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Fuchsbandwurm kein Grund für "Massentötung"
Leonberg Tierschützer sagen, die jüngste Fuchsjagd sei rechtswidrig gewesen.
Mehrere Tierschutzorganisationen, darunter Peta, haben eine Strafanzeige gegen die Kreisjägervereinigung Leonberg gestellt. Der Grund sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, erläuterte der Anwalt der Tierschutzorganisationen Dominik Storr gegenüber unserer Zeitung. Der Vorwurf der Tierschützer: Die Jagd während der Leonberger "Fuchswoche" im Februar sei eine "offensichtlich sinnlose Massentötung von 117 Füchsen" gewesen. Es gebe keinen vernünftigen Grund für die hohe Anzahl der erlegten Tiere im Kreisgebiet.
Zwar erlaube das Bundesjagdgesetz den Jägern generell die Tötung von Füchsen. Jedoch folge aus dem Jagdrecht kein allgemeiner Freibrief für "Massentötungen wie die vorliegende". Auch sagen die Tierschützer, dass wegen der Fuchswoche das natürliche Gleichgewicht in der Region "aus den Angeln gehoben" worden sei. "Die Reviere der Füchse wurden leer gefegt, somit die natürlichen Feinde von kleinen Nagern, Mäusen und so weiter eliminiert." Weiterhin werfen die Tierschützer den Jägern im Anwaltsschreiben vor, dass die Tierkrankheit "Fuchsbandwurm", einer der Gründe für die Jagd, "erlogenes Jägerlatein" sei und eine "längst widerlegte Mär", die nur als Rechtfertigung herhalten solle. (...)
Den Tierschützern gehe es aber nicht in erster Linie um eine Strafe für die Jäger, sondern um eine juristische und öffentliche Diskussion über Rechtsgrundlagen der Jagd.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 9.4.2010 (Auszug)
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