Für „herrenloses Wild“ wird nicht gehaftet

Für die Schäden, die eine wildgewordene Sau im Haus der Meyers angerichtet hat, kommt deren Hausratsversicherung nicht auf. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wollen die Eheleute einen Anwalt einschalten.

(...) Die trächtige Wildsau war am Freitagnachmittag durch eine geschlossene Glastür in das Haus gerast, hatte dort das Ehepaar Meyer aus dem Mittagsschlaf gerissen und dann im Haus eine Spur der Verwüstung hinterlassen. „Irgendwer muss für den Schaden schließlich aufkommen“, sagt der Olefer, der einen Rechtsanwalt einschalten möchte. Johann Jütten, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, sagt: „Wild ist grundsätzlich herrenlos.“ Demnach bliebe Meyer auf den Kosten sitzen. Aber das Wildschwein soll von einem Hund gejagt worden sein, laut Zeugen habe eine Treibjagd stattgefunden. (...)

Quelle: Kölnische Rundschau, 25.1.2010 (Auszug)


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