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Wer hilft mit?



Liebe Freunde einer Natur ohne Jagd,

die jahrelange Aufklärung über die Jagd hat dazu geführt, dass es den Jägern immer schwerer fällt, sich in einer kritischer werdenden Öffentlichkeit für ihr blutiges Hobby zu rechtfertigen. Das früher noch weit verbreitete Märchen, dass der Jäger die Tiere im Wald hegt und pflegt und nur die kranken Tiere schweren Herzens schießt, glaubt heute kaum jemand mehr.

Immer mehr Menschen prangern die Tierquälerei an, welche die Hobby-Lusttöter in Wald und Flur anrichten. Und immer mehr Menschen sind informiert und wissen, dass die Jagd nicht nur millionenfaches Tierleid bedeutet, sondern auch das ökologische Gleichgewicht stört.

Doch auch die Jäger selbst sorgen dafür, dass die Zahl der Jagdgegner immer weiter steigt: wenn sie geliebte Haustiere erschießen, wenn sie auf Pferdeweiden herumballern, wenn sie blutige Treibjagden neben oder sogar auf dem Grundstück veranstalten und wenn sie Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker bedrohen. Gerade in der letzten Zeit erreichen uns immer mehr Zuschriften von Menschen, die Zeuge von den Grausamkeiten bei der Jagd wurden oder die berichten, wie sie sich durch herumballernde und herumpöbelnde Jäger bedroht fühlten und Angst um ihre Kinder und Haustiere hatten – oder ihren sogar ein Haustier durch Jäger getötet wurde.
Und immer wieder werden wir gefragt, was man neben der Aufklärungsarbeit tun könne, um dem blutigen Treiben der Jäger ein Ende zu bereiten und den Wildtieren zu helfen.

Juristische Kampagnen

Aktuell: Kampagne gegen revierübergreifende Treib- und Drückjagden

Die Jäger rechtfertigen ihr blutiges Treiben gerne damit, dass das Jagdgesetz sie dazu berechtige oder gar, dass sie „einen gesetzlichen Auftrag“ hätten. Doch immer wieder weisen Tierschützer nach, wie bei der Jagd mannigfach gegen die geltenden Gesetze verstoßen wird.
Daher haben wir begonnen, zusätzlich zur Aufklärungsarbeit präzise juristische Kampagnen durchzuführen, aktuell gegen die revierübergreifenden Treib- und Drückjagden.
Hier wurde mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen begonnen.
Weitere Bundesländer sollen folgen.

Da jedoch jedes Bundesland ein anderes Jagdgesetz hat, ist jede Kampagne für ein weiteres Bundesland mit umfangreicher juristischer Arbeit verbunden, die Zeit – und somit natürlich auch Geld – kostet. Doch je mehr Menschen diese Arbeit unterstützen – auch finanziell –, umso weiter können diese juristischen Kampagnen ausgedehnt werden.

Es gibt noch viele andere Gebiete, die nach juristischen Kampagnen rufen:
- der Einsatz von Bleischrot bei der Jagd (hier gibt es eine Studie von einem Ministerium, die belegt, dass die Wälder mit Blei vergiftet sind)
- die so genannten Fuchswochen (riesige Treibjagden auf Füchse im Februar)
- der Abschuss von Kormoranen, die sogar unter Artenschutz stehen
- die Fallenjagd
- der Haustierabschuss.

Wer zu juristischen Kampagnen finanziell beitragen möchte, kann eine Spende auf das Konto des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V. mit dem Verwendungszweck „Jagd“ überweisen. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar.

Spenden per Überweisung:
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Bankverbindung:
Postbank Nürnberg
BLZ: 760 100 85
Kto.Nr.: 18 1111 857
IBAN Nr.: DE92 7601 0085 0181 111 857
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck:
Jagd

> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.

> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Zwangsbejagung ade:

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Immer mehr Menschen, die ein Grundstück, eine Wiese oder einen Wald besitzen, wollen es nicht länger dulden, dass Hobbyjäger dort Tiere tot schießen und Hochsitze errichten. Sie setzen sich juristisch zur Wehr und klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihrer privaten Grundstücke. Der Bürgerbewegung „Zwangsbejagung ade“ schließen sich immer mehr Betroffene an und bringen ihre Unterstützung durch
- Solidaritätserklärungen
- Absichtserklärungen
zum Ausdruck.

Bei der Zwangsbejagung stehen wir kurz vor dem Ziel und erwarten in Kürze eine positive Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der schon zulasten von Frankreich und Luxemburg entschieden hat, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken gegen die Menschenrechte verstößt. Diese Verfahren hat vor allem der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. und die Initiative zur Abschaffung der Jagd finanziell unterstützt.
Wer hier laufende und neue Verfahren finanziell unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Konto des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V. mit dem Verwendungszweck „Zwangsbejagung ade“ überweisen. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar.

Spenden per Überweisung:
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Bankverbindung:
Postbank Nürnberg
BLZ: 760 100 85
Kto.Nr.: 18 1111 857
IBAN Nr.: DE92 7601 0085 0181 111 857
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck:
Zwangsbejagung ade

> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.

> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.