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Dezember 2007
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Auf die Kleine Anfrage Nr. 18 der Abgeordneten Hans-Dieter Haase, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Uwe Harden, Sigrid Rakow und Brigitte Somfleth (SPD)
„Schafft die Jagd ab“ – Wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung an Niedersachsen?
Vorbemerkungen:
Niedersachsen hat etwa 58.000 Jägerinnen und Jäger. Damit ist in Niedersachsen jeder 138ste Bürger eine Jägerin oder ein Jäger, einen ähnlich hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung weist kein anderes Bundesland auf.
Die geäußerte Ansicht, dass die Presse beinahe täglich über Jagdunfälle berichtet, teile ich nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele stammen nicht aus Niedersachsen. Die Presse berichtet sehr wohl fast täglich über die Leistungen der niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in der Umweltbildung und im Naturschutz.
Hier wird durch diesen Personenkreis hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet.
Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger betreiben sehr gewissenhaft und mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein die Jagdausbildung. So sind z.B. legale Waffen an Straftaten nur zu 0,012% vertreten. In diesem niedrigen Prozentsatz sind bereits alle mit Waffen verübten Suizide enthalten.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Vermeidung von Jagdunfällen enthalten strenge Vorgaben für die Jagdausübung. So müssen sich bspw. alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben. Der Jagdleiter erweitert häufig diese Vorgaben an die Schützen und die eingesetzten Hunde zu deren Sicherheit.
Bei der Jagd mit der Büchse wird regelmäßig von Hochsitzen aus geschossen, um das Hinterland nicht zu gefährden. Die Nachtjagd ist grundsätzlich verboten.
Zusätzlich unterliegen Jägerinnen und Jäger neben den Auflagen der Unfallverhütungsvorschriften zahlreichen Beschränkungen aus dem Waffengesetz.
Die Jagdausübung ist für die Regulierung der Wildbestände dringend erforderlich. So sind z.B. im abgelaufenen Jagdjahr 2006/2007 (Dauer. 01.04.2006 bis 31.3.2007) in Niedersachsen über 128.000 Stücke Schalenwild (Reh-, Schwarz-, Rot- Dam- und Muffelwild) durch Jägerinnen und Jäger erlegt worden. Nicht enthalten ist in dieser Zahl z.B. das gesamte Fallwild, das in erster Linie dem Straßenverkehr der Allgemeinheit zum Opfer fällt. Jedes vierte Reh stirbt nicht durch die Jagd, sondern ist Fallwild.
Schalenwild reguliert sich bei den zurzeit vorherrschenden Wilddichten nicht von selbst – natürliche Feinde hat es im Allgemeinen nicht. Ohne Jagdausübung würden die durch das Schalenwild verursachten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft erheblich sein.
Eine Statistik über den Abschuss von Haustieren existiert nicht. Insofern sind die genannten Zahlen reine Spekulation. Verwilderte oder streunende Haustiere (Hunde und Katzen) stellen eine Gefahr für unsere frei lebenden und z.T. in ihren Beständen bedrohten Tierarten dar.
Diese müssen vor verwilderten, womöglich zur Ferienzeit ausgesetzten Hauskatzen geschützt werden. Bei einer ordnungsgemäßen Betreuung des Haustieres durch seinen Halter wird es in den seltensten Fällen zu einem Abschuss kommen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 in breitem Konsens von CDU, SPD und FDP getragen wurde.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Es werden im Rahmen der Deregulierung und des Verwaltungsabbaus keine statistischen Erhebungen in Niedersachsen zu Schäden an Menschen, Haustieren sowie Sachgütern geführt, die durch Jagdunfälle verursacht wurden.
Zu 2.:
Bei der Novellierung des Niedersächsischen Jagdrechts im Jahre 2001 ist der Tierschutzgedanke im Jagdrecht noch einmal intensiviert worden. Das geltende Jagdrecht berücksichtigt die Anforderungen des Tierschutzrechts. Bei Einhaltung des Jagdrechts sind Verstöße gegen das Tierschutzrecht ausgeschlossen.
Rechtliche Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesjagdgesetz sind erst seit Inkrafttreten der Förderalismusreform im vergangenen Jahr möglich. Inwieweit bei künftigen Änderungen des NJagdG vom Bundesrecht abgewischen werden soll, muss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft werden. Das in Niedersachsen bisher geltende Jagdrecht weicht nicht vom Bundesrecht ab.
Zu 3.:
Bei der guten Ausbildung der Jägerinnen und Jäger schätzt die Landesregierung die Verwechslungsgefahr mit anderen Vogelarten als gering ein. Bilanziert werden diese Verfehlungen in der im Landesjagdbericht veröffentlichten Jagdstatistik.
Anfrage »Schafft die Jagd ab« von SPD-Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags vom 3.12.2007
Kommentare zur Antwort der Landesregierung
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