gesenkt (Quelle: Pressemeldung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan der TU München, Januar 2010).

"Tollwut" und "Fuchsbandwurm" - Rechtfertigung eines blutigen Hobbys?

Schon in den vergangenen Jahren hatten Forscher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Angst vor dem Fuchsbandwurm übertrieben sei. Laut Robert-Koch-Insitut gibt es in Deutschland pro Jahr im Schnitt weniger
als 20 bestätigte Fälle von Neuinfektionen. Und Professor Peter Kern, der das Europäische Echinokokkose-Register koordiniert, in dem alle bekannt gewordenen Infektionen mit dem Fuchsbandwurm dokumentiert werden, weist darauf hin, dass das größte Risiko der Ansteckung für den Menschen gar nicht der Fuchs ist, sondern der Hund. (Quelle: Kölner
Stadtanzeiger, 14.6.2009)

Zudem gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Jagd die Befallsrate der Füchse mit dem Bandwurm reduzieren kann. Auch bei der Tollwut führten einzig flächendeckende Impfaktionen mit Auslegung von Impfködern zum Erfolg - die Fuchsjagd hatte sich Studien zufolge als kontraproduktiv erwiesen und zur Ausbreitung der Tollwut sogar beigetragen.

Somit kann festgestellt werden, dass die angebliche Bedrohung der Volksgesundheit mit Tollwut und Fuchsbandwurm nicht exisitert. Dient sie nur als Rechtfertigung der Jäger für ihr Hobby?

Der wahre Grund für die Fuchsjagd: Jagdlust

Wenn nun aber "Tollwut" und "Fuchsbandwurm" als Jägermär entlarvt sind - was sind dann die wahren Gründe für die Fuchsjagd? Hier geben die einschlägigen Jagdzeitschriften und Jäger-Foren im Internet schnell Aufschluss: Von "Lust am Nachstellen und Erbeuten" ist dort die Rede, von der "Waidmannsfreude, einen Fuchs im Schrotschuss rollieren (sich überschlagen, Anm.d.Red.) zu lassen", vom "Reiz der winterlichen Fuchsjagd", vom "Jagdtrieb", vom "Jagdfieber" und vom „Kick“, den der Jäger beim tödlichen Schuss erlebt. Oft werden Füchse auch als Beutekonkurrenten
des Jägers mit an Fanatismus grenzendem Eifer verfolgt. Auf Fotos zeigen sich stolze Waidmänner, denen die "Strecke" der totgeschossenen Füchse zu Füßen liegt.

Tier- und Naturschützer fordern Verbot der Fuchsjagd

Seit dem Jahr 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Das Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne "vernünftigen Grund". Ist die jägerische "Lust am Töten" ein vernünftiger Grund? Etwa eine halbe Million Füchse fällt Jahr für Jahr der Jagdlust der Waidmänner zum Opfer - ohne vernünftigen Grund. Dies ist gesellschaftlich nicht mehr länger hinnehmbar. Seit Jahren fordern Tier- und Naturschützer ein Verbot der Fuchsjagd. "Jagd auf Füchse ist ökologisch widersinnig und aus ethischer Sicht verwerflich", sagt Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd.

Anders, als von Jägern oft behauptet, nehmen unbejagte Fuchsbestände keinesfalls überhand. Komplexe Sozialstrukturen, in denen bei hoher Populationsdichte und geringem Jagddruck deutlich weniger Welpen zur Welt kommen, beschränken die Vermehrungsrate. Der renommierte Biologe und Fuchsforscher Erik Zimen kommentierte dieses Phänomen plakativ mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend".

Füchse erfüllen eine wichtige Rolle als "Gesundheitspolizei" in der Natur. Sie fangen hauptsächlich Mäuse - zum Nutzen der Landwirtschaft -, vertilgen Aas und erbeuten meist kranke oder verletzte Tiere und tragen somit zur Gesunderhaltung der Tierpopulationen bei. Doch der Fuchs ist nicht nur „Gesundheitspolizei“ in der Natur, sondern trägt auch zum Schutz des Waldes, da er Waldwühlmäuse (Rötelmäuse) vertilgt. Forstleute sind seit langem der Meinung, dass der Fuchs im Wald mehr Nutzen als Schaden stiftet. Denn die oft erheblichen Schälschäden an jungen Bäumen durch die Rötelmaus treten immer dann auf, wenn er stark reduziert ist.

Dokumentation und weitere Informationen zum Thema Fuchsbandwurm und Tollwut



Strafanzeige gegen riesige Treibjagd bei Schnee

Großjagd während des Schneesturms "Daisy" in Baden-Württemberg
Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige


Am 9.1.2010 fand eine groß angelegte revierübergreifende Bewegungsjagd auf Wildschweine im Umkreis von Mundelfingen statt - trotz katastrophaler Witterungsbedingungen für das Wild durch Schneesturm "Daisy". An dieser Jagd nahmen 200 Jäger (!) und 40 Treiber teil. Deutschlandweit wurden zur gleichen Zeit etliche Treibjagden aus Tierschutzgründen abgesagt.

Bei derartigen Witterungsverhältnissen fahren die Tiere ihren Energiehaushalt weit herunter und kommen zur Ruhe. „Auf der Flucht verbrauchen sie schlagartig jede Menge Energie - schlimmstenfalls zu viel, um den Winter unbeschadet zu überstehen“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutz-Verband in Bonn. Aufgrund des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen kommt es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst.
Dies aber war den verantwortlichen Jägern egal. Stattdessen wurde die Jagd sogar auf neun Jagdreviere ausgedehnt: die staatliche Regiejagd Scheffheu, fünf Hüfinger Jagden, die Jagd Wutach und die Jagden Achdorf I und II.

Bewegungsjagden während Notzeit sind nicht weidgerecht
Diese Auffassung teilt auch der Bayerische Landesjagdverband. Danach sollen Bewegungsjagden „nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden“.

"Die Veranstaltung einer revierübergreifenden Bewegungsjagd mit 200 Jägern und 40 Treibern sowie Dutzenden zum Einsatz kommenden Gebrauchshunden bei einer für Wild derart katastrophalen Witterung zeugt von einer geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und der Teilnehmer", sagt Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Diese gefühllose Gesinnung komme dadurch zum Ausdruck, dass den Verantwortlichen das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leid der Tiere aus objektivierter Sicht völlig abhanden gekommen sei.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Das Tierschutzgesetz soll gerade dazu dienen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisationen die Strafanzeige gestellt hat. "Auch wenn es dem einen oder anderen Jäger eher hinderlich erscheint, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung oder die sonstige Behandlung von Wirbeltieren an Voraussetzungen geknüpft ist." Durch die nicht weidgerechte Großjagd, bei der 25 Wildschweine, 15 Rehe und 11 Füchse getötet wurden, hätten die verantwortlichen Jäger den betroffenen Wirbeltieren vermeidbare Leiden zugefügt, was nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist.

Anzeigeerstatter sind die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis.

