Jäger schießt auf Kormoran - und kümmert sich nicht
Mit einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Missachtung von Bestimmungen des Bayerischen Jagdgesetzes sieht sich ein Jäger aus Aschaffenburg konfrontiert.
Der Mann hatte am Donnerstag im Bereich des Aschaffenburger Hafens einen Kormoran angeschossen und das verletzt im Wasser treibende Tier sich selbst überlassen, berichtete die Polizei am Freitag. (...)
Der Jagdausübungsberechtigte hätte im Hafenbereich bei Fußgänger- und Fahrzeugverkehr sowie während der üblichen Arbeitszeit der ansässigen Unternehmen sowieso nicht schießen dürfen. Außerdem hätte er dem angeschossenen Tier nachstellen und es erlegen müssen. Das Jagen im Umfeld von Arbeitstätigkeiten und Personen war ihm schon einmal untersagt worden. Weil dieses Verbot offensichtlich keine Wirkung zeigte, bekommt er nun eine Strafanzeige. (...)