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Immer mehr Grundstückseigentümer möchten ihre Grundstücke nicht länger den Jägern zur Ausübung ihres blutigen Hobbys überlassen. Doch mit Erwerb eines Grundstückes wird der Eigentümer kraft Gesetzes Mitglied in einer Jagdgenossenschaft, die das gemeinschaftliche Jagdrevier an einen Jäger verpachtet. Damit müssen deutsche Grundeigentümer dulden, dass bewaffnete Jäger ihr Grundstück betreten, um dort ihrem blutigen Hobby nachzugehen – ein Skandal!
Dank der finanziellen Unterstützung durch die Initiative zur Abschaffung der Jagd sowie des Arbeitskreises für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. konnten zwei unfreiwillige Jagdgenossen Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erheben. Rechtsschutzziel ist, die unfreiwilligen Jagdgenossen vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit sie die Jagd auf ihren Grundstücken verbieten können.
Die beiden Klagen wurden jeweils mit einer 83 Seiten umfassenden Klageschrift begründet und weisen einen leicht veränderten Streitgegenstand auf, über den das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht entschieden hat.
Im Blickpunkt stehen diesmal nicht die Regelungen des Bundesjagdgesetzes über Jagdgenossenschaften sondern die landesrechtlichen Regelungen über die jagdrechtliche Befriedigtenerklärung von Grundstücken. Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entfalten somit keine Bindungswirkung für die beiden Verfahren, über den Streitgegenstand muss neu befunden werden.
"Angesichts der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass das gemeinschaftliche System der deutschen Jagdreviere nicht mehr länger haltbar ist", so Dominik Storr, der als Rechtsanwalt die unfreiwilligen Jagdgenossen vertritt. "Da bereits Frankreich und Luxemburg durch Urteilssprüche aus Straßburg verpflichtet wurden, ihre Jagdgesetzgebung zu ändern, um Grundbesitzern die Möglichkeit zu eröffnen, die Jagd auf ihren Grund und Boden zu verbieten, bin ich guter Dinge, dass wir dieses Ziel bald auch in Deutschland durchsetzen werden", so Rechtsanwalt Storr weiter.
Die beiden Musterverfahren zeigen bereits erste Wirkung: Der bayerische Landwirtschaftsminister Miller schrieb in einem Brief an den Bayerischen Landesjagdverband: „Weil das luxemburgische Jagdsystem dem deutschen stark ähnelt, liegt mittlerweile auch in Deutschland eine 83-seitige Klage von Grundbesitzern vor."
Der Verbandszeitschrift „Jagd in Bayern", Ausgabe 3/2008, kann entnommen werden, dass sich die bayerischen Jäger um den Erhalt der Reviere und der Jagdgenossenschaften sorgen. Der Verband befürchtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Luxemburg ein Urteil gefällt hat, „das dem deutschen Reviersystem das Genick brechen könnte." „Um das zu verhindern", hat sich der Verband mit einer schriftlichen Anfrage zum Erhalt der Jagdgenossenschaften in Bayern an den Bayerischen Landtag und an die Staatsregierung gewandt.
“Die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade befindet sich damit auf einem guten Weg, damit elementare Menschenrechte von Grundstückseigentümern auch endlich in Deutschland Beachtung finden“, so Kurt Eicher, Sprecher des Aktionsbündnisses „Natur ohne Jagd“.
Mehr dazu im Internet unter: www.zwangsbejagung-ade.de
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