Strafanzeige als pdf downloaden [103 KB]


Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten in Höchberg, Landkreis Würzburg
Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige gegen Polizisten  


Bei einer Treibjagd im Reichenberger Wald flüchteten Sonntagnachmittag 13 Wildschweine in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage, die ein Mitarbeiter einer Firma daraufhin abschloss. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei konnte somit eine konkrete Gefahr durch die Wildschweine ausgeschlossen werden. Da die Wildschweine auch nach dem Öffnen des Garagentores sich nicht veranlasst sahen, die Garage wieder zu verlassen, ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hat daher Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt - wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

"Tiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hat. "Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre", so der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine polizeiliche Maßnahme nicht rechtfertigen.
"Nach Abzug der aufgebrachten Menschen und der damit automatisch einhergehenden Beruhigung der Wildschweine hätte nur die Garage nach Eintritt der Dunkelheit geöffnet werden müssen", so Roland Dunkel, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Die Tiere hätten in den Wald zurückkehren können, ohne dass dabei irgendjemand zu Schaden gekommen wäre.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Auch wenn es die Behörden in vielen Fällen nicht wahrhaben wollen, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz strafbar ist", so Rechtsanwalt Storr. Der Tierschutz wurde zudem im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Diese Staatszielbestimmung gibt dem Staat den umfassenden Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere auf. Auf diese Weise wird der Tierschutz zur Aufgabe der öffentlichen Gewalt. An diesen Rechtsgrundsätzen hat sich insbesondere auch die Polizei als Organ der öffentlichen Gewalt zu orientieren.
Damit dieser Grundsatz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis von den Behörden auch umgesetzt wird, hat die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt. Nach dem Tierschutzgesetz ist es nämlich strafbar, wenn Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden.
"Die Wildschweinmutter, die mit ihren Kindern der Treibjagd entkommen war, erwartete im Gewerbegebiet Höchberg eine gnadenlose Hinrichtung durch die Polizei. Diese Tiertragödie zeigt, dass die Behörden Tiere in vielen Fällen immer noch wie Sachen behandeln", so der Vorsitzende des Arbeitskreises humaner Tierschutz.

Neustadt, den 15.12.2009
Rechtsanwalt
Dominik Storr

Lesen Sie die Strafanzeige (pdf-download) [80 KB]


Jagd - Gefahr für Autofahrer

Treibjagden: Tiere flüchten in Panik

Seit die Jagdsaison im Herbst begonnen hat, sind die Zeitungen voll mit Meldungen über Wildunfälle. Doch im Grunde sind es nicht die Tiere, welche den Straßenverkehr gefährden – Wildschweine und Rehe befinden sich auf der Flucht vor den tödlichen Kugeln der Jäger. Somit ist die Jagd, insbesondere Treib- und Drückjagden, eine Gefahr für Autofahrer - und sogar Passanten und Geschäftsleute in Ortschaften.
 


Treibjagden als Ursache für Wildunfälle
Es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem sich nicht durch eine Treibjagd ein Unfall ereignet. Aufgescheucht durch 50 oder gar mehr als 100 Jäger und Treiber, gehetzt von einer Meute von Jagdhunden, rennen die Wildtiere um ihr Leben. Dabei flüchten sie auch über Straßen und Autobahnen, wo sich dann die so genannten Wildunfälle ereignen. Die Folgen sind erschreckend: Kürzlich wurde eine junge Frau schwer verletzt, weil ein Damhirsch die Windschutzscheibe durchschlagen hatte. Ursache war laut Pressemeldungen eine Treibjagd.
Wer haftet nun für den Schaden? Wer ist für den Verkehrsunfall verantwortlich? Werden dafür die Jäger zur Rechenschaft gezogen?
Auf den schweren Verkehrsunfall der jungen Frau angesprochen, versucht sich ein zuständiger Jagdleiter zu rechtfertigen: „Im übrigen müsste bekannt sein, dass in diesen Wochen überall im Land Jagden stattfinden und deshalb verstärkt mit aufgescheuchtem Wild gerechnet werden muss.“ (Kieler Nachrichten, 9.12.2009) - Sind also die Autofahrer selbst schuld, weil sie nicht mit der Treibjagd gerechnet haben? Oder müssten nicht vielmehr die Treibjagden verboten werden – wegen der Verkehrssicherheit ebenso wie aus Tierschutzgründen? Und: Ist eigentlich in der Öffentlichkeit bekannt, dass viele so genannte Wildunfälle durch Jäger verursacht wurden?

Jäger trifft Auto
In der Treibjagdsaison muss man als Autofahrer nicht nur Wildunfälle fürchten – so mancher Schuss trifft aus Versehen ein Auto. So wurde kürzlich ein Postbote wurde durch das geöffnete Fenster seines Autos getroffen, während eine Treibjagd aus Hasen stattfand – er bekam eine Schrotkugel ins Gesicht (Spiegel online, 7.12.2009).

Treibjagd – Tiere flüchten in Ortschaften
Doch die Jagd bringt nicht nur Autofahrer in Gefahr: Wildschweine flüchten bei Treibjagden – zum Teil bereits angeschossen - in Ortschaften, wo sie Passanten in Angst und Schrecken versetzen. In Panik springen durch Fenster und Türen in Wohnungen, Geschäfte, Schulen und Gewerbebetriebe, wodurch erheblicher Schaden angerichtet wird:
Am 1.12.2009 meldete die Ludwigsburger Kreiszeitung, dass wegen einer großen Treibjagd zwei Wildschweine durch die Bahnhofsstraße rannten- Passanten fühlten sich gefährdet.
Am 9.12.2009 berichteten die Kieler Nachrichten, dass die Bewohner eines Dorfes nicht über eine Treibjagd informiert worden seien, obwohl sich auf der betreffenden Weide täglich Kinder mit Pferden aufhielten.
Am 10.12.2009 meldeten die ka-News aus Karlsruhe, dass vier Wildschweine auf der Flucht vor einer Treibjagd durch die Stadtmitte von Maulbronn rannten und Passanten und Polizei in Atem hielten. Die panischen Tiere sprangen sogar in ein Bekleidungsgeschäft und einen Dönerladen, wodurch Schaden angerichtet wurde.
Am 13.12.2009 meldete die HNA: „Auf der Flucht vor Jägern sind am Samstagnachmittag vier Wildschweine auf das Gelände der Mittelpunktschule in Calden geflüchtet.“ Eines der Tiere sprang dabei sogar durch eine vergitterte Glasscheibe einer Eingangstür.
Und am 15.12.2009 titelte das Main Echo: „13 Wildschweine bei Drückjagd in Garage verirrt“. Die Tiere waren über mehrere Straßen in das Gewerbegebiet Höchberg geflüchtet, wo sie schließlich von einem jagenden Polizisten erschossen wurden.

