Von Dr. Maximilian Pick, Fachtierarzt für Tierschutz, 82057 Icking
Wer da glaubt zu wissen, was man unter Wild versteht, wird schon sehr bald eines Besseren belehrt werden: Das deutsche Jagdrecht und das deutsche Naturschutzrecht haben sich nämlich die wild lebenden Tiere untereinander aufgeteilt. Dies allein wäre noch nicht verwunderlich, da es sich geschichtlich leicht erklären lässt. Völlig unverständlich aber ist die Art der Aufteilung: Der seltene Fischotter z.B. unterliegt dem Jagdrecht, ebenso wie der bei uns ausgestorbene Wisent, die Wildkatze oder der Luchs. Zwar dürfen diese Tiere zur Zeit nicht geschossen werden, sie haben ganzjährige Schonzeit, aber wie sollte man einen Wisent auch schießen können, da er bei uns bereits im 17. - 18.Jahrhundert ausgerottet wurde. Auch lassen sich selten vorkommende Tiere nicht so leicht schießen. Ebenso geht es vielen Vögeln, wie z.B. dem heute sehr seltenen Adler, dem Gänsesänger, der Großtrappe, dem Kolkraben, um nur einige zu nennen: Auch diese unterliegen dem Jagdrecht. Das nur noch in kleiner Zahl vorkommende Steinhuhn genießt hingegen den Naturschutz, das selten gewordene Alpenschneehuhn ist aber dem Jagdrecht zugeordnet.
Die Jagdbehörden wollen es sich offensichtlich nicht nehmen lassen, über Schonung oder Abschuss zu bestimmen. Waschbär und Marderhund sitzen zwischen den Stühlen und dürfen schonungslos bejagt werden, Tag und nacht. Sie sind bei uns »Fremde«, angeblich Nahrungskonkurrenten für das einheimische »Raubwild«. - Gibt es hier vielleicht Parallelen zum Fremden in der »menschlichen« Gesellschaft? Auch in der Setzzeit, in der die durch Abschuss elternlos gewordenen Jungen im Bau verhungern müssen, dürfen die Alten bejagt werden. Da haben es Braunbär und Wolf schon besser, sie unterliegen dem Naturschutz, kommen aber in unserem dicht besiedelten Gebier nur vereinzelt und als Verirrte vor, Hier muss der passionierte Jäger schon ins Ausland reisen, um sie zu schießen.
Die Hauskatze zählt im Gegensatz zur Wildkatze nicht zum Wild, ist aber, wenn sie sich 300m vom nächsten Haus entfernt hat, ebenfalls vogelfrei: ein waidmännischer Kodex wird ihr nicht zuteil, sie darf immer, auch nachts und aus dem Auto heraus geschossen werden. Dabei muss man doch annehmen, dass die Jäger wissen, dass die Katze vorwiegend Mäuse frisst. Gewiss wird auch das eine oder andere aus dem Nest gefallene Vogeljunge der Katze zum Opfer fallen. Viele Jäger betrachten sie aber paradoxer Weise als Konkurrenten.
Die derzeitige Einteilung des Wildes ist widersinnig, nur noch geschichtlich oder (und) politisch zu erklären. Dabei liegen die Minimalforderungen auf der Hand: Unter den Naturschutz sind zumindest alle die Tiere zu stellen, die vom Aussterben bedroht sind oder selten vorkommen.
Der Tierschutz muss jedoch - ohne Ausnahme - allen Tieren zukommen. Einen Waschbär in der Setzzeit zu erlegen, ist eine Rohheit, die seinesgleichen sucht. Der Jäger überlässt hier die Jungen dem Hungertod. Das Bejagen von Tieren ausschließlich der Trophäen wegen ist, weil ein vernünftiger Grund fehlt, ebenfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Den Eichelhäher, auch Gärtner des Waldes genannt, zu schießen, weil man seine blau gestreiften Federn haben will, ist ein Töten ohne vernünftigen Grund, ebenso wie das Erlegen der Waldschnepfe, nur weil man sich mit ihrem - Malerfederchen - schmücken will. Auch die Strecke der jährlich 50.000 erlegten Wiesel (Hermelin und Mauswiesel) sind ohne vernünftigen grund gestorben, sie haben wegen ihrem Fell ihr Leben lassen müssen oder stehen ausgestopft in einer spießbürgerlichen Vitrine. Die Fallenjagd auf diese Tiere ist ohnehin erwiesenermaßen Tierquälerei.
Ein Umdenken ist gefordert, ehe noch mehr seltene Tiere und somit der Naturschutz auf der Strecke bleibt.
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