Trotz Schonzeit: Weniger Füchse im Saarland

Das Saarland hat als Vorreiter für andere Bundesländer eine halbjährige Schonzeit für Füchse während der Jungenaufzucht eingeführt. Das Ergbenis: „Der Fuchsbestand im Saarland ist offenbar in diesem Jahr deutlich geringer als noch im letzten Jahr“, so eine Meldung aus dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr vom 5.5.2011.  


Indizien für eine rückläufige Fuchspopulation seien neben weniger toten Füchsen auf den Straßen deutlich weniger Jungfüchse in der Wildtierauffangstation als im Vorjahreszeitraum.

„Diese Beobachtungen zeigen, dass die im vergangenen Jahr im Saarland eingeführte halbjährige Schonzeit für Füchse nicht zu einer von Kritikern dieser Schonzeit prophezeiten Fuchsschwemme geführt hat“, so der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Klaus Borger.

In der Pressemeldung aus dem Ministerium heißt es: „Fuchspopulationen werden von Natur aus auf unterschiedlichem Weg reguliert. Das Nahrungsangebot des Vorjahres bestimmt die Vermehrungsrate des darauf folgenden Jahres. Der Fuchs ist ein ausgesprochener Mäusespezialist. Der ganz überwiegende Anteil seiner Nahrung stellen Kleinsäuger dar, insbesondere Wald- und Feldmäuse und in unseren Siedlungen Ratten. Aber auch Insekten, Regenwürmer und nicht zu vergessen vegetarische Nahrung bilden den Speiseplan dieses intelligenten und sehr sozial lebenden Tieres. Natürlich werden auch gerne verletzte und tote größere Tiere wie Hasen, Enten etc. vom Fuchs aufgenommen.“
Die Jagd habe im Vergleich zu den vorgenannten natürlichen Regulationsfaktoren hingegen nur einen ganz geringen, praktisch vernachlässigbaren Einfluss auf Fuchspopulationen. Ähnliches zeige sich bei den Wildschweinen, die sich trotz intensivster Bemühungen der Jägerschaft weiter vermehrten.

Quelle: Referat M/1 – Büro der Ministerin – Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, 5.5.2011www.saar-report.de



Tote Füchse hingen mitten im Gebüsch

"Tote Füchse hingen mitten im Gebüsch", titelt die Wolfburger Allgemeine Zeitung am 21.03.2011 und berichtet: "Wie in einem schlechten Gruselfilm: Im Wald zwischen Neuhaus und Danndorf entdeckten Spaziergänger jetzt zwei tote Füchse, die im Gebüsch hängen. Und: Auf der benachbarten Lichtung verwesen Fischreste, an einem Parkplatz hängt eine Wildschwein-Schwarte mit Kopf."
Die Polizei wurde gerufen: „Hier haben Jäger Tiere angefüttert, Füchse erlegt und sie dann vermutlich achtlos im Gebüsch entsorgt“, wird Norbert Rohrbach von der Polizei Vorsfelde zitiert.
Das Anfüttern mit Fischresten ist verboten und laut der Polizei tote Tiere auch nicht ins Gebüsch gehängt werden dürfen, wurde Anzeige erstattet.





Luxemburg: Diskussion über Jagd entflammt

"Seit der Veröffentlichung eines Videos, das den Abschuss eines verletzten Hirsches in der Alzette bei Ettelbrück zeigt, ist eine erneute Debatte über die Jagd entflammt", berichtet das Tageblatt Luxemburg am 13.1.2011.

Jagdgegner demonstrierten in Luxemburg für die Abschaffung der Jagd und sammeln Unterschriften. Die "Association luxembourgeoise pour la protection des animaux“ kommt auf der Grundlage von Gutachten zu dem Schluss, keine Notwendigkeit für die Jagd besteht. Das Tageblatt Luxemburg berichtet weiter über die Argumentation der Jagdgegner: "Die Jäger würden keineswegs die Wilddichte regulieren, sondern durch ihre massive Fütterung lediglich den notwendigen Bestand für ihr Freizeitvergnügen schaffen.
Die Abschaffung der Jagd bedeute die Abschaffung des Jagddrucks bei den Tieren. Anstatt sich massiv zu vermehren um ihren Bestand, der durch die Jagd reduziert würde auszugleichen, gehe die Fruchtbarkeit und die Geschlechtsreife der Tiere zurück, so das Argument der Jagdgegner. Sie fordern auch die Bereitstellung von genügend Brachland, wo die Wildtiere sich nachts aufhalten können. Auf diese Weise würden weniger Wildschäden entstehen."

Die Jagdgegner haben eine Unterschriftensammlung gestartet, um ihren Forderungen mehr Druck zu verleihen. Ziel ist es, mindestens 25.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger zu sammeln und der Regierung zu überreichen für ein Referendum: Das aufhebende Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie. Es wird von der Bevölkerung initiiert und ermöglicht dieser die Aufhebung eines einfachen Gesetzes oder eines anderen einfachen Rechtsguts (z. B. eines Staatsvertrags) zu erwirken. Für ein erfolgreiches abrogatives Referendum ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter nötig.

Mehr dazu: www.juegdgeigner.lu