Langzeitstudie: Jagd führt zur Vermehrung von Wildschweinen
Die Jagd gefährdet nicht nur Leben und Gesundheit Menschen, sondern sie schädigt auch das Gleichgewicht in der Natur. Immer mehr Wissenschaftler weisen darauf hin, dass gerade die Jagd auf Wildschweine absolut contraproduktiv ist: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, umso stärker vermehren sie sich. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine aktuell publizierte französische Langzeitstudie: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)

Jagd gefährdet Wildtiere, Haustiere und Menschen
„Während die Weihnachtszeit zur friedvollen Einkehr motiviert, bringen die Jäger den Wildtieren Tod und Verfolgung in Wald, Feld und Flur“, so der Biologe Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. „Dieses bizarre und todbringende Hobby einer kleinen Minderheit von 0,4 Prozent ist dabei weder biologisch, noch ökologisch gerechtfertigt.“ Die Jagd sei kein unabänderbares Naturgesetz: „Jagd gefährdet und terrorisiert Wildtiere, Haustiere und Menschen. Jagd gefährdet die Umwelt: bedrohte Arten werden getötet und giftige Schwermetalle in die Natur geballert“, so der Biologe weiter. Und er fragt: „Wie lange will sich das die nichtjagdende Öffentlichkeit noch gefallen lassen?“


Tier- und Naturschützer schlagen Alarm:

Revierübergreifende Jagd auf Wildschweine rechtswidrig?

Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch“ und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009). Doch zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen schlagen dagegen Alarm: „Die Jagd hat mit den sogenannten revierübergreifenden Treib- und Drückjagden unter Teilnahme einer oder mehrerer Hundertschaften von Jägern und Treibern, der Absperrung ganzer Landstriche zulasten von Spaziergängern, Joggern, Mountainbikefahrern, Reitern sowie der damit einhergehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung völlig neue Dimensionen angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Karnowsky von der Hans-Rönn-Stiftung.

Erweiterung der bisher revierbezogenen Jagdausübung ist rechtlich fragwürdig

Die Natur- und Tierschützer haben Staatsminister Brunner im Visier. Dieser ziehe die Rechtfertigung für die neue Jagdmethode aus einer angeblich notwendigen Schädlingsbekämpfung. „Die Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen revierbezogenen Jagdausübung darf daher nur zu diesem - konkret nachgewiesenen - Zweck ausgeübt werden“, erklärt Rechtsanwalt Dominik Storr, der von der Hans-Rönn-Stiftung und von weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen beauftragt wurde, um den Wildschweinen in Deutschland gemeinsam eine Stimme zu geben.

„Minister Brunner wird den Beweis der notwendigen Schädlingsbekämpfung nicht führen können“, ist sich Rechtsanwalt Storr sicher: Zum einen würden in Bayern die überwiegende Anzahl der Wildschäden nicht behördlich erfasst (vgl. Niels Hahn, Evaluierung der Empfehlungen zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände in Bayern, S. 50 u. 51). Von behördlich nicht erfassten Schäden könne nicht auf eine notwendige Schädlingsbekämpfung geschlossen werden. Zum anderen sei anhand einer jüngst im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlichten Langzeitstudie, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich ist für die hohe Wildschweinpopulation. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich (Journal of Animal Ecology 2009, 78, 1278-1290).

Fortschritt und Innovation - nur nicht bei der Jagd

„Bayern möchte überall modern, fortschrittlich und innovativ sein. Nur bei der Jagd verschließt sich Bayern willentlich den wissenschaftlichen Fakten“, sagt der Biologe Kurt Eicher von der „Initiative zur Abschaffung der Jagd“.

Rechtliche Klärung des Wildschweinproblems wird angestrebt

Die Natur- und Tierschützer wollen das bundesweite Massaker an Wildschweinen, welches das (angebliche) Wildschweinproblem nur noch verschärft, nicht hinnehmen und einer rechtlichen Klärung zuführen. Ihr Anwalt hält die revierübergreifenden Treib- und Drückjagden nicht von der revierbezogenen Gesetzeslage gedeckt. Auch entspreche diese Form der Jagd nicht den anerkannten Grundsätzen der „deutschen Weidgerechtigkeit“. „Das Tor zu strafbewährten Verstößen gegen das Tier-, Naturschutz- und Umweltstrafrecht sei somit durch den Jagdfrevel geöffnet“, erklärt Rechtsanwalt Storr.
In einem öffentlichen Brief wurde der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner aufgefordert, die Ausübung revierübergreifender Treib- und Drückjagden in Bayern sofort zu untersagen.

Lesen Sie das offene Schreiben an Landwirtschaftsminister Brunner [63 KB]

Schockierender Film:

Ein Jäger hat ein Wildschwein angeschossen - der Film dokumentiert den grausamen, qualvoll langsamen Tod des Tieres. Mindestens sieben Mal schoss der über 80jährige Waidmann in den Körper des Wildschweines - nach einer Stunde war es immer noch nicht tot...

Download für Windows Media Player:
http://www.lusttoeter.de

Bericht des Filmers 


Jagdgener steht kurz vor dem Ziel

Die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Deutschland ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommen worden!
Dies ist ein sehr gutes Zeichen, denn die meisten Beschwerden werden – mangels Erfolgsaussichten – vom Europäischen Gerichtshof vorab zurückgewiesen.
Zunächst hat nun die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte März 2010 Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend – also noch 2010 – kann mit einer Entscheidung in Straßburg gerechnet werden.  


Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten.

Wir schauen nun alle gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der schon 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden hat, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

mehr dazu: www.zwangsbejagung-ade.de

Sind die Jäger schuld an der Wildschweinschwemme?

Studie: Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

 


Derzeit ist in allen Zeitungen von einer „Wildschweinschwemme“, gar von einer „Wildschwein-Plage“ zu lesen. Doch obwohl in Deutschland so viele Wildschweine geschossen werden, wie noch nie seit Beginn Aufzeichnungen in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, steigt die Anzahl der Wildschweine weiter.
Ist die Lösung des „Wildschweinproblems“, noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich. Auf diesen Zusammenhang weisen immer mehr Wissenschaftler hin. Und zu diesem
Ergebnis kommt auch eine aktuell publizierte französische Langzeitstudie: Starke Bejagung führt zu zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.

Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Das Ergebnis wurde nun im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlicht: Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009) Mit dieser Studie ist bewiesen, dass die starke Vermehrung bei Wildschweinen nicht auf nur vom Futterangebot abhängt, sondern auch von der intensiven Bejagung.

Stärkere Vermehrung durch die Jagd

Durch die Jagd vermehren sich Wildtiere stärker als unter natürlichen Umständen, meint auch Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter statt findet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort“, sagt Reichholf. (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Der Biologe Kurt Eicher von der „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ weist zudem darauf hin, dass Jäger durch legale oder illegale Zufütterungen und so genannte „Kirrungen“ für ein unnatürlich hohes Nahrungsangebot für Wildschweine sorgen – und damit wiederum zur Vermehrung beitragen. So hat die Wildforschungsstelle Aulendorf errechnet, dass allein in Baden-Württemberg jährlich 4.000 Tonnen Mais allein als „Kirrung“ ausgebracht werden – das sind pro erlegtem Wildschwein im Schnitt etwa 100 Kilo (!) Mais. Gerade Mais fördert nachweislich die Fruchtbarkeit von Wildschweinen.
Doch Jäger argumentieren lieber, dass die hohe Zahl der Eicheln und Bucheckern in den Wäldern verantwortlich für die Wildschweinschwemme sei. Darüber kann der Biologe Kurt Eicher nur den Kopf schütteln: „Den Tieren standen im Herbst schon immer Bucheckern und Eicheln in den heutigen Mengen zur Verfügung - früher eventuell sogar noch mehr, da der Wald gesünder war.“

Zerstörung der Sozialstruktur

Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“. Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten“, so Happ (in der Jägerzeitung "Wild und Hund", 23/2002).

