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Abbildung: Zwangsbejagung ade! - Banner anklicken
»Zwangsbejagung ade« ist ein Zusammenschluss von Grundeigentümern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften abzuschaffen. Unterstützt wird dieses Vorhaben von dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. und von der Initiative zur Abschaffung der Jagd.
Beide Organisationen haben sich bereit erklärt, das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen. Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.7.2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin ist das Zwangssystem der gemeinschaftlichen Jagdreviere auch in Deutschland nicht mehr länger haltbar.
Solidaritätserklärung: Ich unterstütze den Austritt von unfreiwilligen Mitglieder aus den Jagdgenossenschaften. Es kann nicht angehen, dass Grundstückseigentümer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden dulden müssen.
"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.
Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.
Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.
Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
Abbildung: Tierfreunde demonstrierten vor dem Gericht - gegen die zwangsweise Bejagung ihrer privaten Grundstücke
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008:
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehren sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger.
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Am 14.11.2008 teilte das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit:
"Die 5. Kammer des VG Würzburg hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. November 2008 die Klagen von zwei Jagdgegnern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor."
Nach Medienberichten sind der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger.
0,4 % der Deutschen sind Jäger. Rein rechnerisch dürfte nur jeder 250. Richter Jäger sein. Bei diesem Prozess waren mindestens 3 von 5 Richtern Jäger.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht vom Prozess
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits 1999 fest, dass es weder mit dem Eigentumsrecht, noch mit dem Diskriminierungsverbot, noch mit der Vereinigungsfreiheit vereinbar ist, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht.
Musterverfahren deutscher Grundstücksbesitzer zeigen erste Wirkungen.
Grundstückseigentümer, die ihre Fluren ebenfalls nicht bejagen lassen wollen, sollten sich daher schleunigst gegen dieses Unrecht zur Wehr setzen, indem sie bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Ruhen der Jagd stellen.
www.zwangsbejagung-ade.de
Urteil vom 10.07.2007 – Gesuch 2113/04 - Schneider ./. Luxemburg), ist es an der Zeit, Kräfte zu bündeln und möglichst viele Klageverfahren auf den Weg zu bringen.
Lesen Sie dazu:
Musterklage vor Verwaltungsgericht 2007
Klageschrift (pdf-download)
Weitere Informationen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Neues Urteil gegen Zwangsbejagung
Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
Der Jagdzwang und die Menschenrechte
Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück schießen?
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