Reform des Bundesjagdgesetzes Repräsentative EMNID-Umfrage zu Kernfragen der Jagdrechtsreform
Zur Festigung seiner Argumentation und Vorschläge zur Reform des Bundesjagdgesetzes hat das Vogelschutz-Komitee repräsentative Umfrage durchführen lassen. Die Befragung von 1004 BundesbürgerInnen (Abweichungsbreite der Ergebnisse +- 3%) wurde am 09. und 10. September 2003 durch das renommierte EMNID-Institut durchgeführt.
Danach sind
1. für Verbot der Jagd auf Zugvögel 81% 2. für Verbot der Jagd auf vom Aussterben bedrohte Arten 96% 3. für Verbot der Jagd auf nicht ziehend und nicht bedrohte Vogelarten 61% 4. für Verbot von Totschlagfallen, die nicht sicher töten 77% 5. für Verbot von Lebendfallen, in den Tiere Schaden erleiden können 73% 6. der Auffassung, dass Jagdausübung durch Hobbyjäger eher schlecht ist 78% 7. dafür, dass mindestens alle 3 Jahre eine Schießleistungsprüfung erfolgt 86% 8. dafür, dass jeder Grundeigentümer selbst bestimmt ob auf seinem Grund und Boden die Jagd ausgeübt wird und er nicht zwangsweise einer Jagd- genossenschaft angehören muss 65%
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