Auch Wildmeister Gerold Wandel weist auf das Jagd-Problem hin: „Jetzt werden die Sauen wirklich wehrhaft! Sie wehren sich mit einer unglaublichen Zuwachsdynamik gegen den falschen, asozialen Abschuss in den Altersklassen.“ (Jagdzeitung PIRSCH 1/2004)

Kann die Natur sich selbst regulieren?

Die Natur hatte eigentlich alles hervorragend geregelt: Erfahrene weibliche Wildschweine - die Leitbachen - sorgen für die Ordnung in der Rotte und für Geburtenkontrolle. „Die Hormone der Leitbachen bestimmen die Empfängnisbereitschaft aller Weibchen der Gruppe und verhindern, dass zu junge Tiere befruchtet werden“, so der Biologe Kurt Eicher, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. „Fehlen die Leitbachen, weil sie bei der Jagd getötet wurden, löst sich die Ordnung auf. Die Sozialstruktur ist zerstört und die Wildschweine vermehren sich unkontrolliert.“

Ragnar Kinzelbach, Zoologe an der Universität Rostock, ist überzeugt: „Die Jagd ist überflüssig. Wenn man sie einstellt, regulieren sich die Bestände von allein.“ (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Lesen Sie weitere Beweise: Die Ursache der Wildschweinschwemme

Lesen Sie die Übersetzung der französischen Langzeitstudie als pdf-download [4.523 KB]

Die Ursachen der Wildschweinschwemme

Mehr Jagd macht Wildschweine früher reif
Wissenschaftliche Studien zeigen: Jagd ist kontraproduktiv


So süß die Frischlinge sind, so viel Ärger können ausgewachsene Wildschweine bereiten. Der Vermehrung der Tiere ist schwer beizukommen, zumal sich Jagen als kontraproduktiv erwiesen hat.
Intensive Bejagung scheint aber kein Ausweg zu sein, wie wissenschaftliche Studien nun zeigen. (...)
Zwar hätten verschiedene europäische Regionen noch recht unterschiedliche Populationsdichten vorzuweisen, doch die Zuwachsraten seien fast überall die gleichen. (...)
Über die möglichen Ursachen der Schwarzwildschwemme streiten sich Biologen, Jäger und Tierschützer schon seit Jahren. Letztere behaupten, dass vor allem die Wildfütterungen der Jäger Schuld seien. Tatsächlich werden zum Beispiel in Südwestdeutschland Wildschweine mit durchschnittlichen Futtermengen von mehr als 100 kg jährlich pro geschossenes Tier praktisch gemästet. (...)
Ein weiterer Kritikpunkt von Jagdgegnern bezieht sich auf den Abschuss selbst. Erhöhter Jagddruck, so die Tierschützer, bringe das Sozialgefüge der Wildschweinrotten aus dem Gleichgewicht und fördere so eine übermäßige Fortpflanzung, weil in Ermangelung von älteren "Bachen" - Muttertieren -
die jungen Säue frühreif gedeckt würden. Allerdings ließ sich diese These bislang kaum wissenschaftlich untermauern. Die Debatte dürfte nun aber neu befeuert werden.
Laut einer aktuell publizierten französischen Langzeitstudie scheint starke Bejagung durchaus die Fortpflanzungsfähigkeit zu stimulieren. In einem Waldgebiet im Departement Haute Marne erreichen deutlich mehr Jungsäue vor dem Ende ihres ersten Lebensjahres die Geschlechtsreife und werden trächtig, als dies zum Beispiel bei ihren Artgenossen in den
Pyrenäen der Fall ist. Dort sind weniger Jäger unterwegs (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology).
Das Durchschnittsgewicht der erstmalig Fruchtbaren ist bei den untersuchten französischen Säuen ebenfalls geringer. (...)
Der Standard, Printausgabe, 16.09.2009

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Wildschweine wehren sich gegen den falschen, asozialen Abschuss

„Jetzt werden die Sauen wirklich wehrhaft! Sie wehren sich mit einer unglaublichen Zuwachsdynamik gegen den falschen, asozialen Abschuss in den Altersklassen....
Diese Fehlabschüsse führen bekanntlich zur unbehinderten Vermehrung des Schwarzwildes. Wollen wir wirklich die Vermehrung noch stoppen, dann müsste unter anderem für drei Jahre der Abschuss der Keiler und großen Bachen untersagt werden. Das wäre dann ein realer Schutz der wichtigsten Leitbachen, sie würden wieder eine soziale Ordnung in den Wildbestand bringen. Aber hat die Jagd noch die Kraft, wildbiologische Erkenntnisse durchzusetzen – oder lässt sie sich in die Schädlingsbekämpfung treiben? Jagd und Jäger verlieren ihr Ansehen...“
Wildmeister Gerold Wandel in Jagdzeitung PIRSCH 1/2004

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Zerstörung von Sozialstrukturen

"Abschließend muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was wir im Zusammenhang mit der Schwarzwildhege denn nun eigentlich wollen? Bei allen jagdlichen Freuden, die uns das Schwarzwildbeschert, sind wir leider nicht in der Lage - und zwar republikweit -, so mit den Sauen umzugehen, dass man von sozialbiologischstabilen Beständen sprechen könnte.
Trotz Schwarzwildringen, Hegegemeinschaften und Ähnlichem, die bedauernswerterweise häufig nur auf dem Papier funktionieren, kann wohl gegenwärtig kaum irgendwo der Nachweis einer nachhaltigen Altersklassenhege erbracht werden. Dazu gehören eine befriedigende Anzahl an Leitbachentypen und reifen Keilern (ab 5 Jahre). Wo bleibt die Verpflichtung nach § 1 BJG zur Hegepflicht?
Unsere Schwarzwildbestände sind (oder waren sie?) hoch, sozialbiologisch desorganisiert, in ihrer Struktur eher "Kindergärten"! Der Begriff asozial ist wohl am treffendsten, denn die Sozialstrukturen sind zerstört.
Reife Keiler sind die seltene Ausnahme, "Kinder gebären Kinder" und die damit provozierte Verzwergung der Bachen schreitet dramatisch fort.
Wir Jäger (!) haben dabei zudem einen Schwarzwildbestand geschaffen, der höchst anfällig ist."
Auszüge aus einem Kommentar von Hans-Joachim Duderstaedt in der Dezemberausgabe 2006 der Jägerzeitschrift PIRSCH

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Leitbachenabschuss – größtmöglicher Fehler von jägerischer Seite

Der Kreisjägermeister machte in seinem Vortrag mehrfach deutlich, dass ohne die Kenntnisse der Verhaltenspsychologie innerhalb einer Wildschweinrotte weder eine erfolgreiche Jagd noch ein erfolgreiches Wildmanagement möglich seien.
Klaiber machte das am Beispiel der Leitbache deutlich, die die Rotte führt. Als einen der größten möglichen Fehler von jägerischer Seite stellte Klaiber den Abschuss dieser Leitbache dar. Zu den Aufgaben des Leittieres gehöre es beispielsweise dafür zu sorgen, dass nicht bereits die älteren Jungtiere wieder Frischlinge bekommen. Auch halte sie die älteren Jungtiere, die „Überläufer“ in Zaum und verhindere damit noch größere Flurschäden. Klaiber: „Eine reine Überläuferrotte ist so etwas wie eine Bande menschlicher Halbstarker.“ Der Jäger muss bei der Wildschweinjagd gesetzliche Vorgaben beachten. Sollte er ein Mutterschwein von den Frischlingen wegschießen, wäre das sogar eine Straftat im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Südkurier, 4.7.2009 (Auszug)

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Berufsjäger: Wildschweine regulieren ihren Bestand selbst,
wenn sie in intakten Familienverbänden unterwegs sind

Helmut Hilpisch, Berufsjäger in Diensten der Hövel’schen Rentei, sieht Fehler in der Jagd und Politik: Wildschweine regulieren ihren Bestand selbst – zumindest dann, wenn sie in intakten Familienverbänden unterwegs sind. Dann sorgt ihr Sozialverhalten dafür, dass nur einzelne weibliche Tiere rauschig werden: Lediglich die älteren Bachen werden dann befruchtet. Fehlen diese älteren Bachen, werden auch jüngere weibliche Tiere schnell trächtig. Mit anderen Worten: Statt zwei alten Tieren werden fünf junge zum Muttertier – von noch mehr Frischlingen. »Es kommt immer wieder vor, dass ältere Bachen zum falschen Zeitpunkt geschossen werden«, kritisiert Hilpisch. Politisch könne das reguliert werden, indem während des Frühjahrs eine Schonzeit für adulte Bachen ausgesprochen werde. (...)
Quelle: Siegener Zeitung, 18.10.2008(Auszug)

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Wildschwein-Vermehrung völlig außer Kontrolle
Sozialstruktur aus Fugen geraten


Wenn Wildschwein-Babys im November durch Hessens Wälder toben, ist das kein gutes Zeichen: Sie sind zu klein für die winterliche Notzeit. In der Regel kommen Frischlinge im Frühjahr zur Welt und haben genug Zeit, sich für ihren ersten Winter Speck anzufressen. Dass in diesem Herbst noch Gestreifte unterwegs sind, liegt an der aus den Fugen geratenen Sozialstruktur der Tiere und der explosionsartigen Vermehrung. Der Landesjagdverband beklagt "die desolate Situation in den Schwarzwildrotten". Fehler bei der Jagd trugen dazu bei.
Normalerweise sorgen erfahrene weibliche Tiere, die Leitbachen, nicht nur für Ordnung in der Rotte, sondern auch für Geburtenkontrolle. Ihre Hormone bestimmen die Empfängnisbereitschaft aller Weibchen der Gruppe - in der Regel im Dezember/Januar - und verhindern, dass zu junge Tiere befruchtet werden. Männliche Tiere (Keiler) statten den Rotten nur Besuche zur Paarung ab. Vier Monate später werden die Frischlinge geboren. Fehlen Leitbachen, weil sie bei der Jagd oder Unfällen getötet wurden, löst sich die Ordnung auf. Junge Bachen sind dann schon unter einem Jahr empfängnisbereit und bekommen Frischlinge, einen Zeitplan gibt es nicht mehr. Folge laut Jagdverband: "Unkontrollierbare Vermehrung".
Allgemeine Zeitung, 11.12.2007


Schweinepestgefahr durch Jäger

Wildschwein-Fütterung löst Sorge vor Schweinepest aus

KREIS PEINE. Das Veterinäramt des Kreises geht aktuellen Hinweisen nach, dass Wildschweine im Landkreis mit Schlacht- und Speiseabfällen gefüttert wurden. Das ist aus Seuchenschutzgründen verboten – im schlimmsten Fall droht die Schweinepest.

Im Januar wurde das Schweinepest-Virus bei mehreren Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund warnt das Friedrich-Löffler-Institut ausdrücklich davor, Speise- und Schlachtabfälle für Kirrungen zu verwenden – also zum Anfüttern von Schwarzwild.

(...) Die Hinweise stammen von Jürgen Streichert, Abgeordneter der Grünen im Kreistag. Er hat drei Futterstellen entdeckt: Zwei in Lengede und eine nahe des Sundern in Peine, zwischen Herzberg und dem Eixer See. Eine Futterstelle sei mit Innereien von geschlachteten Tieren, Geflügelabfällen – kritisch im Hinblick auf die Vogelgrippe – sowie Melonen und Gemüse bestückt gewesen: "Alles, was der Wochenmarkt hergibt", umschreibt Streichert das Sammelsurium.
Quelle: www.newsclick,.de, 28.02.2009

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Schlachtabfälle illegal entsorgt – Bei Schweinepest wachsam bleiben

Siegburg (aho) Wie so häufig in Deutschland wurden jetzt auch im Rhein-Sieg-Kreis illegal entsorgte Schlachtabfälle entdeckt. Wie das Veterinäramt des Kreises mitteilte, entdeckten spielende Kinder am Dienstag in Wachtberg-Villip rund 240 Kilogramm Schlachtabfälle von Schweinen in einem Waldstück.
Die Fundstelle lag in unmittelbarer Nähe zu einem Schweinemastbetrieb. (...)
Aus diesem Anlass weist das Veterinäramt auf die Wichtigkeit der Seuchenhygiene und auf das Verbot der Entsorgung von Schlachtabfällen in der freien Landschaft hin. Durch die illegale Entsorgung von Schweinschlachtabfällen in der Natur ist es bereits in Deutschland zum Ausbruch der Klassischen Schweinepest gekommen, so das Veterinäramt. (...)
Quelle: http://www.animal-health-online.de, 30.1.2008(Auszug)

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Schweinepest kommt aus Massentierhaltung

Die Schweinepest hat ihren Ursprung in der Massentierhaltung der Hausschweine und bedroht die Wildschweine.“
Gerold Wandel in der Zeitschrift „Pirsch“ 22/2002

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Kein Fall nachgewiesen, in denen Schweinepest zuerst in Wildschweinbeständen aufgetreten ist

„Die Schweine-Intensivhaltungen sind heutzutage zweifelsfrei als das wesentliche Reservoir des Virus zu erachten, von wo aus es in Wildschweinbestände getragen wird.“
„Bisher sind keine Fälle nachgewiesen, in denen die Schweinepest zuerst in Wildschweinbeständen aufgetreten ist.“
Aus einem Gutachten des Sachverständigen Dr. Eberhard Schneider, Göttingen

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Bundesministerium für Verbraucherschutz: Erreger wird von außen in Wildschweinbestände eingetragen
Epidemiologische Untersuchungen in Schwarzwildbeständen mehrerer Bundesländer in den letzten 14 Jahren haben gezeigt, dass unsere Wildschweine ad hoc kein natürliches Reservoir für Viren der KSP darstellen. Vielmehr werden die Erreger in gewisser Regelmäßigkeit in die Wildschweinbestände von außen eingetragen.
Forschungsreport 1/01 des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft



Demonstration "Natur ohne Jagd" in Mainz

Natur in der Krise

Jäger ruinieren das natürliche Gleichgewicht


Am 7. November 2009 fordern die Tier- und Naturschützer zum wiederholten Male in Mainz bei einer bundesweiten Demonstration ein Ende der Jagd. „Das Ende der Jagd wäre ein kleiner Schritt für den Frieden - aber ein großer Beitrag für unsere Natur“, so Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd.

Nachdem in den vergangen Monaten die „Horrormeldungen“ über die bundesweit gestiegenen Wildschweinzahlen ständig zu lesen waren, ist die Politik anscheinend nicht in der Lage, die Ursachen für diese explodierenden Schwarzkittelzahlen zu erkennen und die Verursacher zu stoppen.

Seit Jahren fordern Tier- und Naturschützer eine Novellierung der Jagdgesetze, weil Untersuchungen schon lange belegen, dass die Tierregulation mit der Flinte noch nie funktioniert hat - und die Jäger durch tonnenweise Zufütterungen vor allem die Wildschweinbestände drastisch erhöht haben. Weiterhin sind selektive Wildtierabschüsse und Hege von Trophäenträgern ein weiterer Grund, weshalb sich ein natürliches Gleichgewicht in unserer noch verbliebenen Restnatur nicht einstellen kann. Die jagdliche Triebbefriedigung einiger weniger Lodenträger kostet jährlich über 5 Millionen Wildtieren das Leben - und verschlechtert gleichzeitig auch noch unsere Umwelt, da sich Jäger schon seit Jahren weigern auf das Schwermetall Blei in ihrer Jagdmunition zu verzichten.

Blei verschlechtert die Böden und ist schon in kleinsten Mengen giftig für alle Lebensformen. Auch bei der jüngsten parlamentarischen Initiative im Bundestag (Grüne/Juni 2009), das Blei in der Jagdmunition zu verbieten, haben sich wiederum die solventen aber einflussreichen Jägerverbände gegen eine Natur schonende und zeitgemäße Anpassung mittels „ihrer“ Politiker, die sich jetzt in einer Koalition wiederfinden, zur Wehr gesetzt.

Doch die Natur gehört nicht den Jägern, sondern uns allen - deshalb wehren wir uns mit dieser Demonstration gegen die weitere Ausbeutung, Verstümmelung und Zerstörung unserer Natur durch Jäger. Da in Umfragen der letzten Jahre sich über 75% der Bevölkerung sich gegen die Hobbyjagd aussprechen und diese eindeutig ablehnt, müssen wir auch hier wiederholt feststellen: „Wir sind das Volk!“

Die bundesweite Demonstration für eine Natur ohne Jagd findet am 7. November 2009 statt, Treffpunkt 12 Uhr vor dem Hauptbahnhof Mainz, Abschlusskundgebung auf dem Neubrunnenplatz.

Veranstalter sind pro iure animalis, Natur ohne Jagd e. V. und die Initiative zur Abschaffung der Jagd.

Im Anschluss findet eine Mahnwache vor dem Mainzer Dom anlässlich der Hubertusmesse statt.



Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Oktober 2009

Versuchten Jäger auf Gericht Einfluss zu nehmen?

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt


Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" also? Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."

Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.

Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken

Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.

Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg

„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.

Verfahren sind für Bayern richtungsweisend

Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.

Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt

Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
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12.2.09: Berufungsklage: Stoppt Zwangsbejagung!

"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft - Kläger legen Berufung ein

Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Medienberichten zu Folge waren drei der fünf Richter Jäger. Der beteiligte ehrenamtlichen Richter, Andreas Oestemer, ist zudem prominentes Mitglied des Bayerischen
Landesjagdverbandes. Die Kläger haben gegen die Urteile der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg nun Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Die Kläger stützen ihre Berufung im Wesentlichen auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der höchste europäische Spruchkörper hat bereits in zwei Fällen (Frankreich und Luxemburg) entschieden, dass die zwangsweise Eingliederung von ethischen Tierschützern in Jagdgenossenschaften gegen die Euopäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Verwaltungsgericht Würzburg ignorierte diese Entscheidungen und berief sich in seinen Urteilen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2006, der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.07.2007 zum luxemburgischen Jagdrecht längst überholt ist. Da das Jagdrecht in Luxemburg der deutschen Jagdgesetzgebung sehr stark ähnelt, muss beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch die deutsche (ausnahmslose) Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für rechtswidrig erklären wird. Ein deutsches Beschwerdeverfahren ist beim EGMR bereits anhängig (Gesuch 9300/07 - Herrmann gegen Deutschland).

Urteil: „Im Namen des Volkes“ – oder im Namen der Jäger?
Die Berufungsbegründungen machen deutlich, dass die jagdausübungsberechtigten Richter ein Urteil im Namen der Jäger und nicht im Namen des Volkes gesprochen haben. Nun bleibt abzuwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.

Lesen Sie die Berufungsbegründung

Hintergrund: "Urteil im Namen der Jäger"




12.1.09: Schonzeitvergehen, illegale Fütterungen

Schonzeitvergehen, illegale Fütterungen, Seuchengefahr

Hobbyjäger raus aus den Wäldern!

Tiere, die mitten in der Schonzeit erschossen werden? Illegale Anlock-Fütterungen mit Backwaren und Fleischabfällen? Schweinepest-Gefahr durch Jäger? Pferde auf der Weide erschossen? Menschen mit Wildschweinen verwechselt? – Dies alles ist kein Jägerlatein, sondern die Wirklichkeit in Deutschlands Wäldern. 350.000 bewaffnete Hobbyjäger sind unterwegs und wüten in unserer Restnatur. Viele davon hören und sehen nicht mehr gut, weil sie bereits recht betagt sind (das Durchschnittsalter der Jäger liegt zwischen 55 und 60 Jahren), viele Waidmänner wärmen sich mit Schnaps und haben einige Promille intus...

Rehböcke mitten in der Schonzeit erschossen
Es ist bitterkalt in diesen Januartagen. Bei zweistelligen Minusgraden haben es die frei lebenden Tiere besonders schwer. Um zu überleben, ziehen sich die Wildtiere zurück und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Bei Kälte, sagt man, lässt man die Wildtiere lieber ruhen. Dennoch treffen sich am 10. Januar im baden-württembergischen Langenrain Dutzende Hobbyjäger zur Treibjagd. Bianka Pelli ist mit einem Bekannten im Wald unterwegs. Den Naturschützern bietet sich ein schauriger Anblick: Rehe, Wildschweine und Füchse liegen in ihrem Blut, werden von Jägern aufgeschnitten und aufgehängt. Doch nicht nur das: „Wie selbstverständlich hingen dort drei Rehböcke“, berichtet Bianka Pelli. Und das, obwohl für Rehböcke seit Mitte Oktober bis zum Mai Schonzeit ist. „Keiner der Jäger schien sich daran zu stören“, so die Tierschützerin. Sie sprach daraufhin einen der Jäger auf das Schonzeitvergehen an. Die Antwort des Waidmannes: „Die sind höchstwahrscheinlich gegen einen Zaun gerannt!“ Der zuständige Jagdherr jedoch bestätigte die Vermutung von Bianka Pelli: „Das ist zwar unschön, doch passiert so etwas immer mal wieder auf so einer Treibjagd.“
Die Tierschützerin ist entsetzt. Sie will das Schonzeitvergehen zur Anzeige bringen. Den getöteten Tieren wird dies nichts mehr nützen. „Doch es wird Zeit, dass die Vergehen der Jäger an die Öffentlichkeit kommen - Missachtungen der Jagdgesetze sind gang und gäbe“, weiß sie. „Doch: `Wo kein Kläger, da kein Richter´, heißt es doch so schön in einem Sprichwort.
Dokumentation der Treibjagd

Einem Jäger aus Hammelburg wurde Mitte Dezember wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Jagd- und Schonzeiten zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einem Hirschkalb das Muttertier weggeschossen hatte (Main Post, 16.12.2008). In diesem Fall gab es Zeugen, so dass es zu einer Verurteilung kam – in den allermeisten Fällen geschehen solche Jäger-Vergehen unbemerkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Dass Jäger nicht richtig hinsehen, wenn sie schießen, kommt leider häufig vor: „Pferd statt Wildschwein erlegt“, meldete beispielsweise die Rhein-Zeitung am 19.11.2008. Auch am 28. Oktober wurde ein Pferd erschossen (Rheinpfalz, 28.10.2008), am 4. Oktober ein Haflinger-Pony angeschossen (Kölnische Rundschau, 4.10.2008).
In der Nähe von Traunstein wurde im Dezember ein zahmes Reh erschossen – dabei trug „Felix“ ein knallrotes Signal-Leuchthalsband um den Hals (Süddeutsche Zeitung, 20.12.2008).
Immer wieder werden auch Menschen von Jägern aus Versehen erschossen: Bei Treibjagden am 10. Januar wurden zwei Jäger erschossen – Kollegen hatten sie mit Wildschweinen verwechselt. Bis zu 40 Tote und mehrere hundert Verletzte gehen Jahr für Jahr auf das Konto der Hobbyjäger.
Dokumentation der Jägeropfer

Tier- und Naturschützer aus Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz dokumentieren regelmäßig Verstöße gegen die Fütterungsbestimmungen. Nicht nur, dass in vielen Revieren eine regelrechte Mast mit Mais und Getreide statt findet, so dass selbst Jagdzeitschriften und Jagdverbände wie etwa der Wildschweinexperte des BJV Norbert Happ zugeben: „Die Wildschweinschwemme ist jägergemacht“. Immer wieder werden an so genannten „Kirrungen“ (Anlock-Fütterungen) und „Luderplätzen“ verbotene Backwaren und Schlachtabfälle gefunden. Auf diese Weise tragen die Jäger auch noch die Seuchengefahr in den Wald.

Seuchen-Gefahr durch Jäger: In der Nähe von Köln ist die Schweinepest bei Wildschweinen ausgebrochen. „Als Auslöser werden infizierte Fleischreste vermutet“, berichtet der Kölner Stadtanzeiger am 9.1.2009. In der Nähe von Hochsitzen finden Tierschützer immer wieder verbotene Schlachtabfälle, die Jäger zum Anlocken von Wildtieren auslegen - oft sind diese Innereien auch noch völlig verdorben. „Die Jäger bringen die Seuchengefahr in den Wald – und spielen sich dann noch als Retter vor der Schweinepest auf“, kritisiert Bianka Pelli. Sie hat in Baden-Württembergs Wäldern an Anlockfütterungen der Jäger auch schon die verschiedensten Innereien, stinkende Fischabfälle, einen ganzen verendeten Hammel sowie eine erschossene Hauskatze dokumentiert.
Dokumentation illegale Fütterungen
Michael Hess, ein ehemaliger Berufsjäger, fotografierte in Bayern neben missbräuchlichen Mais- und Getreide-Fütterungen mehrfach Berge von verschimmeltem Brot – und am 8. Januar mehrere Haufen Keks-Abfälle. „Es ist bemerkenswert, wie der Jagdpächter so einen wildbiologischen und ernährungsphysiologischen Schwachsinn duldet“, berichtet Michael Hess. „Dieses Zuckerzeug kann als Kalziumkiller im Pansen des Konzentratselektierers Reh eine schlimme Pansenazedose verursachen. Bei diesem Dilemma könnte das Tier elend zu Grunde gehen, oder zum ph-Wert Ausgleich, höhere Nahrungsaufnahme an Forstpflanzen (Verbiss) verursachen. – Und dann kommt der Jäger und schießt Rehe zur angeblichen Rettung des Waldes.“
Dokumentation

Die Natur braucht keine Jäger. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen: Die Natur reguliert sich selbst. In den unbejagten Gebieten in Europa sind Tiere und Natur im Gleichgewicht. Warum gehen die Jäger dann auf die Jagd? In den einschlägigen Jagdzeitschriften geben die Waidmänner inzwischen offen zu, dass die wahre Motivation für die Jagd die „Lust am Töten“ und „Freude am Beute machen“ ist. In einem Artikel zur Triebforschung berichtete die Jägerzeitschrift WILD UND HUND vom „Kick“, den der Jäger erlebt, wenn es ihm gleingt, das Leben eines speziellen Tieres zu vernichten. Und – so die Jägerzeitschrift weiter – die Jäger sollten sich auch zu diesem „Kick“ bekennen. Mit modernem Tier- und Naturschutz haben solche Triebe natürlich nichts zu tun. Kein Wunder, dass repräsentativen Umfragen zufolge mehr als zwei Drittel der Deutschen die Hobbyjagd ablehnen.
Dokumentation



11.1.09: Verbot der Hobbyjagd jetzt!

Aufruf an Politiker: Verbot der Hobbyjagd jetzt!

Hobbyjagd fordert Menschenleben

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt, und schon überschlugen sich wieder Meldungen über Vorfälle, bei denen Menschen von Jäger bedroht, gefährdet, verletzt oder sogar getötet wurden. Am 10. Januar wurden zwei Menschen erschossen – Jäger hatten sie bei Treib- und Drückjagden mit Wildschweinen verwechselt.
Doch wer weiß schon, dass hunderte Menschen in den letzten zehn Jahren in durch Jäger und Jägerwaffen starben? Offizielle Statistiken gibt es darüber nicht – Jäger zählen nur die Anzahl der Tiere, die sie erschießen. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd hat jährlich bis zu 40 Tote durch Jäger und Jägerwaffen allein in Deutschland dokumentiert.
Bei diesen erschreckenden Zahlen stellt sich die Frage: Wie viele Menschen müssen noch von Jägern erschossen werden, bis die Politik handelt? Die Forderung für das „Super-Wahljahr“ 2009 lautet daher: Verbot der Hobbyjagd!

Woche für Woche gehen Meldungen über Jagdunfälle und Gewalttaten mit Jägerwaffen durch die Presse.
Die beiden tödlichen Jagdunfälle vom 10. Januar sind die bisher schlimmsten Fälle des neuen Jahres. Doch auch die anderen Meldungen sind bedrohlich genug: Am 9. Januar geriet ein Hund beim Spaziergang in eine Jägerfalle - beim Versuch, das Tier zu befreien, zertrümmerte der Fangbügel die Hand des Herrchens. Bei einer Treibjagd an der A 391 bei Braunschweig flüchteten Wildschweine auf die Fahrbahn – eine Gefahr für den Verkehr. Beim Silvesterlauf in Bad Kreuznach schoss ein Jäger zweimal auf ein Wildschwein am Wegesrand und gefährdete die Läufer – ein Augenzeuge berichtet, dass er nur 15 Meter entfernt gewesen sei. Und im nordrhein-westfälischen Werl wurde kurz vor Silvester ein Ehepaar beim Spaziergang durch Querschläger einer Treibjagd verletzt.

„Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Freizeitjägern, die diese völlig unkontrolliert benutzen können“, so Kurt Eicher, Biologe und Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd. „Es wird Zeit, dass die Hobbyjagd in Deutschland verboten wird!“ Mit dieser Forderung liegt die Initiative zur Abschaffung der Jagd voll im Trend. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen: Zwei Drittel der Deutschen sind gegen die Hobbyjagd.

Dass durch Hobbyjäger auch völlig unbeteiligte Personen wie Spaziergänger, Reiter oder Familienangehörige bedroht sind, belegt eine kleine Auswahl von schockierenden Fällen aus dem vergangenen Jahr:
In Werningerode/Harz bedrohte Anfang Dezember ein Jäger die Mitarbeiter des Finanzamts. Die Polizei stellte drei Gewehre, 60 Schuss Munition und ein Kilogramm Schwarzpulver sicher. (Goslarsche Zeitung, 12.12.2008)
Im saarländischen Schiffweiler erschoss ein Jäger am 5. November erst seine Ehefrau, anschließend sich selbst. (sol.de, 7.11.2008)
Im niedersächsischen Jesteburg erschoss ein Jäger zuerst seine Ex-Freundin, den Hund und danach sich selbst (Harburger Nachrichten, 2.10.2008).
In Frankfurt/Main übte ein Jäger Selbstjustiz und erschoss einen Mann, der nachts offenbar in eine Kleingartenanlage einbrechen wollte (Hessischer Rundfunk, 18.8.2008).
Im Main-Kinzing-Kreis (Hessen) erschoss ein Jäger seinen Nachbarn, mit dem er verfeindet war (Frankfurter Rundschau, 11.6.2008).
Nach einem Streit erschoss ein angetrunkener Jäger einen Kneipengast in einem Hagener Ausflugslokal (Kölner Express, 06.01.2008).
In Oberfranken schoss ein alkoholisierter Jäger nach der Kirchweih auf Jugendliche (Frankenpost, 26.8.2008).
Bei Ulm bedrohte ein Jäger eine Reiterin mit Gewehr im Anschlag (Augsburger Allgemeine, 7.08.08).
In Köln schoss ein betrunkener Jäger auf Spaziergänger (Kölner Express, 16.6.2008).
Immer wieder war die Meldung zu lesen, dass ein Jäger auf ein Auto schoss – die Insassen entgingen knapp der Katastrophe (z.B. Prima Sonntag, 16.3.2008).
Und immer wieder gab es Berichte von Jägern, die drohten, ihre Ehefrau oder Lebensgefährtin zu erschießen – zweimal rettete ein Einsatzkommando der Polizei den betroffenen Frauen das Leben (Generalanzeiger Bonn, 15.03.2008; Neue Westfälische, 04.07.2008).

„Wir brauchen keine Jäger: Jagd schadet unserer Natur und schädigt das ökologische Gleichgewicht in unseren Wäldern“, so der Biologe Eicher. Das beste Beispiel hierfür ist die gegenwärtige Wildschweinschwemme, von der sogar der Experte des Deutschen Jagdschutzverbands Norbert Happ sagt, dass sie „hausgemacht“ ist – also von den Jägern selbst verschuldet. Dagegen beweisen wissenschaftliche Studien und die Erfahrungen in unbejagten Gebieten Europas, dass sich die Natur selbst reguliert.

Jagdunfälle und Straftaten 2009
Statistik 2008



Einstellung der Deutschen zur Jagd

Repräsentative Umfragen:

GEWIS-Institut vom 29.07.2002:

68% “Der Staat sollte die Jagd auf wildlebende Tiere als Freizeitsport verbieten.”
12% “Ich bin für die generelle Abschaffung der Jagd.”
4% “Ich bin für eine Begrenzung der Jagd zugunsten des Tierschutzes.”
3% “Ich bin grundsätzlich gegen ein Jagdverbot.”

EMNID-Umfrage vom 10.09.2003:

78% halten das jagdliche Töten von Tieren durch Hobbyjäger für eher schlecht
81% fordern ein Verbot der Jagd auf Zugvögel
77% befürworten ein Verbot von Totschlagfallen
65% sind der Auffassung, der Grundeigentümer muss selbst entscheiden dürfen,
ob seine Ländereien bejagt werden oder nicht

EMNID-Umfrage vom 09.09.2004:

76,3% stehen der Jagd kritisch gegenüber oder lehnen sie ab
68,1% sind der Meinung, dass die Bundesregierung die Jagdausübung künftig stärker nach Gesichtspunkten des Natur- und Tierschutzes regulieren sollte
67,4 % befürworten ein generelles Verbot der Fallenjagd
80,4% sprechen sich für ein Verbot von Bleimunition aus
90% wünschen eine Überprüfung der Schießleistung von Jägern



 



Jäger schießen Wildtiere, Haustiere und Menschen

Jäger schießen auf Wildtiere: Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand

In Deutschland werden jedes Jahr 5 Millionen Wildtiere erschossen, erschlagen oder in Fallen grausam getötet. 5 Millionen Tiere jedes Jahr – das sind 13.700 jeden Tag, 570 pro Stunde, 10 Tiere pro Minute. Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand.

Jäger schießen auf Haustiere: Jedes Jahr sterben 300.000 Katzen und 40.000 Hunde

Was viele nicht wissen: In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa 300.000 Hauskatzen und an die 40.000 Hunde von Jägern erschossen, erschlagen oder in Fallen gefangen.

Jäger schießen auf Menschen: Jedes Jahr etwa 40 Tote

Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 40 Menschen durch Jäger und Jägerwaffen. Alleine in Deutschland. Dazu kommen die erschreckend vielen Fälle, bei denen der Ausgang zwar nicht tödlich war, dem Opfer aber beispielsweise ein Bein amputiert werden musste. Opfer wurden sowohl Jägerkollegen und Treiber, aber auch die Ehefrau und die Kinder von Jägern, der Schwager, sowie Nachbarn, Spaziergänger, Bergwanderer, Mountainbiker, Bärlauchsammler oder spielende Kinder. Den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften werden jährlich über 800 Jagdunfälle gemeldet, wobei diese Zahl sicherlich nur die Spitze des Eisbergs ist.


Kontakt und Information:
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Kurt Eicher
Derfflingerstr. 2
74080 Heilbronn
Tel. 07131/481263 mobil 0175/1475083
e-mail: info@abschaffung-der-jagd.de
www.abschaffung-der-jagd.de
www.anti-jagd-demo.de

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